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Veröffentlicht von:Walburg Wenthe Geändert vor über 10 Jahren
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Werden die Aktionärsrechte der Pensionskassen wahrgenommen und wenn ja, wie ? BVG-Apèro vom 6. März 2006 im Käfigturm Bern Innovation Zweite Säule
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These 1 Gibt es hinreichende Evidenz für einen Kausalzusammenhang zwischen dem finanziellen Erfolg der Pensionskasse und ihrer Aktivität als Aktionärin ?
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These 2 Muss die Pensionskasse zur Wahrnehmung ihrer Aktionärsinteressen durch den Arbeitgeber und die Versicherten beauftragt (legitimiert) sein ? Ist mit der Verantwortung der Pensionskasse zur Kapitalanlage gemäss Artikel 53 + 71 BVG die Aktionärsinteressenwahrnehmung im Interesse der Versicherten eingeschlossen ? Internationaler Vergleich
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These 3 Welches sind die Hindernisse für eine aktive Wahrnehmung der Aktionärsinteressen der Schweizer Pensionskassen ? Mit welchen Anreizen kann man diese Aktivität der Pensionskassen fördern ? Welchen Einfluss auf die Pensionskassen haben diesbezüglich ihre Versicherten ?
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These 4 Welche methodische Ansätze verfolgen die verschiedenen Dienstleistungsunternehmen für die Wahrnehmung der Aktionärsrechte der Pensionskassen ? Präsentation der CGAS durch Prof. Thomas Fischer, Geschäftsleiter (www.cgas.ch)www.cgas.ch
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These 5 Wie kontrollieren die Kontrollstellen und wie prüfen die Aufsichtsbehörden die Pflicht der Pensionskassen bezüglich Regelung über die Wahrnehmung der Aktionärsrechte ? Wie setzen die Aufsichtsbehörden allenfalls diese Pflicht durch?
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These 6 Wie geht es weiter ?
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