»Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen »Förderung der Eigenverantwortlichkeit »Vorrangige Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten.

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ZIELE Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen
ZIELE Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen
ZIELE Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen
ZIELE Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen
 Präsentation transkript:

»Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen »Förderung der Eigenverantwortlichkeit »Vorrangige Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten »Verstärkte Verantwortung der Erwachsenen allgemein (Unternehmer, Veranstalter und Liegenschaftseigentümer) ZIELE

»Jugendliche: Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres »Erwachsene: Personen über 18 Jahre, verheiratete Jugendliche sowie Präsenz- und Zivildiener »Erziehungsberechtigte: Eltern(teile) oder sonstige Personen, denen ein Erziehungsrecht zusteht »Aufsichtsperson: Erziehungsberechtigte sowie Erwachsene, denen die Aufsicht übertragen wurde BEGRIFFE

»Aufsichtspersonen haben dafür zu sorgen, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden »Erwachsene dürfen Jugendlichen die Übertretung des Gesetzes nicht ermöglichen oder erleichtern »Unternehmer, Veranstalter und Liegenschafts- eigentümer müssen das Alter überprüfen und einen Hinweis auf das Oö. JSchG aushängen PFLICHTEN DER ERWACHSENEN

OHNE AUFSICHTSPERSON mit Zustimmung der Eltern Die Aufsichtsperson muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorweisen können!" » Unter 14 Jahre: Uhr » 14 und 15 Jahre: Uhr » Ab 16 Jahre: unbegrenzt MIT AUFSICHTSPERSON ohne zeitliche Begrenzung AUSGEHZEITEN

»BIS 16 JAHRE: Konsum und Erwerb von alkoholischen Getränken und Tabakwaren verboten »AB 16 JAHRE: Verbot von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken ACHTUNG ABGABEVERBOT Es dürfen dir keine Zigaretten und alkoholischen Getränke verkauft werden, wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist. ALKOHOL UND NIKOTIN

Die Teilnahme an behördlich bewilligten Glücksspielen wie Zahlenlotto, Klassenlotterie, Lotto, Toto ist erst ab 14 Jahren erlaubt. VERBOTEN IST »Teilnahme an Glücksspielen, an Ausspielung mit Glücksspielautomaten, Aufenthalt in Räumen in denen Glücksspiele durchgeführt werden (Pokersalon) oder Glücksspielautomaten aufgestellt sind. »der Abschluss, Vermittlung von Wetten oder Wettkunden »der Aufenthalt in Räumen oder sonstigen öffentlichen Orten, wo überwiegend diese Tätigkeiten durchgeführt werden (Wettlokale). GLÜCKSSPIELE

Für Jugendliche ist der Erwerb, Besitz und Gebrauch folgender Medien, Datenträger, Gegenstände (z.B. Softguns) und Dienstleistungen verboten: »Wenn sie kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlichen »Wenn sie Menschen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechtes diskriminieren »Wenn sie pornographische Darstellungen beinhalten JUGENDGEFÄHRDENDE MEDIEN

Nimm immer einen Ausweis mit, damit du dein Alter nachweisen kannst. Als solcher Altersnachweis gilt z.B. »ein Personalausweis, »Pass, »Führerschein, »ein Lichtbildausweis der Verkehrsbetriebe, »die 4youCard (auch digital). ALTERSNACHWEIS

»Geldstrafen bis Euro (im Fall der Uneinbringlichkeit: Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 6 Wochen) »Meldung an Gewerbe- oder Veranstaltungsbehörde STRAFEN FÜR ERWACHSENE

»Absehen von der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach Aussprache mit Jugendberater/in »Erbringung sozialer Leistungen und Einstellung des Strafverfahrens »Geldstrafe bis 200 Euro (bei erschwerenden Umständen bis zu 300 Euro) FOLGEN FÜR JUGENDLICHE

»JugendReferat des Landes Oö Linz, Bahnhofplatz 1 Tel: 0732/ »KiJa - Kinder-& Jugendanwaltschaft 4021 Linz, Kärntnerstraße 10 Tel: 0732/ NÄHERE INFOS »JugendService des Landes Oö Linz, Bahnhofplatz 1 Tel: 0732/ Regionalstellen für alle Bezirke Oberösterreichs