Bericht der AG Kirchliche Finanzen und Verwaltungsräte.

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 Präsentation transkript:

Bericht der AG Kirchliche Finanzen und Verwaltungsräte

Vermögensstruktur und Vermögensverwaltung Auftrag: Grundsatzfragen der Vermögensstruktur und Vermögensverwaltung Mitglieder der AG: Domkapitular Peter Schappert (Leiter der AG), Norbert Aprill – BO, Referat Finanzen Kirchengemeinden, Theresia Buchheit – BO, Referat Finanzen Kirchengemeinden, Prodekan Pfr. Steffen Kühn, Queidersbach, Eva Peter, Diözesansteuerrat (Dekanat Ludwigshafen) Heinz-Peter Schneider – BO, Abt. Pfarrverbände und Kindertagesstätten Joachim Vatter – Geschäftsführer PVB Kaiserslautern + PVB Otterberg Verwaltungsdirektor i. K. Markus Wüstefeld – BO, Rechtsamt + Personalverwaltung 2

Was wurde bisher erarbeitet? Woran wird zur Zeit gearbeitet? Zu welchen Themen erbitten wir Ihre Rückmeldung? Glossar Struktur der pfarrlichen Vermögensverwaltung Verwaltungsrat (VR) und Verwaltungsausschuss (VA) Einzelfragen – Finanzvermögen Vergangenheit Zukunft, Renditen Zukunft, andere Einnahmen Organisation und dienstliche Zuordnung der „Verwalter“ Weiterführende Einzelthemen Projektpfarreien Offene Fragen Verwaltungshilfe für die Pfarrei (bisher Pfarrverbandsgeschäftsstelle) Weiterführende Einzelfragen

1. Glossar Pfarrei = Kirchengemeinde: juristische Person als Gesamtheit von Personen; alle Katholiken, die auf einem bestimmten Territorium wohnen; Kirchenstiftung (KiSti): juristische Person als Gesamtheit von Sachen; Vermögen einer Kirchengemeinde; Verwaltungsrat (VR): Vertretungsorgan einer Kirchengemeinde und einer oder mehrerer Kirchenstiftung(en) mit Entscheidungskompetenz; – nach AG-Vorschlag z. B. mit bis zu 12 gewählten Mitgliedern, bei „proportionaler“ Besetzung: 2 bzw. 1 Mitglied je Kirchenstiftung; Gemeindeausschuss (GA): direkt gewähltes Gremium, dass das kirchliche Leben vor Ort mitgestaltet und dabei sowohl Aufgaben aus dem Bereich des PGR als auch des VR übernimmt. Filialgemeinde: territorial definierte Gemeinde mit eigener Kirchenstiftung innerhalb einer Pfarrei (Kirchengemeinde);

Personen-gemeinschaft: Pfarrei / Kir-chengemeinde Vermögen: Kirchenstiftung (KiSti) Vermögens-verwaltung: Verwaltungsrat (VR) Teilbereiche: Verwaltungsausschuss (VA) ab Januar 2011: Gemeindeausschuss (GA) I eine Pfarrei eine KiSti ein VR II a eine Pfarrei mehrere KiSti ein VR keine GAs II b eine Pfarrei mehrere KiSti ein VR mehrere GAs mit beratender Kompetenz II c eine Pfarrei mehrere KiSti ein VR mehrere GAs mit Entscheidungskompetenz III eine Pfarrei mehrere KiSti mehrere VRs

3. Verwaltungsrat (VR) und Gemeindeausschuss (GA) VR-Zusammensetzung nach Kirchenstiftungen VR-Kompetenz Veto-Recht des oder der KiSti-Vertreter GA-Wahl Direkt gewählt; geborene Mitglieder: Mitglieder des VR für die jeweilige Kirchenstiftung GA-Kompetenz einzelne vom VR delegierte operative Entscheidungen

3. a) Einzelfragen – Finanzvermögen Vergangenheit Was geschieht mit dem Vermögen, das die Kirchenstiftungen / Kirchengemeinden in die neue Pfarrei einbringen? Das Vermögen (dazu zählen auch Verbindlichkeiten) wird nach der Vorgabe (Stand der Kirchenrechnung Ende 2015) der einbringenden Kirchengemeinden / Kirchenstiftungen differenziert ausgewiesen (mit Ausnahme der Allgemeinen Rücklage).

