Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Schulungsinitiative Jugendschutz „Schon gecheckt

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Schulungsinitiative Jugendschutz „Schon gecheckt"—  Präsentation transkript:

1 Schulungsinitiative Jugendschutz „Schon gecheckt
Schulungsinitiative Jugendschutz „Schon gecheckt?! - Bierabgabe mit Verantwortung“ für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Handel, Gastronomie, Hotels und Tankstellen - Kurzversion -

2 Jugendschutz in Bezug auf Bier - Wieso? Weshalb? Warum?
Warum wir einen funktionierenden Jugendschutz brauchen: Weil Kinder und Jugendliche sensibler auf Alkohol als Erwachsene reagieren! Weil Kinder und Jugendliche unerfahren im Umgang mit Bier sind und die Folgen und Gefahren falsch einschätzen! Weil Wachstumsprozesse zahlreicher Organe wie zum Beispiel des Gehirns, der Leber und des gesamten Knochenbaus noch nicht abgeschlossen sind und Weil bei zu frühem Konsum die Gefahr der Schädigung verschiedener Organe besteht!

3 DESHALB: Kinder und Jugendliche sind in besonderem Maße zu schützen!
Kinder und Jugendliche benötigen den besonderen Schutz der Gesellschaft! Alle sind gefordert: Eltern, Erziehungsberechtigte, Schulen, Lehrer Politik: Institutionen und Behörden, Instanzen, Hersteller und Importeure von alkoholhaltigen Getränken und natürlich Sie als angehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Handel, Gastronomie und im Hotelfach! Auf Sie kommt es an! Sie nehmen in Ihrem Beruf eine wichtige Rolle ein und sind vom Gesetzgeber verpflichtet, das Jugendschutzgesetz in ihrer täglichen Arbeit aktiv umzusetzen!

4 Jugendschutzgesetz im Überblick
Getränke Abgabe/Verzehr unter 16 Jahren Abgabe/Verzehr ab 16 Jahren Abgabe/Verzehr ab 18 Jahren Bier verboten erlaubt Biermischgetränke Wein und Sekt Weinhaltige Mischgetränke Spirituosen (Schnaps, Korn, Wodka, Whiskey, Tequila, Liköre, Gin, Cognac etc.) spirituosenhaltige Mischgetränke Eine Ausnahme gilt für Abgabe und Verzehr von Bier, Biermischgetränken, Sekt, Wein und weinhaltigen Getränken an unter 16 jährige Jugendliche (14 oder 15 Jahre!), wenn eine personensorgeberechtigte Person (Eltern oder Vormund) anwesend ist und dies erlaubt.

5 Kein Kavaliersdelikt: Konsequenzen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
Bei Verstößen drohen: Bußgeld von bis zu Euro Eintrag ins Gewerbezentralregister (ab Bußgeld von 200,00 Euro) Lizenzentzug für den Gewerbetreibenden! Als Mitarbeiter in Handel, Gastronomie oder im Hotel sind Sie also nicht nur dem Gesetz, sondern auch dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet!

6 Wie halte ich mich ans Jugendschutzgesetz? Altersnachweis kontrollieren!
Wenn Sie Zweifel über das Alter der Kunden haben, lassen Sie sich einen Altersnachweis zeigen. Dies kann sein: Personalausweis Reisepass Führerschein Dokument mit Foto und Geburtsdatum (gültiger Schülerausweis, Betriebs- Werksausweis, Mitgliedsausweis von Vereinen mit Foto und Geburtsdatum) Achtung: Bier, Wein und Sekt dürfen an 14- und 15jährige Jugendliche nur dann abgegeben werden, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (leibliche Eltern oder Vormund) sind, die dies erlaubt! Fragen Sie nach, in welcher Beziehung Begleitpersonen zu Kindern und Jugendlichen stehen!

7 Wie halte ich mich ans Jugendschutzgesetz
Wie halte ich mich ans Jugendschutzgesetz? Tipps, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie einen Altersnachweis verlangen Ruhig und sachlich bleiben! Nicht durch aggressive Reaktionen provozieren lassen! Gegenaggression bringt nichts! Bleiben Sie immer freundlich und respektvoll! Jugendliche ab 16 besser mit „Sie“ ansprechen, damit diese sich nicht zurückgesetzt fühlen!

8 Kein Ausweis - kein Bier!
Bleiben Sie konsequent, wenn Sie Zweifel haben: Kein Ausweis, kein Verkauf und kein Ausschank! Im Zweifelsfalle bitten Sie den Kunden, ein entsprechendes Dokument zu holen, bevor Sie die Produkte verkaufen bzw. ausschenken. Weisen Sie auf Ihre gesetzliche Verpflichtung hinweisen! Wenn der Kunde uneinsichtig ist: Ziehen Ihren Chef hinzu!

9 Tipps, wie Sie mit angetrunkenen Gästen umgehen sollten
Machen Sie ruhig, sachlich und gelassen klar machen, dass Sie keine weiteren alkoholhaltigen Getränke an den sichtlich angetrunkenen Gast ausschenken oder verkaufen werden! Lassen Sie sich nicht provozieren und versuchen Sie, ruhig zu bleiben! Gegenaggression bringt nichts! Lassen Sie sich nicht überreden und weisen Sie darauf hin, dass Ihnen per Gesetz keine andere Wahl bleibt! Aber drohen Sie nicht! Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein! Wiederholen Sie Ihren Standpunkt - wenn nötig mehrmals! Halten Sie räumlichen Abstand zu dem Gast - sicher ist sicher! Fordern Sie den Gast höflich aber unmissverständlich auf, die Gaststätte zu verlassen. Wenn nichts hilft: Rufen Sie die Polizei, um eine Eskalation zu vermeiden!

10 Hinweis für Lehrerinnen und Lehrer: Rollenspiele helfen!
Rollenspiele helfen, mit den Auszubildenden gemeinsam Lösungsvorschläge für mögliche Konfliktsituationen zu erarbeiten. Das Ausprobieren verschiedener Situationen und Rollen gibt den Auszubildenden mehr Sicherheit und Erfahrung für die tägliche Arbeit. Spielen Sie Situationen wie „Alterskontrolle“ und „Umgang mit angetrunkenen Gästen“ einfach im Unterricht einmal durch! Verteilen Sie die Rollen: Minderjährige Käufer, Kunden in der Schlange, Kassierer, Service-Kraft, angetrunkener Gast etc. Tauschen Sie nach jedem Rollenspiel einfach die Rollen aus! Die Unterrichtseinheit wird durch Rollenspiele aufgewertet!


Herunterladen ppt "Schulungsinitiative Jugendschutz „Schon gecheckt"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen