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Gefahrgut – und Abfalltransportkontrollen

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Präsentation zum Thema: "Gefahrgut – und Abfalltransportkontrollen"—  Präsentation transkript:

1 Gefahrgut – und Abfalltransportkontrollen
Gefahrgutvorschriften ADR konterkariert Recycling-Quoten Erfahrungen aus der Kontrollpraxis Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Gefahrgut – und Abfalltransportkontrollen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei Münster Philosophie der Schwerlastgruppe Arbeitsweise Schwerlastgruppe Zusammenarbeit und gemeinsame Kontrollen mit Bezirksregierung (in NRW für Abfall, Zoll ausländischen Umweltbehörden Informationsaustausch mit dem Innenministerium (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW = MUNLV), BKA und LKA NRW sowie LKA anderer Bundesländer insbesondere der im Osten der Bundesrepublik aufgrund der illegalen Befüllung von Deponien

2 Personalstärke: 8 Beamte Zuständigkeitsbereich: 350 km (7 BAB)
Gefahrgutvorschriften ADR konterkariert Recycling-Quoten Erfahrungen aus der Kontrollpraxis Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Personalstärke: 8 Beamte Zuständigkeitsbereich: 350 km (7 BAB) Schwerpunkte: Ladungssicherung Fahrpersonalrecht Fahrzeugtechnik Gefahrgut/ gefährliche Abfälle Überladung Schwer- und Großraumtransporte 1

3 Gefahrgutvorschriften ADR konterkariert Recycling-Quoten Erfahrungen aus der Kontrollpraxis
Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Statement: Der ordnungsgemäße Transport von Lithiumbatterien als Abfall ist unter Einhaltung der sicherheitsrelevanten Gefahrgutvorschriften – von den an der Beförderung beteiligten Personen faktisch nicht zu leisten Eine rechtskonforme Verbringung unter Ausschluss aller - auch fremdbestimmter - Eventualitäten ist ökonomisch sinnlos Das Gefahrgutrecht ist nicht für gefährliche Abfälle gemacht Warum das so ist kann ich Ihnen heute anhand unserer Erfahrungen mit diesen Transporten schildern Die Lösung für das Problem wird ein Kraftakt für diese Branche sein, denn die Mengen der Li-io Batterien, Akkus mit oder ohne Ausrüstung heute sind bereits immens und werden in den nächsten Jahren ja auch noch zunehmen. Die Vorschriften für den Transport aber müssen jetzt bereits eingehalten werden. Info zu Das Gefahrgutrecht ist nicht für gefährliche Abfälle gemacht: Beispiel Batterien nass gefüllt mit Säure, neue Batterien in loser Schüttung? Würde man nicht machen aber bei Abfallbatterien ist es auf einmal nicht mehr gefährliche?!?!?! Viele Sondervorschriften für Li-io die Gefahren herabsetzen

4 Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Gefahrgutvorschriften ADR konterkariert Recycling-Quoten Erfahrungen aus der Kontrollpraxis UN UN 3481 UN UN 3091 Ich möchte in meinem Vortrag auf zwei Problematiken die sich auf den Transport mit E-Altgeräten bzw. Li-io Batterien eingehen: Transporte in loser Schüttung Einsammeln von Li-Io Akkus bei den Discountern, Baumärkten etc. vor allen Dingen der Transport von Versandstücken zu Zwischenverarbeitungsstellen Bei beiden Beförderungsarten ist der rechtskonforme Transport faktisch nicht möglich oder nur unter erheblichem finanziellen und personellen Aufwand. Wo sind die Probleme bei der Beförderung von E-Altgeräten in loser Schüttung / Batterien (Zellen) m/o Ausrüstung?: Bis zur Sammlung / Einwurf durch den Verbraucher egal ob an kommunalen Sammelstellen abgegeben wird oder im Baumarkt oder im Elektrokleingeräteeincontainer... herrscht Unkenntnis über den Zustand des Gerätes / Batterie. Aber gerade der Zustand ist für das Einhalten der Transportvorschriften von großer Bedeutung.

