Walter Juschitz, www.juschitz.at Juni 20121 Für DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen Freiberuflich dolmetschen und übersetzen: Hindernislauf oder Zielgerade?

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Walter Juschitz, Juni Für DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen Freiberuflich dolmetschen und übersetzen: Hindernislauf oder Zielgerade?

Walter Juschitz, Juni Der Weg fast aller DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen zur Selbständigkeit 1.Ein Schein mehr! Gewerbeschein – ja oder nein? 2.Gesundheit bis ins hohe Alter! Sozialversicherung – Grenzen und Beitragshöhe 3.Erfolgserlebnisse für die Allgemeinheit! Finanzamt und Aufzeichnungen 4.Wovon leben? Zu verrechnendes Honorar

Walter Juschitz, Juni Anlaufstellen Finanzamt – Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft – Wirtschaftskammer auch im Zusammenhang mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz- NeuFöG – Gewerbebehörde – Gewerbeberechtigung

Walter Juschitz, Juni Ein Schein mehr! Gewerbeschein – ja oder nein? Bei Neugründung Erstberatung ( NeuFö 1 - siehe ) - durch die Sozialversicherungsanstalt - durch die Kammer der gewerblichen Wirtschaft Unterschied vorerst bei den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft

Walter Juschitz, Juni Der Weg fast aller DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen zur Selbständigkeit 1.Ein Schein mehr! Gewerbeschein – ja oder nein? 2.Gesundzeit bis ins hohe Alter! Sozialversicherung – Grenzen und Beitragshöhe 3.Erfolgserlebnisse für die Allgemeinheit. Finanzamt und Aufzeichnungen 4.Zu verrechnendes Honorar für Übersetzungen

Walter Juschitz, Juni Sozialversicherungspflicht 2012 Ab Beginn, sofort Neue Selbständige Gewerbescheininhaber Bemessungsgrundlage bei einem Einkommen von < 4.515,120,00Sofort, ab Beginn Bemessungsgrundlage bei einem Einkommen von < 6.453,36 bzw. WENN KEIN WEITERES ERWERBSEINKOMMEN 0,00Sofort, ab Beginn Krankenversicherung7,65% Pensionsversicherung (2012)17,50% (ab ,50 %) Selbständigenvorsorge1,53% Unfallversicherung (Wert 2012)99,00 pro Jahr

Walter Juschitz, Juni Sozialversicherungsbeiträge 2012 WERTE 2012 InhaberIn eines Gewerbescheins Erstes und zweites Jahr 3. Jahr Ab 4. Jahr Pensionsversicherung 17,50%, mind ,34, max ,50 zuerst MBGrL, Nachbemessung 17,50%, mind ,54, max ,50 Krankenversicherungfix 493,68 wenn die letzten 120 Monate keine GSVG-PflVers. bestand Vorläufig 493,68, Nachbemessung 7,65%, Werte wie im 4. Jahr 7,65%, mind. 616,00, max ,36 Selbständigenvorsorge98,74 1,53% Unfallversicherung99,00 / Jahr

Walter Juschitz, Juni Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung Nur möglich bei Inhabern eines Gewerbescheins – Neue Selbständige sind ohnehin bei Unterschreiten der Grenzen (6.453,35 / 4.515,12) befreit. Der Antrag kann u.a. gestellt werden, wenn die Umsätze niedriger als sind, die Einkünfte kleiner als 4.595,12 sind und innerhalb der letzten 60 Kalendermonate nicht mehr als 12 Kalendermonate mit GSVG-Pflichtversicherung bestanden. Nur sinnvoll, wenn eine andere Versicherung besteht (ASVG- Versicherung, Mitversicherung, Selbstversicherung)

