tiefe geothermie im innerstädtischen bereich

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tiefe geothermie im innerstädtischen bereich planungsgrundlagen

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Inhaltsverzeichnis Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Bergbaugesetz (BBergG) Betriebsplanverfahren nach BBergG Bedeutung für die Praxis Abschätzung der maximalen Schwinggeschwindigkeiten Auswirkungen auf die Umsetzung Umgang mit Anwohnern Vorteile der Geothermie im städtischen Wärmenetz Einbindung der Geothermie Quellenverzeichnis

§ 3 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze: Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Bundesberggesetz (BBergG) § 1 Zweck des Gesetzes: „...zur Sicherung der Rohstoffversorgung das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen (...) bei sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden zu ordnen und zu fördern, ...“ „...die Vorsorge gegen Gefahren, die sich aus bergbaulicher Tätigkeit für Leben, Gesundheit und Sachgüter Dritter ergeben, zu verstärken...“ § 3 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze: „Als bergfreie Bodenschätze gelten: (...) Erdwärme und die im Zusammenhang ihrer Gewinnung auftretenden anderen Energien (Erdwärme).“

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Betriebsplanverfahren nach BBergG Erlaubnis oder Bewilligung werden nur auf Antrag von der zuständigen Behörde verliehen Erlaubnis gewährt freie Bodenschätze aufzusuchen und dafür erforderliche Einrichtungen zu errichten und zu betreiben Erlaubnis wird auf maximal 5 Jahre befristet; kann ggf. um 3 Jahre verlängert werden Bewilligung gewährt freie Bodenschätze aufzusuchen, zu gewinnen und zu erwerben sowie die dafür erforderlichen Einrichtungen zu errichten und betreiben Bewilligung wird auf maximal 50 Jahre befristet; Verlängerung bis zur Erschöpfung des Vorkommens möglich

Nach Genehmigung wird das Betriebsplanverfahren eröffnet Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Betriebsplanverfahren nach BBergG Nach Genehmigung wird das Betriebsplanverfahren eröffnet Verfahren zur vorläufigen Betriebsüberwachung Zulassung der Betriebspläne durch die zuständige Behörde ist eine zwingende Voraussetzung für Durchführung bergbaulicher Aktivitäten Zu dem Verfahren gehört auch die Erstellung von einem Rahmenbetriebsplan, Betriebsplänen, die ein Beteiligungsverfahren nach sich ziehen, und Sonderbetriebsplänen

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Betriebsplanverfahren nach BBergG Rahmenbetriebsplan Angaben über das beabsichtigte Vorhaben, die technische Ausführung und den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf Zeitraum: 10 bis 20 Jahre Beteiligung von „Trägern öffentlicher Belange“ (Gemeinden etc.) für eine bessere Koordination der Planung Zulassung nach einem Planfeststellungsverfahren; i.d.R. mit Nebenbestimmungen

Betriebspläne mit Beteiligungsverfahren Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Betriebsplanverfahren nach BBergG Betriebspläne mit Beteiligungsverfahren Rahmenbetriebsplan, Betriebspläne für seismische Untersuchungen und Hauptbetriebsplan Sonderbetriebspläne als Nebenbestimmungen im Rahmenbetriebsplan für Bohrplatzbau, Ausführung von Bohrarbeiten, Perforationsarbeiten, Testarbeiten etc.

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Bedeutung für die Praxis Enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Zulassungsbehörde (geologische Landesämter) Im Vorfeld der Bohrung Erstellung einer ersten Schallimmissionsprognose Untersuchung einer im Betriebsfall auftretenden Lärmbelästigung Nachweis der Einhaltung der Vorgaben aus der Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm) Dauerschallpegel ≤35 db(A) (nachts in reinen Wohngebieten) Einladung direkt betroffener Anwohner und Träger öffentlicher Belange von der zuständigen Behörde zur Vorstellung des Projektes und der ersten Schallstudie

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Bedeutung für die Praxis Aufnahme der Bedenken in den Nebenbestimmungen der Zulassung des Rahmenbetriebsplans Einhaltung der Schallimmissionsgrenzwerte Erstellung einer Studie zu Erschütterungen während der Bohrplatzherstellung, Bohr- und Testarbeiten und des regulären Betriebs Beispielsweise: Rammen nicht zulässig, Standrohr ist zu bohren Lärmintensive Arbeiten nur tagsüber an Werktagen Geräuscharme Antriebe der Anlagen