5 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Der Weg einer Lithiumbatterie: Als Produkt zum Verbraucher Kapitel 3.3 ADR i.d.R. SV 188 etc. … Als Abfall vom Verbraucher Kapitel 3.3 ADR zum Entsorger eine Vielzahl von Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen sind zu beachten. Diese sind abhängig vom Empfänger, Zustand und den Kapazitäten der Batterien In der Regel werden Batterien bzw. die elektronischen Geräte mit einer geringen Kapazität in Kisten aus Pappe oder Verkaufsverpackungen sicher verstaut und fallen, falls die Bedingungen der Sondervorschrift 188 im Kapitel 3.3 ADR eingehalten werden, nicht unter die Vorschriften des ADR. Ganz anders sieht es bei den Altgeräten und Abfallbatterien aus. Hier sind bei der Sammlung oder Abgabe bei den Wertstoffhöfen keine sicheren Verpackungen (!!!) mehr vorhanden.

6 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Möglichkeiten der Beförderung Verpackung und Sondervorschriften Tabelle A 3.3 ADR Sondervorschriften 4.1.4 ADR Verpackungsanweisungen Sondervorschriften für die Beförderung 7.3.3 lose Schüttung Schreiben vom Ministerium Rein, der Transport von Li-Io ist abschließend geregelt und es besteht kein Regelungsbedarf. Wann beginnt die Beförderung? § 2 (2) GGbefG Übernahme und Ablieferung des Gutes, zeitweilige Aufenthalte, Vorbereitungs (Abfüllen, Verpacken, Kennzeichnen der gef. Güter, Beladung)- und Abschlusshandlung (Auspacken, Entladen) § 2 GGKontrollV Definition Beförderung (Vorgang der Ortsveränderung): Beförderung ist jeder Transport mit einem Fahrzeug einschließlich der für den Gefahrguttransport erfaßten Tätigkeiten des Ein-Und Ausladens der Güter und zwar unbeschadet hinsichtlich dieser Tätigkeiten vorgesehenen Regelungen über die Verantwortlichkeiten. nicht zulässig!

7 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Tabelle - A - Kapitel 3.2 ADR Sondervorschriften SV 188 Freistellung von den Vorschriften SV 636 Transport bis zur Zwischenverarbeitungsstelle SV 376 Transport von beschädigten Batterien SV 377 Transport von Batterien zur Entsorgung Verpackungsvorschriften P Anweisung gilt für beschädigte Batterien LP 904 Anweisung gilt für beschädigte Batterien P Anweisung gilt für Batterien zur Entsorgung LP 903 Anweisung gilt für Batterien in Großverpackungen Es gibt keine andere UN Nummer bei der so viele Sondervorschriften und Verpackungsvorschriften zu beachten sind. 188 = 9 Voraussetzungen inkl. 8 Unterpunkten mit hohen Anforderungen damit die Freistellung greift, bei neuen Batterien sind die i.d.R. zu erfüllen. Eventuell mal Verpackungsmängel, wie Beschädigungen der Verpackungen ... 636 = Knackpunkt ist hier die P 909 zusätzliche Vorschriften Nr. 3! Zellen und Batterien müssen in Außenverpackungen gegen Bewegungen gesichert sein Polstermaterial / Kunststoffsack nicht brennbar! 376 = Zellen od. Batterien die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können (...) ... Die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben. Welcher Verbraucher gibt dazu Angaben? 377 = Verpackungsanweisung Fässer, Kisten und Kanister VG II Nennenergie 20 WH oder 100 WH, 1 g Li oder 2 g Li dürfen in nicht bauartgeprüften Verpackungen transportiert werden. Gesamte widerstandsfähige Außenverpackung Max 30 kg, Zellen und Batterien in Ausrüstungen in widerstandsfähige (angepaßten) Außenverpackungen. Große Ausrüstungen ohne Verpackungen oder auf Paletten = Zellen und Batterien müssen dann durch die Ausrüstung geschützt sein (keine offenen Seiten bei Standrechnern) Verpackungen für Zellen und Batterien die größer als 12 kg sind stoßfestes Gehäuse haben in widerstandsfähigen nicht bauartgeprüften Verpackungen ZUSÄTZLICHE VORSCHRIFTEN machen bei der Beförderung von Li-Io Batterien Schwierigkeiten, denn keine Kurzschlüsse, keine Wärmeentwicklung und damit SCHUTZ der Batteriepole !!! Innenverpackungen !!! Batterien mit eingelassenen Polen !!! Polstermaterial nicht brennbar gegen Bewegungen der Zellen und Batterien Nach der Zwischenverarbeitungsstelle (in der vielleicht nur gelagert und umgeladen worden ist) müssen diese Vorschriften eingehalten werden. Wer überprüft diese Vielzahl von Batterien, Zellen, Akkus, beschädigt nicht beschädigt???? Auf die anderen Verpackungsvorschriften gehe ich jetzt mal nicht ein....