Walter Juschitz, Juni Der Weg fast aller DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen zur Selbständigkeit 1.Ein Schein Mehr! Gewerbeschein – ja oder nein? 2.Gesundheit bis ins hohe Alter! Sozialversicherung – Grenzen und Beitragshöhe 3.Erfolgserlebnisse für die Allgemeinheit. Finanzamt und Aufzeichnungen 4.Und: Wovon soll ich leben? Zu verrechnendes Honorar

Walter Juschitz, Juni Basiswissen zu den Steuern, die ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen abzuführen haben Einkommensteuer Eine Einnahmen-Ausgabenrechnung ist zu erstellen, aus der das steuerpflichtige Einkommen ermittelt wird. Umsatzsteuer Normalsteuersatz: 20% Keine Umsatzsteuerpflicht: Kleinunternehmer : Nettoumsatz < EUR ,00 – KEINE UMSATZSTEUERPFLICHT – KEIN VORSTEUERABZUG Aber Option auf Umsatzsteuerpflicht möglich – bindet auf 5 Jahre

Walter Juschitz, Juni Wenn Umsatzsteuerpflicht besteht, ist die Umsatzsteuerzahllast (Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer) zu ermitteln und abzuführen: Bis zum 15. des auf den Voranmeldungszeitraum folgenden zweiten Monats Voranmeldungszeitraum: Kalendermonat, aber wenn die Vorjahresumsätze unter Euro waren, das Vierteljahr. Wird aber eine Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner bereits am 15. März abgegeben, gilt ein monatlicher Voranmeldungszeitraum.

Walter Juschitz, Juni Die Umsatzsteuervoranmeldung ist elektronisch zu übermitteln – außer die elektronische Übermittlung ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar (es darf kein Internetanschluss steuerlich abgesetzt werden!). Für DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen gibt es die Möglichkeit einer Vorsteuerpauschalierung: Die Vorsteuer kann mit 1,8% des Umsatzes ermittelt werden – maximal aber EURO (entspricht einem Umsatz von ), zusätzlich Vorsteuern von abschreibbaren Anschaffungen, deren Anschaffungskosten Euro übersteigen – und Vorsteuern für Fremdlöhne. Die Entscheidung zur Vorsteuerpauschalierung bindet für mindestens 2 Jahre.

Walter Juschitz, Juni NEU und Anlass zu besonderer Freude: Ab sind Unternehmer verpflichtet, Lieferungen und Leistungen (bis dahin nur Lieferungen) an Unternehmer, die nicht in Österreich, aber innerhalb der EU ihren Sitz haben, in eine Zusammenfassende Meldung aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergegangen ist (=Reverse Charge). Das ist bei Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen an EU-Unternehmer mit UID-Nummer immer der Fall, wenn der österreichische Unternehmer im EU-Ausland keinen Sitz hat. Die Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung hat elektronisch über das FinanzOnline bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) folgenden Kalendermonats zu erfolgen.

Walter Juschitz, Juni Die Einreichung der ZM kann mit Zwangsstrafe erzwungen werden. Bei Nichtabgabe der ZM kann ein Verspätungszuschlag verhängt werden. Eine ZM ist auch für (umsatzsteuerbefreite) Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von unter EUR zwingend vorgeschrieben. Wenn also Umsätze, für die eine ZM einzureichen ist, anfallen, so ist eine die Zuteilung einer UID-Nummer zu beantragen, um eine ZM elektronisch abgeben zu können. Im Rahmen dieses Vortrags werden nur die allerwichtigsten Punkte der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen besprochen. Siehe dazu auch Leitfaden für angehende ÜbersetzerInnen Teil Recht und Finanzen, Stand 01/2012 NOCH ETWAS WISSENSWERTES: DIE ERSTBERATUNGSSTUNDE BEI STEUERBERATERN IST ÜBLICHERWEISE KOSTENLOS

Walter Juschitz, Juni Der Weg fast aller DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen zur Selbständigkeit 1.Ein Schein mehr! Gewerbeschein – ja oder nein? 2.Gesundheit bis ins hohe Alter! Sozialversicherung – Grenzen und Beitragshöhe 3.Erfolgserlebnisse für die Allgemeinheit: Finanzamt und Aufzeichnungen 4.Und nun: Wovon soll ich leben? Zu verrechnendes Honorar

Walter Juschitz, Juni Was müssen DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen verrechnen, um zu überleben? Beginnen wir mit einem ganz normalen Akademiker-Anfangsgehalt, das – nieder angesetzt – mit EUR 2.200,00 monatlich bei einer 40-Stunden- Woche angenommen werden kann.