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Abschätzung der max Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Abschätzung der max. Schwinggeschwindigkeiten Abschätzungen anhand der Forschungsbohrung Horstberg Z1 Lastfall Schätzwert maximale Schwinggeschwindigkeit [mm/s] Freifeld Geschossdecke Einrichten der Baustelle <1 Bohrarbeiten (Vortrieb) Bohrarbeiten (Fangen) 2-3 10-16 Pumpenbetrieb (Stimulation) Pumpenbetrieb (Wasserkreislauf) Perforation des Bohrlochrohrs Induzierte Seismizität -

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Abschätzung der max Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Abschätzung der max. Schwinggeschwindigkeiten Einteilung der Intensitätsskala nach der European Macroseismic Scale (EMS) EMS-Intensität Definition Max. Schwing-geschwindigkeit [mm/s] Beschreibung der max. Wirkungen Menschen Objekte Gebäude I Nicht fühlbar <1 Keine Wirkung Keine Schäden II Kaum bemerkbar 1-11 Sehr vereinzelt von ruhenden Personen wahrgenommen III Schwach Von wenigen Personen in Gebäuden wahrgenommen. Ruhende Personen fühlen ein leichtes Schwingen oder Erschüttern Hängende Objekte schwingen leicht IV Deutlich 11-34 Im Freien vereinzelt, in Gebäuden von vielen Personen wahrgenommen. Einige Schlafende erwachen Geschirr und Fenster klirren, Türen klappern, hängende Objekte schwingen V Stark 34-81 Im Freien von wenigen, in Gebäuden von den meisten Personen wahrgenommen. Viele Schlafende erwachen. Wenige werden verängstigt Hängende Gegenstände pendeln stark, kleine Gegenstände werden verschoben, Türen und Fenster schlagen auf oder zu Wenige unverstärkte Gebäude haben feine Risse im Verputz

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Auswirkungen auf die Umsetzung Einsatz einer schalloptimierten Bohranlage (elektr. Antrieb) Lärmschutzwände in Richtung der Wohnsiedlung Einweisung des Bohrpersonals bzgl. Lärmschutz Lärmintensive Arbeiten tagsüber an Werktagen Überwachung der Lärmemissionen mittels Schallpegelsensoren auf dem Baugelände Überwachung der Erschütterungen in der Nachbarschaft mittels seismischen Stationen Messfelder mit Geophonen in mehreren hundert Metern Tiefe und in mehreren hundert Metern Entfernung

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Umgang mit Anwohnern Informationsschreiben an die direkt betroffenen Anwohner vor Beginn der Arbeiten Öffentliche Informationsveranstaltungen Umgehende und offene Beantwortung eingehender Fragen Informationen über Baustand via Veröffentlichung der Messergebnisse, Webcams oder Baustellenführungen

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Vorteile der Geothermie im städtischen Wärmenetz Weder lokale Luftverunreinigungen wie NOX, CO2 oder Feinstaub noch nennenswerte Lärmemissionen Grundlastfähig Relative Unabhängigkeit von Energiekosten; daher niedrige Wärmegestehungskosten Sehr geringer Platzbedarf

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Einbindung der Geothermie In der Regel Verdrängung bestehender Erzeugungskapazitäten durch Kraft-Wärme-Kopplung Anpassung des Geothermieausbaus an geplante Außerbetriebnahmen von KWK-Anlagen Absenkung der Temperaturen des Fernwärmenetzes für effiziente Integration der Geothermie Umbau der KWK-Anlagen in Richtung höherer Stromerzeugungseffizienz und besserer Schnellstartfähigkeit/höherer Flexibilität Damit neue Aufgaben für KWK-Anlagen: Bereitstellung von Reserveleistung

Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Zusammenfassung Enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde notwendig Sehr aufwändiger Planungsprozess durch Rücksichtnahme auf das Umfeld Mehrkosten durch zusätzlichen Aufwand Keine schnelle Umsetzung der Wärmenetzintegration möglich/Berücksichtigung vorhandener Kapazitäten

Quellenverzeichnis Pletl, M., Integration der Tiefen Geothermie in die Energieversorgung der Stadt München, VDI-Berichte 2167, S. 155-166, VDI-Verlag GmbH, Düsseldorf, 2012 Jatho, R., Projektplanung einer Tiefbohrung im innerstädtischen Bereich - Genehmigungsverfahren, Zusammenarbeit mit der Bergbehörde, Einbeziehung der Öffentlichkeit und Erfahrungen während der Bohrphase, VDI-Berichte 2082, S. 97-108, VDI-Verlag GmbH, Düsseldorf, 2012 Bundesberggesetz, http://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/, Stand: 20.07.2013

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