8 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Sondervorschrift 636 Transport in Sammelboxen vom Fachhandel/ Discounter/Baumarkt zur Zwischenverarbeitungsstelle Kontrolle des Inhaltes? Wer? Fehlwürfe? Zustand der Verpackung Teil I : Aldi, Lidl, Baumärkte, hauptsächlich Transporte nach Sondervorschrift 636 zur Zwischenverarbeitungsstelle. Zwischenverarbeitungsstelle Gefahrgutrechtlich zu werten, mit den Batterien muss nichts gemacht werden, reines Umladen in eine größere Transporteinheit reicht. Unbeaufsichtigtes Einfüllen Boxen werden dort für die weitere Beförderung umgeschlagen damit ist die Zwischenverarbeitungsstelle erledigt. Danach die komplette VP 909 erfüllen auch mit den zusätzlichen Vorschriften 1. und 2. So 636 – Batterien bis zu einer gewissen Größe/Menge (wer kontrolliert denn das?) Batterien dürfen eine gewissen Menge /Größe nicht überschreiten (Nennenergie etc). Verpackung auf jeden Fall nach P 909 aber nicht zusätzliche Vorschriften 1. und 2. zu beachten aber zusätzliche Vorschriften Nr. 3: d.h. dürfen sich nicht übermäßig in den Verpackungen bewegen. Keine Fehlwürde!!! Keine Einwegfeuerzeuge, keine Druckgaspackungen etc.) Kennzeichnungen: Li-batt zur Entsorgung oder Recycling dann ist er ganz raus aus dem ADR ( was er nicht einhalten kann!!!) Ist es möglich diesen Transport durchzuführen um nicht dem ADR Recht zu unterliegen??? Kontrolle des Inhaltes? Wer?Fahrer? Nein, Personal Lidl? Nein es fehlt die Unterweisung als Verpacker nach 1.3 ADR

9 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Gefahrgutkontrollverordnung Gefahrenkategorie I: Untersagung der Weiterfahrt Nr. 3: Beförderung in einer verbotenen Beförderungsart Nr. 8: Verstoß gegen die Verpackungsvorschriften Schwerlastgruppen Allianz mehr Kontrollen auch von Li-io Kommunen werden darauf hingewiesen dass lose Schüttung unzulässig ist, dies aber nach mehreren Owi Anzeigen nicht ändern haben wir Strafverfolgungspflicht!!! Denn beharrlich wiederholt oder durch vorsätzliche Handlung….. lose Schüttung als verbotene Beförderungsart Verpackungen, verstoß gegen die Verpackungsvorschriften: der ganze Transport ist nur dann adr ausgenommen wenn vorschriften der 636 und p909 eingehalten werden

