Personalvorsorge des Kantons Zürich 16. Mai 2013 Seite 1 Aktionärsstimmrechte Vorsorgeforum Personalvorsorge des Kantons Zürich Thomas R. Schönbächler,

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Personalvorsorge des Kantons Zürich 16. Mai 2013 Seite 1 Aktionärsstimmrechte Vorsorgeforum Personalvorsorge des Kantons Zürich Thomas R. Schönbächler, Chef BVK 28. Mai 2013

Personalvorsorge des Kantons Zürich 16. Mai 2013 Seite 2 Zwei zentrale Eckpunkte der BVK Anlagepolitik 1.Die strategische Asset Allocation bestimmt den Anlageerfolg. 2.Wir trauen weder uns noch anderen Marktteilnehmern eine überdurchschnittliche Prognosefähigkeit zu. 3.Wir investieren indexnah ( d.h. passiv ). 4.Wir investieren nur dort, wo das Anlagerisiko durch eine signifikante und ökonomisch erklärbare Risikoprämie entschädigt wird. 5.Marktrisikoprämien kaufen wir so kostengünstig und transparent wie möglich ein. 6.Wir definieren beim Einstieg in Marktrisikoprämien, unter welchen Voraussetzungen wir wieder aussteigen. 7.Wir verhalten uns gegenüber Behörden und lokalen Rahmenbedingungen jederzeit korrekt. 8.Als Anleger sind wir uns unserer ethischen, ökologischen und sozialpolitischen Verantwortung bewusst und berücksichtigen dies im Investitionsverhalten. 9.Wir streben einfache Strukturen und Prozesse an und stellen sicher, dass wir einen möglichst hohen Teil der Marktrisikoprämie abschöpfen können. 10.Wir verstehen Kosten als einen integralen Bestandteil der Nettoperformance. Aktionärsstimmrechte

Personalvorsorge des Kantons Zürich 16. Mai 2013 Seite 3 Wahrnehmung der Aktionärsstimmrechte Ein neues Thema? Die BVK übt seit 2009 bei allen Schweizer Large Caps (Universum SMI) die Aktionärsrechte aktiv aus. Die Ausübung der Stimmrechte obliegt dem Investment Committee Die BVK publiziert das Abstimmungsverhalten für jede GV vorgängig unter Aktionärsstimmrechte

Personalvorsorge des Kantons Zürich 16. Mai 2013 Seite 4 BVK Investment Committee Wahrnehmung der Aktionärsrechte: Aktueller Setup Die BVK übt seit 2009 bei allen Schweizer Large Caps (Universum SMI) die Aktionärsrechte aktiv aus. Die Ausübung der Stimmrechte obliegt dem Investment Committee Unabhängige Meinungsbildung der einzelnen Mitglieder Die BVK publiziert das Abstimmungsverhalten für jede GV vorgängig unter BVK Einanleger- Fonds Fondsleitung (extern) Stimmrechts-Instruktion Ausübung gemäss Instruktion Aktionärsstimmrechte

Personalvorsorge des Kantons Zürich 16. Mai 2013 Seite 5 Ausblick: Initiativtext Art. 95 Abs 3 lit a. «Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben.» Umsetzung auf Verordnungsweg Was genau heisst «im Interesse der Versicherten»? Aktionärsstimmrechte

Personalvorsorge des Kantons Zürich 16. Mai 2013 Seite 6 Balance zwischen Aufwand und Nutzen Beispiel: BVK Aktien Schweiz BVK: Investiertes Kapital in Aktien Schweiz Total CHF 3,3 Mia. Aktive Wahrnehmung der Aktionärsrechte seit 2009 bei allen SMI-Titeln (CHF 3,0 Mia. / 88% des Volumens) Die weiteren 12% teilen sich auf 169 Titel auf. Eine Ausdehnung des bisherigen Prozesses auf die restlichen 12% der CH-Aktien würde den Aufwand (Kosten) um 850% steigern. 12% 88% Volumengewichtet Anzahl Titel Ausübung Stimmrechte Keine Ausübung Stimmrechte 8,5 X X X Aufwand Aktionärsstimmrechte

Personalvorsorge des Kantons Zürich 16. Mai 2013 Seite 7 Wahrnehmung Aktionärsstimmrechte für alle Schweizer Large Caps (Universum SMI) Paritätisch zusammengesetzt zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter Ausblick: Mögliche Zweiteilung des Universums Ausübung Aktionärsstimmrechte für alle Schweizer Small & Mid Caps Vetorecht des Anlageausschuss «Im Interesse der Versicherten»: Kassenspezifische Umsetzung unter Wahrung des optimalen Kosten-/Nutzen Verhältnisses für den Versicherten. 12% 88% BVK Anlageausschuss BVK Asset Management Aktionärsstimmrechte