Rechtliche Grundlagen Richtlinien und Empfehlungen

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 Präsentation transkript:

Rechtliche Grundlagen Richtlinien und Empfehlungen Martina Thieler Charité Campus Virchow Institut für Hygiene und Umweltmedizin Hygiene-2014

Wer sind wir: Institut für Hygiene und Umweltmedizin Prof. Dr. Petra Gastmeier Direktorin OÄ Dr. Christine Geffers OA PD Dr. Axel Kola OA Dr. Sonja Hansen OA Dr. Brar Piening Gabriele Wähner Ltd. Hygienefachkraft

Hygieneverordnung vom 12. Juni 2012 Landeskrankenhausgesetz Berlin Hygieneverordnung vom 12. Juni 2012

IfSG - Infektionsschutzgesetz Namentliche Meldepflicht von Krankheiten § 6 Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis erforderlich Meldung von Krankheitserregern § 7 Hygienepläne § 36

§ 23 Nosokomiale Infektionen, Resistenzen Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren sind verpflichtet, die vom Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Aufzeichnungen nach Satz 1 sind zehn Jahre aufzubewahren. Dem zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren.

RKI-Richtlinien Richtlinie des Robert-Koch-Institutes (RKI) → www.rki.de

RKI-Richtlinien Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist diese Kommission beim Robert Koch-Institut angesiedelt. Die Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen schließen solche zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene, das Hygiene-Management sowie Methoden zur Erkennung, Erfassung, Bewertung und gezielten Kontrolle dieser Infektionen ein.

(Unfallverhütungsvorschriften) Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 (Unfallverhütungsvorschriften)

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 525) Allgemeine Regeln z.B. persönliche Schutzausrüstung Arbeitshygienische Schutzmaßnahmen ( z.B. Hautschutzplan) Arzneimittel Arzneimittelverteilung (z.B. Tragen von Schutzhandschuhen) Desinfektionsmittel Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Desinfektionsmitteln

CDC-Richtlinien Centers for Disease Control and Prevention → www.cdc.gov

HICPAC Kategorieneinteilung I A : Maßnahme nachdrücklich empfohlen besonders empfohlen für alle Krankenhäuser und gestützt durch gut geplante experimentelle oder epidemiologischen Untersuchungen I B : Maßnahme nachdrücklich empfohlen besonders empfohlen für alle Krankenhäuser und durch Fachexperten als effektiv angesehen, rationale und hinweisende Fakten existieren, maßgebliche wissenschaftliche Studien nicht vorhanden I C : Maßnahme durchzuführen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen und Normen

HICPAC Kategorieneinteilung II : Maßnahme zur Übernahme vorgeschlagen gestützt durch hinweisende klinische oder epidemiologische Untersuchungen oder durch eine starke theoretische logische Grundlage Keine Empfehlung, ungelöste Frage Maßnahmen ohne ausreichende Belege oder Konsens hinsichtlich ihrer Wirksamkeit

Weitere Informationen

Leitfaden für Krankenhaushygiene

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