Unterweisung Arbeitsschutz.

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 Präsentation transkript:

Unterweisung Arbeitsschutz

Homepage des BfAs: www.tu-dresden/bfas.de Informationsmaterial Formulare Regelwerke zum Arbeitsschutz Ansprechpartner …

Dr. Petra Schilling Laborsicherheit / Gefahrstoffe Claudia Mehlgarten Sachbearbeiterin Unfallanzeigen Petra Stahn Brandschutzbeauftragte der TUD Roberto Lemmrich Maschinen- und Lasersicherheit Gerd Zschau Elektrosicherheit Beate Schild Beauftragte für Biologische Sicherheit (Uniklinikum)

zuständiger Unfallversicherungsträger Unfallkasse Sachsen Rosa-Luxemburg-Str. 17a 01662 Meißen +49 (0)3521 7240

Unterweisung mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich bei: Neueinstellungen veränderten Aufgabenbereiche mit Einführung neuer Arbeitsmittel oder –verfahren nach besonderen Vorkommnissen (z. B. Arbeitsunfall) verantwortlich: der Vorgesetzte innerhalb seines Weisungsbereiches Unterstützung: durch Büro für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte

Büro- und Bildschirmarbeitsplatz ausreichend Arbeitsraum bzw. genügend Arbeitsfläche ungehinderter Zugang zum Arbeitsplatz optimale Kabelverlegung? Stolpergefahr! gleichmäßige und ausreichende Beleuchtung vermeiden von Blendung und Reflexionen Luftfeuchte und Temperatur optimal, keine Zugluft

Büro- und Bildschirmarbeitsplatz Arbeitstisch Der Arbeitstisch muss ausreichende Arbeitsfläche haben, die Tischhöhe (in Verbindung mit Bürostuhl) ausreichend Beinfreiheit bieten. Dabei sind ergonomische Gesichtspunkte zu beachten (Oberarm hängt locker herab, Unterarm und Oberschenkel etwa horizontal, Winkel zwischen Ober- u. Unterarm, bzw. von Ober- u. Unterschenkel mindestens 90°, bei Tastatureinsatz: keine Überstreckung der Handgelenke).

Büro- und Bildschirmarbeitsplatz Anordnung der Arbeitsmittel Bildschirm, Tastatur sollten so angeordnet werden, dass gesundheitsschädigende Körperhaltungen durch ständiges Verdrehen und Vorbeugen vermieden werden. Es sollte eine Handballenauflage von mindestens 50 mm gewährleistet sein. Der Abstand Bildschirm - Auge, Tastatur soll mindestens 500 mm betragen. Ggf. ist eine Fußstütze zur Verfügung zu stellen.

Büro- und Bildschirmarbeitsplatz Arbeitsumgebung Es sollte eine freie, unverstellte Fläche am Arbeitsplatz von 1,50 m² zur Verfügung stehen, die freie Bewegungsfläche soll an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit sein. Der Geräuschpegel am Arbeitsplatz darf bei überwiegend geistiger Tätigkeit maximal 55 dB/A betragen.

Büro- und Bildschirmarbeitsplatz Rechtsquellen und Normen Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) § 4 Anforderungen an die Gestaltung § 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650, Berufsgenossenschaftliche Information BGI 5001

Labor Die Tätigkeitsaufnahme im Labor darf erst nach einer ausführlichen arbeitsplatzspezifischen Unterweisung durch den Laborleiter erfolgen! Die Arbeiten sind sorgfältig zu planen um einen sicheren und ruhigen Arbeitsablauf zu gewährleisten. Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeit über Standort und Gebrauch von Sicherheitseinrichtungen wie Erste-Hilfe-Ausstattung, Fluchtwege, Telefon, Brandmelder, Feuerlöschmittel, Augen- und Notduschen!

Labor

Labor Tragen Sie Schutzkleidung (Laborkittel, rutschfeste, geschlossene Schuhe) im Labor! Für alle Arbeiten, bei denen es zum Verspritzen oder Freisetzen gefährlicher Stoffe oder Splitterbildung kommen kann, müssen geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrillen mit Seitenschutz (Gesichtsschutz) getragen werden!

Labor Auf Arbeitsflächen oder in Abzügen benötigte Gerätschaften sind übersichtlich und erreichbar zu platzieren. Es gilt das Verursacherprinzip: Jeder reinigt und dekontaminiert die von ihm verwendeten Flächen, Gefäße, Geräte oder sonstigen Einrichtungen selbst. Dazu gehört auch, Beschriftungen zu entfernen! Verschüttetes Material ist umgehend zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.