3. b) Einzelfragen – Finanzvermögen Zukunft, Renditen Was geschieht mit dem Kapital, das aus dem Vermögen der einzelnen Kirchenstiftungen entsteht (Renditen aus Stammvermögen, Stiftungsvermögen, Zweckrücklagen) und das die einzelnen Kirchenstiftungen nach der Bildung der neuen Pfarrei erwerben? Das erworbene Vermögen wird dem Kirchenstiftungsvermögen zugeschlagen und ist gemäß der Zweckbindung zu verwenden.

3. c) Einzelfragen – Finanzvermögen Zukunft, andere Einnahmen Welche Einnahmen fließen immer der Pfarrei als Ganze zu? die Schlüsselzuweisungen A+B+S die nicht zweckgebundenen Kollekten die nicht zweckgebundenen Spenden

3. d) Rechnungslegung Die Rechnungslegung erfolgt innerhalb eines Rechnungswesens. Es sind somit keine Nebenrechnungen für die örtlichen Kirchenstiftungen vorgesehen. Nebenrechnungen für Kindertagesstätten, Pfarrheime etc. bleiben weiterhin möglich. Alle vorhandenen Nebenrechnungen und die Hauptrechnung der neuen Kirchengemeinde werden vom Verwaltungsrat beschlossen.

4. Organisation und dienstliche Zuordnung der „Verwalter“ Als professionelle Verwaltungshilfe für die Pfarreien und Pfarrer wurden im Grundsatz drei Möglichkeiten erörtert: Rendanturen – ca. ein bis drei Verwaltungsbehörden, die über das Gebiet der Diözese verteilt sind; die Dekanatsgeschäftsstellen – die ca. 10 Nachfolgeeinrichtungen der Pfarrverbandsgeschäftsstellen, die für jedes Dekanat am Hauptort des Dekanates eingerichtet werden; Pfarrliche Verwaltungsangestellte – die jedem Pfarrer an die Seite gestellt werden und ihren Sitz im Hauptort der Pfarrei haben; Die drei Modelle sind Alternativen, die sich gegenseitig ausschließen. In allen drei Fällen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen Pfarrverbands-geschäftsstellen diese und weitere Verwaltungsaufgaben (z. B. Führung Kirchenrechnungen) übernehmen.

4. „Verwalter“ – Pro-Argumente der einzelnen Modelle Rendantur Einheitlichkeit Direktere Leitungsmöglichkeit durch das Bischöfliche Ordinariat (einheitlichere und transparentere Buchung der Rechnungswerke, einheitlichere Geschäftsvorgänge und Kommunikationen, klarere Standards bei der Arbeit und Personalauswahl) einheitlicher Ansprechpartner im Zuständigkeitsbereich gegenüber kommunalen Behörden einfacherer Einsatz des vorhandenen Personals mit seinen unterschiedlichen Qualifizierungen und Zeitbudgets professionellere Verwaltung – höhere Spezialisierungsmöglichkeit Einspareffekte aufgrund der Vertretung größerer Verbrauchereinheiten Kenntnis und Erfahrungen auch aus den anderen Pfarreien nutzen (Synergie) Externe Beratung und Kontrolle Bessere Vertretungsmöglichkeit Entlastung des Pfarrers durch die Geschäftsbesorgung auf der mittleren Ebene Möglichkeit der Ansiedlung eines überörtlichen KiTa-Trägers

4. „Verwalter“ – Pro-Argumente der einzelnen Modelle Dekanatsgeschäftsstelle wie 1. und Koordination überpfarrlicher Projekte Gewisse Ortsnähe kann erhalten bleiben eine Verwaltungskraft für jede Pfarrei Ortsnähe Ansprechpartner unmittelbar vor Ort Direktere Kommunikation mit dem Pfarrer / vor Ort Höhere Orts- und Gebäudekenntnis Eine Schnittstelle weniger Direkte Einbindung der Verwaltungskraft in das Seelsorgeteam Kosteneinsparung im Gebäudebereich möglich Subsidiarität (bezeichnet ein Prinzip, das die Eigenleistung und die Selbstbestimmung fördern will).

