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Einführung Steuerlehre

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Präsentation zum Thema: "Einführung Steuerlehre"—  Präsentation transkript:

1 Einführung Steuerlehre
Rechnungswesen und Finanzwirtschaft Quellen: Manz Schulbücher, , Foliensatz Mag. Bauer

2 Abgaben Steuern Gebühren Zölle Beiträge ae

3 Steuergerechtigkeit und Rechtstaatlichkeit
Bemessung nach persönlicher Leistungsfähigkeit jeder Staatsbürger grds. Steuerpflichtig gleichen Verhältnisse  gleiche Behandlung Rechtstaatlichkeit keine Willkür nur geltende Gesetze ae

4 Rechtsquellen des Steuerrrechts
Gesetze Verordnungen EU-Verordnungen und EU-Richtlinien Erlässe, Richtlinien und Erläuterungen BMF Keine Rechtsquelle, aber „Klarstellungen“ ae

5 Gliederung der Steuern nach …
Empfänger der Steuern Art der Einhebung Abhängigkeit der persönlichen Verhältnisse des Abgabenpflichtigen Steuerbemessung Wirtschaftlicher Anknüpfung Verbuchung ae

6 Lohnsteuer (=besondere Erhebungsform der Einkommensteuer)
Ertragsteuern Einkommensteuer Lohnsteuer (=besondere Erhebungsform der Einkommensteuer) Körperschaftssteuer Kapitalertragsteuer ae

7 Bemessungsgrundlage der ESt
Einkommensteuer Rechtsgrundlage: EStG Verordnungen Richtlinien Steuerpflicht natürliche Personen unbeschränkt - Wohnsitz im Inland alle Einkommen aus dem In- und Ausland beschränkt – Kein Wohnsitz im Inland Nur inländische Einkünfte Bemessungsgrundlage der ESt Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres Ad. Steuerpflicht: Personengesellschaften  ESt für Gesellschafter Körperschaften (juristische Personen)  KSt Einkommen: Summe der 7 Einkunftsarten, nach Ausgleich der Verluste, nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnl. Belastungen ae

8 Die 7 Einkunftsarten – ab S.10
Betriebliche (Gewinn-) Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft selbständiger Arbeit Gewerbebetrieb nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte (§ 29 EStG) Haupt-einkunftsarten außerbetriebliche (Überschuss-) Einkunftsarten Neben-einkunftsarten ae

9 1 2 3 4 5 6 7 Die sieben Einkunftsarten Einkünfte aus… Beispiel:
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau Tier-, Fischzucht, Bienenzucht… land- & forstwirt. Nebenbetriebe (Sägewerk, Geflügelfarm, Schottergrube) Land- & Forstwirtschaft freiberufliche Tätigkeiten: z.B. Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Ärzte, Journalisten Dolmetscher, Notare usw. 2 selbständige Arbeit 3 Gewerbebetriebe selbständige nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnabsicht 4 nur wenn neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte bezogen werden: Freibetrag: 730,-- jährlich nicht selbständige Arbeit Gewinnanteile aus Aktien (Dividenden) Gesellschaftsanteile usw. stiller Gesellschafter, Zinsen… bestimmte Kapitalerträge sind steuerfrei! 5 Kapitalvermögen 6 Vermietung und Verpachtung Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Urheberrechte… 7 Sonstige Einkünfte Gewinne aus Spekulationsgeschäften, Einkünfte aus Leistungen Veräußerung einer Körperschaft ae

10 Sonstige Einkünfte Gewinne aus Spekulationsgeschäften
Die Einnahmen sind einkommenssteuerpflichtig wenn Grundstücke weniger als 10 Jahre im Eigentum waren Andere Wirtschaftsgüter weniger als 1 Jahr im Eigentum waren (Wertpapiere, Beteiligungen, Forderungen…) Ausgenommen von der Besteuerung: Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wenn sie mind. 2 Jahre als Hauptwohnsitz gedient haben. Beispiel Sonstige Einkünfte: …Mag. Huber erhält für die Vermittlung eines Immobiliengeschäftes vom Käufer eine Provision von € 3.650,-; Mag. Huber verkaufte 2009 seine Eigentumswohnung, die ihm seit der Anschaffung vor zwei Jahren als Haupt- Wohnsitz gedient hat und erzielt dabei einen Gewinn von 8.650,- Lösung: … Vermittlungsprovision: 3.650,-- Gewinn Eigentumswohnung: 0,-- ae