Labor Sämtliche Gefäße sind zu beschriften, Gefahrstoffe müssen zusätzlich mit den Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden. Eine Überprotektion ist zu vermeiden! Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt oder gelagert werden, die zu Verwechslungen mit Lebensmitteln führen können (z.B. Getränkeflaschen)!

Labor gesetzliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz Gefahrstoffverordnung GUV-V A 1 „Grundsätze der Prävention“ Biostoffverordnung Laserstrahlung Vielzahl an TRGS (beispielsweise 514, 515, 555) Unfallverhütungsvorschriften

E-Werkstatt Vorhandene Kleinmaschinen und Elektrogeräte dürfen nur von eingewiesenen Mitarbeitern bedient werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 2 Jahre zu prüfen.

E-Werkstatt Definition Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel solche, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen. Ansprechpartner im BfAs: Herr Zschau (HA 34289); Gerd.Zschau@tu-dresden.de

E-Werkstatt - Löten Bei den Lötarbeiten werden Rauche und Dämpfe frei, die Kolophonium und seine Zersetzungsprodukte sowie Spuren der Lotmetalle enthalten können. Das kann zu Reizung von Augen und Atemwegen führen. Hautkontakt mit dem Flussmittel kann zu Reizungen der Haut, im Extremfall bis zur Hautallergie führen.

E-Werkstatt - Löten Deshalb während der Lötarbeiten für gute Lüftung im Arbeitsraum sorgen, Lötdämpfe und -rauche nicht einatmen und Hautkontakt mit dem Flussmittel vermeiden. Nach dem Umgang Hände waschen und Pflegecreme auftragen!

Allgemeines sicherer Umgang mit Handwerkszeugen richtige Auswahl von Steiggeräten, u.a. Leitern Heben und Tragen Vermeidung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen Lärm persönliche Schutzausrüstung Brandschutz

sicherer Umgang mit Handwerkszeugen Bestimmungsgemäße Verwendung (Schraubendreher zum Schraubendrehen, Meißel zum Meißeln) Regelmäßige Wartung (angerissene oder lockere Griffe austauschen, beschädigte Teile reparieren bzw. erneuern, stumpfes Schneidwerkzeug schärfen … ordnungsgemäße Aufbewahrung

sicherer Umgang mit Handwerkszeugen Bei Kneif-, Kombi-, Wasserpumpen- oder Spezialzangen gilt: die Griffe dürfen beim Schließen der Zange keine Klemmstellen bilden und sollten eine isolierende Ummantelung haben. die Scharniere dürfen nicht ausgeleiert sein. Backen und Kneifkanten der Zange müssen scharf sein. Achtung: Nur mit vollisolierten Zangen (VDE-Zeichen) an elektrischen Geräten oder Anlagen arbeiten!

sicherer Umgang mit Handwerkszeugen beim Umgang mit Handsägen: Sägetyp und Sägeblatt müssen der jeweiligen Schneidaufgabe und dem jeweiligen Material angepasst sein ergonomische Handgriffe erleichtern eine exakte Schnittführung und vermindern die körperliche Beanspruchung Sägeblatt so einspannen, dass die Zahnspitzen in Sägerichtung zeigen

richtige Auswahl von Steiggeräten, u.a. Leitern Steh-/Mehrzweckleitern: Stehleiter nicht als Anlegeleiter benutzen! nicht auf andere hochgelegene Arbeitsplätze übergestiegen! Gefahr des Umkippens vor der Benutzung Sichtkontrolle durchführen, die Wirksamkeit der Spreizsicherung prüfen!

richtige Auswahl von Steiggeräten, u.a. Leitern Tritte: nur mit Stufen zulässig Tritte müssen in jeder Gebrauchsstellung standfest sein Stufen müssen ein sicheres Stehen gewährleisten Vor jeder Verwendung, als auch in regelmäßigen Abständen (jährlich) ist eine Leiter zu überprüfen. Die jährliche Prüfung ist zu dokumentieren!

