Landessportbund Berlin e. V. Organisation & Versicherung Bild-Quelle: Landessportbund Berlin LSB-Sportschule
Beschäftigungsformen Versicherung Haftung Aufsichtspflicht Gliederung Sportorganisation Beschäftigungsformen Versicherung Haftung Aufsichtspflicht Rechtsfragenspiel LSB-Sportschule
LSB DOSB Sportorganisation Struktur des Deutschen Olympischen Sportbundes (Grobraster) LSB Stadt-, Kreis-, Bezirks-Sportbünde Sport-AG‘s 90.000 Vereine 27 Mio. Sportler 2,7 Mio. Ehrenamtliche Stadt-, Kreis-, Bezirksfach-verbände Landesfach-verbände Spitzen-verbände DOSB Verbände mit besonderer Aufgabenstellung Verbände für Wissenschaft und Bildung Förderverbände Basis Region / Bezirk Landesebene Bundesebene LSB-Sportschule
Aufgaben des Landessportbundes: Sportorganisation Aufgaben des Landessportbundes: - Öffentlichkeitsarbeit - Sport und Wissenschaft - Sportstätten - Landestrainer - Zuschussgeber - Versicherungsschutz - Sportabzeichen - Sportjugend - Breitenssport/Spitzensport - Bildung/Erziehung LSB-Sportschule
Gesetzliche Grundlage: Vereinsorgane: Sportorganisation Ein Verein ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem ge-meinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisatorischen Willensbindung unterworfen hat. (vgl. Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) §2 (1)) Gesetzliche Grundlage: GG (Art. 9 (1)) BGB (Art. §§ 21-79) Vereinsgesetz (§1 (1), § 2 (1)) Vereinsorgane: Vorstand (BGB § 26 (1)) Mitgliederversammlung LSB-Sportschule
Beschäftigungsformen Ehrenamtliche Mitarbeiter „Übungsleiterfreibetrag“ (bis 175 € / Monat = 2.100 € / Jahr) angestellt / abhängig beschäftigt a) 400 € / Monat (auch 400 € + 175 €) b) über 575 € / Monat freie Mitarbeiter / Selbstständige LSB-Sportschule
Landessportbund Berlin Haftpflichtversicherung Unfallversicherung Haftpflichtversicherung ÜL/Trainer NICHT Vereinsmitglied: < 2100 €/Jahr über DOSB bei VBG > 2100 €/Jahr über Verein bei VBG KEIN Haftpflichtversicherungsschutz Empfehlung einer eigenen Trainerhaftpflichtversicherung ÜL/Trainer IST Vereinsmitglied: … zusätzlich über LSB-Versicherung bei der „Feuersozietät Berlin-Brandenburg“ LSB-Versicherung LSB-Sportschule
Unfallversicherung für: aktive/passive Mitglieder bei satzungsgemäßen Veranstaltungen im In-/Ausland Direkten Hin- und Rückweg von Wettkampf- und Übungsstätte Teilnahme an anderen sportlichen Veranstaltungen/Sportarten Schieds-/Kampf- und Zielrichter bei Tätigkeit für LSB Vom Verein angeordnete, unendgeldliche Arbeitseinsätze Nichtmitglieder für 4 Wochen Probetraining bei ÜL (keine Wege) Zahnschäden (bis 250 €) und Brillenschäden (bis 50 €) Nichtmitglieder als beauftragte Helfer bei satzungsgemäßen Veranstaltungen oder als beauftragter Begleiter von Kinder und Jugendlichen Nichtmitglieder bei einmaligen, angemeldeten(!) Veranstaltungen (keine Wege) LSB-Sportschule
Im Falle eines (Un-)falles… Versicherung Im Falle eines (Un-)falles… entsprechende Schadensanzeige ausfüllen innerhalb von vier Tagen zum Arzt Anspruch von Invaliditätsentschädigung innerhalb von 15 Monaten nach Unfall mit ärztlichem Attest anzumelden Todesfall innerhalb von 48 Stunden der „Feuersozietät Berlin-Brandenburg“ anzeigen und Hinterbliebenen unterzeichnete Sport-Unfall-Schadenanzeige einreichen LSB-Sportschule
Haftpflichtversichert sind zum Beispiel… Versicherung Haftpflichtversichert sind zum Beispiel… (Vorstands-) Mitglieder bei satzungsgemäßer Tätigkeit für den Verein tätige Arbeitnehmer Nichtmitglieder als Begleiter von Ki./Ju. bei Veranstaltungen Begleiter von Sportlern des Behindertensportverbandes Schlüsselverlust (2.500 €) Verein als Ausrichter satzungsgemäßer Veranstaltungen Benutzung vereinseigener oder privater Segel-, Ruder- und Paddelboote (nur im Wettkampf bzw. organisiertem Training) Benutzung fremder Sportanlagen und Einrichtungen … LSB-Sportschule
Haftung Der vom Verein beauftragte ÜL/Trainer ist Erfüllungsgehilfe, damit geht bei einer Unfallklage der Anspruch an den Verein. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (z.B. einer unangemessenen Übung) kann sie direkt an den ÜL/Trainer gerichtet werden. Der Verein hat bei einem fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden (z.B. Tätigung einer Anschaffung ohne Auftrag) nach §823 BGB, einen „Rückgriffsanspruch“ gegenüber dem ÜL/Trainer und kann Schadensersatzanspruch geltend machen. LSB-Sportschule
Anwesenheitspflicht Der ÜL/Trainer steht neben der Trainingszeit auch für eine angemessene Vor- und Nachbereitungszeit in der Aufsichtspflicht. Minderjährige dürfen nicht zu Schaden kommen. Dritten darf keinen Schaden zugefügt werden. Wo befinden sich die zu beaufsichtigten Minderjährigen? Was tun die zu beaufsichtigten Minderjährigen? Gefahrenquellen müssen erkannt und behoben werden. LSB-Sportschule
Rechtsfragenspiel ? ? ? ? ? ? ? ? ? ! ? ! ? ! ? ! ? ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! LSB-Sportschule
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