5. Projektpfarreien Welche Entscheidungen sind für die Errichtung von Projektpfarreien, in denen die neue Vermögensverwaltung erprobt werden kann, zu treffen? Vorraussetzung: Die Kirchengemeinden und der Generalvikar stimmen der Probephase zu. Kriterien: Erste Aufgabe der Projektpfarreien wird es sein, die im November anstehenden Wahlen der Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräte nach den neuen Rahmenbedingungen durchzuführen. Diese sehen auf der Ebene der neuen Pfarreien jeweils einen gemeinsamen Pfarreirat und einen Verwaltungsrat, der einzelnen Gemeinde innerhalb der großen Pfarrei aber auch gewählte Gemeindeausschüsse, die sich um seelsorgliche Aufgaben und Vermögensangelegenheiten vor Ort kümmern, vor. Ebenso soll schon das Seelsorgeteam in den Projektpfarreien nach den neuen Maßgaben zusammenarbeiten. Dieses besteht in der Regel aus einem leitenden Pfarrer, einem kooperierenden Priester sowie weiteren hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitern. Chance: Es besteht die Bereitschaft, dass alle bereits bekannten und die neu auftretenden offenen Fragen fallweise und möglichst nach Anhörung der AG Finanzen Kirchengemeinden gelöst werden.

6. a) Weitere offene Fragen – Verwaltungshilfe für die Pfarrei (bisher Pfarrverbandsgeschäftsstelle) Ort der Geschäftsstelle / Rendantur: auf Dekanatsebene oder für mehrere Dekanate gemeinsam oder auf Diözesanebene Aufgaben der Geschäftsstelle / Rendantur Personalverwaltung Vermögensverwaltung Rechnungswesen mit zentraler Buchung (Zahlungsverkehr d. Kirchenrechner vor Ort?) Gebäudeverwaltung (zentrale Bewirtschaftung) Unterstützung kirchlicher Vereine (auch Sozialstationen)? Aufgabenzuordnung und Prozessbeschreibungen zwischen den einzelnen Handelnden Pfarrei – Geschäftsstelle / Rendantur – Diözese (Doppelarbeit vermeiden) in Abstimmung mit der „AG Pfarrbüro“ Möglichkeit einer eigenständigen mittleren Entscheidungsebene (vgl. Prot. Verwaltungsämter) z. B. mit der Hoheit über die Zuweisung der Bauzuschüsse prüfen fachliche und organisatorische Unterstellung der Verwaltungshilfe für die Pfarreien personelle Ausstattung

6. b) Weitere offene Fragen – Weiterführende Fragen Funktion der Gesamtkirchengemeinden in der Diözese Finanzfragen zwischen Diözese und Pfarrei Struktur der Schlüsselzuweisung (Gläubigenzahl, Gebäudenutzflächen, Sonderfragen: Pfarrsekretärin, AO-Zuweisung, Kredite an Pfarreien) Höhe der Bauzuschüsse Maßnahmen zur Reduzierung des Gebäudebestandes (Ideen: Genehmigung wird an Finanzierbarkeit incl. Instandhaltungsrücklage gekoppelt; diözesane GmbH zum Verkauf der übrigen Gebäude) Sicherung der bisherigen Einnahmen und Zuwendungen für die neuen Pfarreien (z. B. vom Krankenpflegeverein) – darüber hinaus: Prüfung der Struktur bisher pfarreibezogener Einrichtungen (z. B. Krankenpflegevereine, Fördervereine etc.) Personalverwaltung aller für die Finanzverwaltung der Pfarreien tätigen Personen Stellenbeschreibungen Fort- und Weiterbildung der Haupt- und Ehrenamtlichen Planung von Controlling und Visitation Novellierung des KVVG Organisatorische Veränderungen innerhalb des Bischöflichen Ordinariats