Heben und Tragen Last möglichst mit gespreizten Beinen, mit geradem Rücken und in der Hocke aufnehmen! Last nie ruckartig anheben! Last nie in Hohlkreuzhaltung aufnehmen Verdrehen der Wirbelsäule – wenn möglich – vermeiden! Tragen mit aufrechter Körperhaltung (möglichst beidseitig, nicht einseitig belasten! Last möglichst nahe am Körper tragen! sehr schwere Lasten – wenn möglich – mit Hilfsmitteln

Vermeidung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen der Arbeitsschuh soll festen Halt am Fuß, einen flachen Absatz und eine griffige, rutschfeste Sohle haben Treppen und Stufen sollen gut kenntlich, Handlauf benutzen Geräte so aufstellen, dass die Kabel keine Fußwege kreuzen ausgelaufene Stoffe sofort beseitigen, Gefahrenbereich absperren! Arbeitsumgebung sauber und ordentlich halten, Zugangswege von Hindernissen frei halten!

Vermeidung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen

Lärm Lärm schädigt das Gehör ist ein stressauslösender Faktor, kann Unwohlsein, Kopfschmerzen, Bluthochdruck, Schlafstörungen, Leistungsmangel und Depressionen verursachen Die Erfassung und Beurteilung des Lärms am Arbeitsplatz sind u.a. über die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und über die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) geregelt.

Lärm Die Lärmempfindlichkeit ist sehr stark von der Tätigkeit, dem psychosozialen Umfeld und den individuellen Neigungen der lärmexponierten Person beeinflusst. Die Beurteilung der Belastung durch Lärm im Büro sollte deshalb immer auch die Aussagen Betroffener über die Störungs- und Stresswirkung einschließen!

persönliche Schutzausrüstung Gemäß §3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen. Die Auswahl der geeigneten PSA erfolgt nach Durchführung der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durch den Vorgesetzten oder dessen Beauftragten. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte PSA zu benutzen, vor Benutzung auf Schäden zu kontrollieren und pfleglich zu behandeln.

persönliche Schutzausrüstung

persönliche Schutzausrüstung Gesichts- und Augenschutz: bei Arbeiten, in denen Staub, Späne oder organische Dämpfe auftreten, (Schleif- und Trennarbeiten) im Labor (Umgang mit Gefahrstoffen) bei sich ergebenden Erfordernissen anhand der Gefährdungsbeurteilung Arten von Gesichts- und Augenschutz: - Schutzbrillen, Gesichtsschutzschirme

persönliche Schutzausrüstung Kopfschutz: bei Gefahr vor fallenden Objekten oder schweren Anstoßens bei zerspanenden Arbeiten (Bohren, Drehen, Fräsen) Arten von Kopfschutz: Schutzhaube, Schutzkappe, Haarband Helme Anstoßkappen

persönliche Schutzausrüstung Gehörschutz: wenn der Lärmpegel die Grenzwerte übersteigt Arten von Gehörschutz: Kapselgehörschützer Gehörschutzstöpsel (Einweg- oder wiederverwendbar) Bügelgehörschützer Otoplastiken

persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: bei Verwendung von organischen Lösungsmitteln bei staubintensiven Arbeiten Arten von Atemschutz: Einwegmasken Halbmasken Vollmasken

persönliche Schutzausrüstung Hand- und Armschutz: zu benutzen, wenn potentieller Verletzungen von Händen und Armen nicht auszuschließen sind schließen Hautabsorption schädlicher Substanzen, Verbrennungen, elektrische Gefahren, Quetschungen, Schürfungen, Schnitte, Stiche etc. ein Arten von Hand- und Armschutz: - Schutzhandschuhe, Finger- und Armschutz

persönliche Schutzausrüstung Bein- und Fußschutz: wenn Beschäftigte dem Risiko möglicher Fuß- oder Beinverletzungen ausgesetzt sind Verletzungen können durch fallende oder rollende Gegenstände, durch scharfkantige oder durchdringende Materialien verursacht werden Arten von Bein- und Fußschutz: Arbeitsschutzschuhe und Schnittschutzhosen

persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: sollte sicher gestaltet und verarbeitet und, sauber und zuverlässig gepflegt sein Beispiele für Körperschutz: Berufsbekleidung allg. Laborkittel und Overalls Schutzanzüge Wetterschutzkleidung

persönliche Schutzausrüstung Hautschutz

persönliche Schutzausrüstung Hautschutz Die Haut schützt das Körperinnere gegen chemische, physikalische und biologische Einwirkungen von außen. Für den Einsatz von Hautschutz-, Desinfektionsmitteln und Schutzhandschuhen ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die alle für den richtigen Einsatz erforderlichen Angaben, insbesondere die Gefahren entsprechend der Gefährdungsermittlung und die Verhaltensregeln enthält.