10 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Geldbußen Beförderer: -Lose Schüttung - § 10 GefBefG, § 19 (2) Nr. 3 i.V.m. § 37 (1) Nr. 6 c) GGVSEB 500 € Verpacker: -Verwendung von Verpackungen - (P und Sondervorschriften) § 10 GefBefG, § 22 (1) Nr. 3 i.V.m. § 37 Nr. 11 b) GGVSEB 800 € Verlader: -Verpackung beschädigt- § 10 GefBefG, § 21 (1) Nr. 2 (...) i.V.m. § 37 (1) Nr. 10 b) GGVSEB 500 € Fahrer: (... ) - Beförderung beschädigter Verpackungen - § 28 Nr. 1, § 38 (1) Nr. 20 GGVSEB 250 € Strafvorschrift § 11 GGBefG i. V. m. § 10 GGBefG Ordnungswidrigkeiten

11 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Die Lösung ?!? BDE-Präsident Peter Kurth. „Generell unzulässig ist die unkontrollierte Sammlung im öffentlichen Raum mit Hilfe von Depotcontainern“, moniert Kurth. Keine Überwachung – direkter Abtransport

12 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Sammlung des Inhalts von Elektrokleingerätecontainern Missachtung aller Vorschriften!

13 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Lose Akkus, Platinen mit Zellen Offene Gehäuse mit Zellen Akkus lose in der losen Schüttung noch nicht mal in der Ausrüstung

14 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Eingebauter nicht entnehmbarer Akku Fehlwürfe !!!

15 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Batteriesammlung im Baumarkt Verpackung mit Hinweis für Kunden Inhalt bestand aus Li-io Akkus

16 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Batteriesammlung im Baumarkt Beschädigte Batterie Li-io Verpackungsanweisung P 908 ! Sondervorschrift 376: darunter fallen u.a. auch Batterien / Zellen die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben Kunde ist nicht mehr vor Ort um befragt zu werden. Verpacker ist Baumarkt weil er das Unternehmen ist das die gefährlichen Güter in Verpackungen einfüllt bzw. die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet.

17 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Batteriesammlung im Baumarkt Sammlung Li –io Batterien Verpackungsvorschriften nicht beachtet ! Sammelstelle!!! Sondervorschrift 636; P 909 Nr 3 beachten

18 Beförderung von Lithiumbatterien
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Schutzmaßnahmen: Beschädigungen sind auszuschließen Kurzschlüsse sind zu verhindern Die Batterien sind vor Wärme zu schützen (Sonneneinstrahlung etc.) Fachgerechte Lagerung Vorschriftsmäßiger Transport Umgang mit den Batterien nur durch geschultes Personal Geeignete Löschmittel müssen vorhanden sein siehe hierzu: VdS Richtlinie 3103: Lithium-Batterien -GDV Merkblatt zur Schadenverhütung- Eine sicherer Umgang mit den Lithiumbatterien ist erforderlich. Dies beinhaltet auch einen vorschriftsmäßigen Transport. Bei neuen Akkus und Geräten ist in der Regel gewährleistet, dass die Beförderung durchgeführt wird, ohne Schäden an dem Produkt anzurichten. Jede Beschädigung macht die Ware unbrauchbar und bedeutet einen finanziellen Verlust. Ganz anders sieht es bei Altgeräten aus. Hier braucht auf etwaige Transportschäden keine Rücksicht mehr genommen werden.

19 Lösungsvorschläge Unterwiesenes Personal Geeignete Verpackungen
Beförderung von Lithiumbatterien Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Lösungsvorschläge Unterwiesenes Personal Geeignete Verpackungen Überprüfung des Zustandes der Batterien / Zellen mit/ohne Ausrüstungen vor der Beförderung Das Einsammeln, Entgegennehmen und oder Lagern von Lithium- Ionen Batterien/Zellen muß zwingend vorbereitend auf den Gefahrguttransport ausgelegt sein Unterwiesenes Personal überall dort wo gesammelt wird: Baumarkt, Discounter, E-Fachhandel etc Verpackungen: z.b. Gitterboxpaletten, Akkukästen (Paloxxen), je nach Fall mit Auskleidung, Innenverpackungen in Außenverpackungen bei P 908 Überprüfung bereits beim Einfüllen durch den Kunden / Übergabe des Kunden an den Entgegennehmer

20 Beförderung von Lithiumbatterien Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Transportrecht (ADR) Polizeipräsidium Münster Schwerlastgruppe Münster Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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