Berechnung der EK-Steuer

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 Präsentation transkript:

Berechnung der EK-Steuer Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten Veranlagungsfreibetrag für Arbeitnehmer (730,--) - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen Einkommen gem. § 2 Abs.2 EStG  * ESt lt..Tarif -Absetzbeträge + Steuer sonst. Bezüge (13./14.Bezug) Einkommensteuerschuld Anrechenbare Lohnsteuer Anrechenbare Kapitalertragsteuer Festgesetzte Einkommensteuer Vorauszahlungen Abgabenschuld bzw. Gutschrift Die 7 Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft Selbständige Arbeit Gewerbebetrieb Nichtselbständige Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte Aus Spekulation Aus Vermittlung Spekulationsfrist: bei Wertpapieren 1 Jahr; bei Immobilien 10 Jahre. Einkünfte 1-3  Gewinne minus Verlustvortrag Einkünfte 4-7  Erträge minus Werbungskosten Werbungskosten = Aufwendungen für Einkünfte, nicht ‚Werbung‘; Arbeitnehmer können hierfür einen Freibetrag geltend machen.

Berechnung der EK-Steuer Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten Veranlagungsfreibetrag für Arbeitnehmer (730,--) - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen Einkommen gem. § 2 Abs.2 EStG  * ESt lt..Tarif -Absetzbeträge + Steuer sonst. Bezüge (13./14.Bezug) Einkommensteuerschuld Anrechenbare Lohnsteuer Anrechenbare Kapitalertragsteuer Festgesetzte Einkommensteuer Vorauszahlungen Abgabenschuld bzw. Gutschrift Sonderausgaben: Renten (voll) SteuerberatungsK. (voll) Topfsonderausgab. (max. 730) Kirchenbeitrag (100) Spenden (max. 10 % der Einkünfte des Vorjahres) Betriebliche Verluste (max. 75 % der Einkünfte) Renten sind laufende Zahlungen zu denen man gesetzlich verpflichtet ist, denen aber keine ‚echte‘ Gegenleistung gegenüber steht. zB Unterhalt an geschiedene Ehepartner oder Erbschaftsablöse. Topfsonderausgaben: Ausgaben für Wohnraumschaffung oder –sanierung Prämien für Versicherungen Junge Aktien Diese Sonderausgaben fallen in einen ‚Topf‘. Maximal darf dieser Topf 2.920 €, das doppelte für AV/AE. Abgezogen werden darf für die Einkommensermittlung ein Viertel. Ab 50.900 sind keine Topf-Sonderausgaben mehr möglich, ab 36.400 nur noch ‚eingeschliffen‘

Berechnung der EK-Steuer Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten Veranlagungsfreibetrag für Arbeitnehmer (730,--) - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen Einkommen gem. § 2 Abs.2 EStG  * ESt lt..Tarif -Absetzbeträge + Steuer sonst. Bezüge (13./14.Bezug) Einkommensteuerschuld Anrechenbare Lohnsteuer Anrechenbare Kapitalertragsteuer Festgesetzte Einkommensteuer Vorauszahlungen Abgabenschuld bzw. Gutschrift Außergewöhnliche Belastungen: Kosten bei Krankheit Hier ein Selbstbehalt (ca.10%) Katastrophenschäden Studienkosten der Kinder Hier pauschal 110 € pro Monat Kosten bei Behinderung Je nach Grad der Behinderung Renten sind laufende Zahlungen zu denen man gesetzlich verpflichtet ist, denen aber keine ‚echte‘ Gegenleistung gegenüber steht. zB Unterhalt an geschiedene Ehepartner oder Erbschaftsablöse. Topfsonderausgaben: Ausgaben für Wohnraumschaffung oder –sanierung Prämien für Versicherungen Junge Aktien Diese Sonderausgaben fallen in einen ‚Topf‘. Maximal darf dieser Topf 2.920 €, das doppelte für AV/AE. Abgezogen werden darf für die Einkommensermittlung ein Viertel. Ab 50.900 sind keine Topf-Sonderausgaben mehr möglich, ab 36.400 nur noch ‚eingeschliffen‘

Berechnung der EK-Steuer Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten Veranlagungsfreibetrag für Arbeitnehmer (730,--) - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen Einkommen gem. § 2 Abs.2 EStG  * ESt lt..Tarif -Absetzbeträge + Steuer sonst. Bezüge (13./14.Bezug) Einkommensteuerschuld Anrechenbare Lohnsteuer Anrechenbare Kapitalertragsteuer Festgesetzte Einkommensteuer Vorauszahlungen Abgabenschuld bzw. Gutschrift ESt lt. Tarif: Einkommen bis 10.800 steuerfrei Einkommen bis 25.000 (Einkommen-10000)*5750/15000) Einkommen bis 51.000 (Einkommen-25000)*11335/26000)+5750 Einkommen über 51.000 (Einkommen-51000)*0,5+17085 KESt ist endbesteuert, d.h. das Kreditinstitut etc. behält Zinsen, Dividenden ein. Die Einkünfte erhöhen sich, der Steuerpflichtige fällt mitunter in eine höhere Progression.

Berechnung der EK-Steuer Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten Veranlagungsfreibetrag für Arbeitnehmer (730,--) - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen Einkommen gem. § 2 Abs.2 EStG  * ESt lt..Tarif -Absetzbeträge + Steuer sonst. Bezüge (13./14.Bezug) Einkommensteuerschuld Anrechenbare Lohnsteuer Anrechenbare Kapitalertragsteuer Festgesetzte Einkommensteuer Vorauszahlungen Abgabenschuld bzw. Gutschrift Absetzbeträge: Alleinverdiener-AB / AEAB Ohne Kind: 364 1 Kind: 494 2 Kinder: 669 3 und mehr Kinder: +220 Unterhalts-AB Kind 25,50 mtl Kind 38,20 mtl Und mehr Kinder 50,90 mtl. Verkehrs-AB € 291 Arbeitnehmer-AB € 54 Pensionisten-AB € 400 Je nach Berufsgruppe Pauschalen

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Beispiele: Ü1 Ü2 Ü3 Ü4-Ü5 Ü6 Ü7 Ü8 Ü12