Walter Juschitz, Juni

Walter Juschitz, Juni Nochmals – Werte von 2012 (sind mit 2011 ident, die Anhebung der PV-Beiträge 2013 ist noch nicht eingearbeitet): Brutto 2.200,00 monatlich bei 40 Stunden pro Woche bringt ein monatliches Nettogehalt von EUR 1.513,74 oder – unter Berücksichtigung von Sonderzahlungen – ein jährliches Nettogehalt von EUR ,00 Die Kosten für den Dienstgeber betragen EUR ,08. Diese Kosten fallen an für 41,1 Arbeitswochen (52 Wochen abzüglich 5 Wochen bezahlten Urlaub, 2,2 Wochen bezahlte Feiertage, 2,4 Wochen durchschnittlichen Krankenstand, 1,3 Wochen sonstige Verhinderung, also 41,1 Wochen zu 40 Arbeitsstunden. Das sind Anwesenheitsstunden zu je EUR 24,58.

Walter Juschitz, Juni Oder umgerechnet auf den Arbeitstag: Jahreskosten von EUR ,08 pro Arbeitstag 5 Tage pro Woche, 41,1 Wochen, 205,5 Arbeitstage, sind 196,62 oder rund EUR 200,00 pro Arbeitstag.

Walter Juschitz, Juni Nun ist zu ermitteln, welche Arbeitsleistung in diesen Stunden erbracht werden kann: Wie viele Seiten können pro Tag - bei einer 5-Tage-Woche - qualitativ hochwertig und unter Berücksichtigung von Recherchen übersetzt werden? Was ist eine Seite und/oder eine Zeile? Wiederum Annahme: Beispiel: Word-Dokument. Aus Datei | Eigenschaften | Statistik bzw. ab Word 2010 unter Überprüfen | Wörter zählen ist die Anzahl der Buchstaben ersichtlich. Wird diese Anzahl der Buchstaben durch 55 dividiert, ergibt sich die Anzahl der Norm-Zeilen. Wird nach (Norm-)Zeilen verrechnet, so ist das eine Berechnungsgrundlage für das zu verrechnende Honorar.

Walter Juschitz, Juni Ich habe angenommen, dass pro Seite etwa 30 (Norm-)Zeilen zu übersetzen sind. Zurück zur vorhergehenden Berechnung der Kosten je Arbeitstag: Wenn ein Arbeitstag mit allen Lohnnebenkosten rund EUR 200,00 kostet, so ermitteln sich die Kosten je Seite unter der Annahme, dass 4 bis 5 Seiten pro Tag unter Berücksichtigung aller zusätzlich anfallenden Vorbereitungszeiten wie Recherche- und Sucharbeiten übersetzt werden können, mit EUR 40,00 bis 50,00 pro Seite – je nach Schwierigkeit des Textes und natürlich auch je nach Routine. Bei 50,00 EUR pro Stunde errechnet sich ein Zeilenhonorar von EUR 1,67.

Walter Juschitz, Juni Alle bisherigen Annahmen waren unter der Voraussetzung dass der/die ÜbersetzerIn das ganze Jahr durchgehend eingesetzt wird. Die Auswirkungen werden in einem Rechenbeispiel besprochen.

Walter Juschitz, Juni Diese Powerpoint-Datei und die bei dem Vortrag verwendete EXCEL-Datei können von meiner homepage bis Juni geladen werden.

Walter Juschitz, Juni DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!