Beförderung von Gefahrgütern durch die Republik Belarus Referentin: Lena Maslowskaja.

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 Präsentation transkript:

Beförderung von Gefahrgütern durch die Republik Belarus Referentin: Lena Maslowskaja

KAPITEL I. Rechtsgrundlage 1.1 Internationale Vorschriften 1.2 Allgemeine Charakteristik der nationalen Gesetzgebung KAPITEL II. Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften in der Republik Belarus 2.1 Zuständige Behörden und ihre Kompetenz 2.2 Maßnahmen bei der Kontrolle der grenzüberschreitenden Beförderung von Gefahrgütern

sind Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung gemäß ADR verboten oder nur unter in diesem Übereinkommen vorgesehenen Bedingungen gestattet ist. Was kann gefährlich sein? -Feuerzeuge -Sprays -Parfüm -Streichhölzer -bengalisches Feuer usw.

2) Eigenschaften 3) Gefahren 4) Persönlicher Schutz 5) Einsatzmaßnahmen 5.1) Allgemeine Maßnahmen 5.2) Maßnahmen bei Stoffaustritt 5.3) Maßnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen) 6) Erste Hilfe 7) Besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Bergung von Havariegut 8) Vorsichtsmaßnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz 8.1) Ablegen der Schutzkleidung 8.2) Reinigung der Ausrüstung ERI-Cards enthalten: 1) Seiten-Kopf mit Stoffnamen, UN- Nummer, Gefahrnummer, ADR- Gefahrzettel, ADR-Klasse, Klassifizierungscode (hazard identification number), Verpackungsgruppe und der Nummer der ERI-Card

-Straßengüternahverkehr 53 %, -Binnenschifffahrt 13,6 %, -Seeschifffahrt 12,4 %, -Bahn 10,7 %, -Fernverkehrsstraße 10,3 %

Die Staatsorgane, die die Beförderung von Gefahrgütern in der RB regulieren leistet Hilfe bei den Unfällen schließt Verordnungen ab üben die Kontrolle aus Das Ministerium für Notstandsituationen Die Zollorgane Staatliche Kraftfahrinspektion Der Ministerrat genehmigt den Reiseweg der Beförderung

Die Sicherheit der Beförderung und der Güter Die Verletzung der Anforderungen an die Beförderungen Die Qualifikation des Personals Die Kontrolle der Unterlagen und der Güter an der Grenze verschärfen Verschärfung der Bestrafung für die Verletzung der Gesetzgebung 1)die Eignungsprüfung, die Fortbildung einmal im Jahr 2)zusätzliche Ausbildung der Zollbeamten Vorschläge zur Verbesserung