Tarifvertragsparteien

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
„Aktuelle Entwicklungen im brasilianischen Recht“ Flexibilisierung des brasilianischen Arbeitsrechts Elma Ferreira Jäntges, LL.M. Law & Languages.
Advertisements

Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Günter Lenz Schillerstrasse Karlsruhe 0177 /
TVöD und TV-L: Mögliche Regelungstatbestände für Personal- bzw
Befristete Arbeitsverträge
"Mein Frei gehört mir !!!" Landesfachgruppe Krankenhäuser Sachsen.
Vertretung der Arbeitnehmer durch
Die Verhandlungen zwischen dem BR und dem Arbeitgeber scheitern
MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN
7 Punkte zum systematischen Vorgehen
Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten
Betriebliche Bündnisse für Arbeit (BBfA)
Referat Tarifautonomie
Betriebliche Weiterbildung – aber wie?
Unternehmenstarifvertrag 1998/2002
Betriebsrat – was nun ?.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
LEISTUNGSENTGELT im ERA Folie 1
Vorstand Studierende Forum 2: Duales Studium: Eine neue Mitbestimmungsaufgabe im Betrieb Die Studierendenarbeit der IG Metall.
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Gefühlter Ist-Zustand unbezahlte Überstunden extrem flexibel gehandhabte Arbeitszeiten ProfessorInnen, die mitunter beleidigend oder ausfallend werden.
Arbeitsgerichtsprozess: Grundsätze und Verfahren
Arbeitszeitregeln./. Flexibilität. aa) Welche Regeln muss sie beachten? bb) Wie ist die Rechtslage, wenn die Arbeitgeberin die von ihr zu beachtenden.
1. Arbeitnehmerverbände
Seminar: Grundwissen Arbeit-Beruf-Berufswahlvorbereitung
Dienstgeber./. Dienstnehmer Dienstgeber werden weiter versuchen das Arbeitsrecht in der Gesundheits- und Sozialbranche zu diktieren Satzung der DWs.
Die erzwingbare Betriebsvereinbarung
Die Abmahnung als Regelungsgegenstand des Arbeitgebers – Teil 1
Gemeinsam für junge Beschäftigte: JAV & Betriebsrat
IG Metall Trainee Seminar Arbeitsrecht I + II – DGB BZ Hamburg Sasel
Arbeitnehmerorganisationen
BESSER JETZT ALS NIE.
SoSe 2014 Goethe Univerität Frankfurt a.M.
Der Griff nach der Tarifautonomie!
Starke Gewerkschaften – handlungsfähig, demokratisch, unabhängig
Vergütung Entgeltzahlungspflicht (§611 Abs. 1 BGB) Entgeltformen
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
Unsere Ansprüche an gute BR-Arbeit - wo stehen sie geschrieben?
In welchem Umfang begrenzen tarifvertragliche Regelungen die Möglichkeit der Betriebsparteien, Betriebsvereinbarungen abzuschließen?
Betriebsratswahlen 2014.
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Im Handel(n) stärker werden: Für gute Arbeit – für gutes Leben „Wer nicht weiß, wo er hin will, geht nur zufällig den richtigen Weg!“ Unser Zukunftsbild.
Grundsätze der Mitbestimmung Betriebliche Mitbestimmung
Gemeinsam für junge Beschäftigte: JAV & Personalrat
Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec.
Wie entstehen Tarifverträge ?
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
/ Folie 1 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht Prof. Dr. Burkhard Boemke Klausurenkurs zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht.
Einführung in das Arbeitsrecht an Hand praktischer Beispiele Modul 3
Arbeits- und Tarifrecht
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Hochbau - BAG AZR 454/06, juris
Die neue Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte durch den Tarifvertrag Entgeltordnung = TV EntgO-L.
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
[ § ] A NWALTSBÜRO H ESSLING Der Arbeitgeber ändert einseitig den Dienstplan – was nun? Eine Praxishilfe für Betriebsräte von Rechtsanwalt Marc Hessling,
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1.
Opting Out – die Automatik für Ihre betriebliche Altersvorsorge Informationen für den Arbeitgeber.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1 Die IG Metall: Der Gewerkschaftliche Aufbau im Betrieb Vertrauensleute IGM-Mitglieder.
Hafnersee September 2004 KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT ARBEITSVERFASSUNGSGESETZ ArbVG.
Tarifverhandlungen.
Betriebsrente für Apotheken
Tarifvertrag AGV Gew § 4 I TVG AG AN Arbeitsvertrag.
MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN
BESSER JETZT ALS NIE.
Neuer TOP: Brückenteilzeit Foto: Bundesregierung
 Präsentation transkript:

Tarifvertragsparteien Tarifverträge Arbeitgeberverband Gewerkschaften z. B. ver.di Arbeitgeber Betriebsparteien Arbeitgeber Arbeitsvertrag Arbeitnehmer Betriebsvereinbarung AN AN AN AN AN AN AN Betriebsrat Eine Betriebsvereinbarung entwickelt eine Nominative Wirkung auf alle Arbeitsverträge, das heißt, sie gilt für alle Arbeitsverträge gleichsam

Der Betriebsrat ist eine Instanz des kollektiven Arbeitsrechts Arbeitsgericht Individualrecht !! Klageverfahren Der BR kann nichts weiter tun! Betriebsparteien Njet! Mehr Stunden als der Arbeitsvertrag vorsieht Arbeitgeber Arbeitnehmer Drängt auf Abhilfe AN AN AN AN AN AN AN Betriebsrat Beschwerde Der Betriebsrat ist eine Instanz des kollektiven Arbeitsrechts

Individualrechtliches Klageverfahren Arbeitsgericht Individualrechtliches Klageverfahren Beschlussverfahren Kollektivrecht Betriebsparteien Njet! Arbeitgeber Mehr Stunden als bisher betriebsüblich Drängt auf Abhilfe AN AN AN AN AN AN AN Betriebsrat Beschwerde Gibt es einen kollektivrechtlichen Bezug steht dem Betriebsrat der Weg zum Arbeitsgericht frei.

Betriebsparteien Gewerkschaften Arbeitsgericht z. B. ver.di Njet! Weniger Urlaub als tariflich festgelegt Arbeitgeber Arbeitnehmer Drängt auf Abhilfe AN AN AN AN AN AN AN Betriebsrat Beschwerde Ohne Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hat ein Beschäftigter keinen Rechtsanspruch aus Leistungen aus dem Tarifvertrag

Betriebsparteien Gewerkschaften Arbeitsgericht z. B. ver.di Einhaltung der Tarifverträge Betriebsparteien Njet! Weniger Urlaub als tariflich festgelegt Arbeitgeber Drängt auf Abhilfe AN AN AN AN AN AN AN Betriebsrat Beschwerde Ohne Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hat ein Beschäftigter keinen Rechtsanspruch aus Leistungen aus dem Tarifvertrag

Individual-Verfahren Kollektiv-Verfahren Klageverfahren Beschlussverfahren Kläger/in Beklagte/r Antragsteller/in Antragsgegner/in Güteverfahren Hauptverhandlung Beschluss Urteil Instanz: keine Gerichtskosten Jede Partei zahlt eigenen Anwalt In allen Instanzen: Keine Kosten, außer: Anwalt des BR muss der AG zahlen Weitere Instanzen: Unterlegener zahlt alle Kosten