persönliche Schutzausrüstung Der Hautschutzplan umfasst drei Stufen: Hautschutz Hautreinigung Hautpflege Beratung zum Thema Hautschutz: Betriebsärztlicher Dienst Frau Dr. Römer (HA 36199)

persönliche Schutzausrüstung

Laserklassen nach DIN EN 60825-1 bis März 1997 Umgang mit Laser Laserklassen nach DIN EN 60825-1 bis März 1997 Laserklassen nach DIN EN 60825-1 Ausgabe Oktober 2003 1 2 3A 1M, 2M 3B 3B, 3R 4 Zuordnung Laserklassen alt/neu:

Umgang mit Laser Verantwortlich für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist der Betreiber der Lasereinrichtung. Er hat u.a. dafür Sorge zu tragen, dass die Lasergeräte einer Laserklasse zugeordnet und entsprechend gekennzeichnet sind. Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 muss beim Gewerbeaufsichtsamt und bei der Berufsgenossenschaft angezeigt werden.

Umgang mit Laser Das Personal, das Lasereinrichtungen der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B oder 4 anwendet oder sich im Laserbereich von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 aufhalten kann, muss über die Wirkungen der Laserstrahlung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen belehrt werden. Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 müssen vom Betreiber geeignete Laserbrillen, Schutzkleidung oder Schutzhandschuhe zur Verfügung gestellt werden.

Umgang mit Laser Technische Schutzmaßnahmen sind z. B. der Einbau eines Schlüsselschalters, um die Nutzung nur berechtigten Personen zu gestatten eine Emissionsanzeige, die deutlich anzeigt, wann der Laser in Betrieb ist eine Überwachungseinrichtung, die den Zugang zum gefährdeten Bereich überwacht eine Abschirmung des Laserbereichs eine regelbare Beleuchtung, z. B. bei Justierarbeiten.

Umgang mit Laser Organisatorische Maßnahmen beinhalten z. B. die Unterweisung der Mitarbeiter die Benennung eines Laserschutzbeauftragten (für die Laserklassen 3R, 3B und 4) die Reglementierung des Zugangs zum Laserbereich Ansprechpartner für Fragen im BfAs: Herr Roberto Lemmrich (HA 34688) Roberto.Lemmrich@tu-dresden.de

Umgang mit Laser zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören: Laserschutzbrille Schutzhandschuhe Schutzkleidung

Umgang mit Laser Der Betreiber von Lasereinrichtungen der Klassen 3R 3B und 4 hat eine sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Ansprechpartner in Ihrem Bereich: Herr Marian Sommer Für den Fall, dass Laser der Laserklasse 3R, 3B und 4 eingesetzt werden sollen oder sich ggf. bereits im Einsatz befinden, ist Herr Marian Sommer zwingend zu informieren!

Umgang mit Laser

Brandschutz überwiegende Brandursachen sind: Defekte an Elektrogeräten Entzündung brennbarer Flüssigkeiten, Chemikalien oder explosionsfähiger Gasgemische offenes Feuer Rauchen Brandstiftung

Brandschutz wo brennt es? (Gebäude, Stockwerk, Raum) was brennt? wer meldet? (Name, Abteilung, Telefonnummer) Angaben zu verletzten oder gefährdeten Personen, Hinweise auf besondere Gefährdungen warten auf Rückfragen

Brandschutz Verhalten im Brandfall Mitarbeiter und andere Personen alarmieren, die sich im Gebäude befinden stark verqualmte Räume gebückt oder kriechend verlassen keine Aufzüge verwenden ist der Fluchtweg verraucht ist, im Zimmer bleiben, Tür schließen und am Fenster bemerkbar machen Löschversuch mit einem Feuerlöscher (Eigenschutz)

Brandschutz

Brandschutz Flucht- und Rettungswege sind keine Lagerstätten von Gerätschaften und/oder Gegenständen! sind weitestgehend brandlastfrei zu halten dienen der Rettung verletzter Personen und sind gleichzeitig Angriffsweg der Feuerwehr Als Rettungswege dienen Gänge, Flure, Ausgänge, Treppen und Treppenhäuser sowie Zuwege zum Gebäude.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!