11 Steuerbefreiungen § 3 EStG
nicht steuerbar ≠ steuerfrei S.10 S.13 Ad Pauschalierung: Basispauschalierung: nur bei Einkünften aus selbständiger Arbeit od. Gewerbebetrieb (max. 12% der Umsätze als Betriebsausgabe – max ,-) Durchschnittssätze: per Verordnung vom Finanzminister für bestimmte Gruppen (bspw. Land- und Forstwirtschaft, Künstler..) ae

12 Gewinnermittlungsmethoden
Bilanzierung § 5 EStG § 4 (1) EStG Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 (3) EStG) Pauschalierung (Durchschnittssteuerstätze) (§ 17 EStG) ae

13 Durchschnitts-steuersatz Grenz- steuersatz ≤ 11.000,- € 0,- 0,0% 0,00%
Tarif, Steuersätze Einkommen Steuer Durchschnitts-steuersatz Grenz- steuersatz ≤ ,- € 0,- 0,0% 0,00% 25.000,- € 5.110,- 20,44% 36,50% 60.000,- € ,- 33,73 % 43,2143% >60.000,- 50,00% Durchschnittssteuersatz  Höhe der Tarifsteuer bezogen auf Bemessungsgrundlage (Einkommen) Grenzsteuersatz  wie hoch ist die Besteuerung jeder zusätzlichen Einkommenseinheit. Einkommensteuerzahlung  1/4jährliche Vorauszahlung ae

14 Berechnung der Einkommensteuer
Summe der Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten - Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Kinderfreibetrag = Einkommen gem. § 2 Abs. 2 EStG = Bmgl. X Steuertarif Absetzbeträge = Steuer nach Abzug der Absetzbeträge + Steuer sonst. Bezüge (13./14.Bezug) Einkommensteuerschuld Anrechenbare Lohnsteuer Anrechenbare Kapitalertragsteuer Festgesetzte Einkommensteuer Vorauszahlungen Abgabenschuld bzw. Gutschrift Absetzbeträge: S. 41 ae

15 Sonderausgaben – Übersicht – S.38
Art Erläuterung - Bedingungen Abzugsfähigkeit Renten und Dauernde Lasten ...wenn die im Gesetz angeführten Voraussetzungen gegeben sind. unbeschränkt Beiträge und Versicherungsprämien Freiwillige Kranken- Unfall oder Pensionsversicherung Lebensversicherung; freiw. Witwen-, Waisen-, Versorgungs-, Sterbekasse; Pensionskasse; einheitl. Höchstbetrag Ausgaben Wohnraum- beschaffung/-sanierung Achtjährig gebundene Beiträge zur Schaffung von Wohnraum; Beträge zur Errichtung von Eigenheim (auch Grundstück, Bauparzelle) Sanierung von Wohnraum; Rückzahlung von Darlehen; einheitl. Höchstbetrag Genussscheine bestimmte junge Aktien Volle Zahlung der Anschaffungskosten; Hinterlegung in einer Bank über 10 Jahre; Gilt auch für Wandelschuldver- schreibungen und Partizipationsscheinen einheitl. Höchstbetrag Beiträge an Kirchen- & Religionsgemeinschaften anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften höchstens 200,- jährlich Steuerberatungskosten an berufsrechtlich befugte Personen unbeschränkt Spenden zu Forschungs- zwecken ...soweit sie nicht aus dem Betriebsvermögen stammen; zusammen mit dem Zuwendungen aus Betriebsvermögen max. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte aus dem Vorjahr. höchstens 10% d. Gesamteinkünfte Vorjahr Verluste ...aus den drei betrieblichen Einkunftsarten, die in einem voran- gegangenen Jahr entstanden sind. beschränkt – 75% d. Einkünfte Einheitlicher Höchstbetrag: 2.920,-- jährlich; Dieser Betrag erhöht sich, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener-absetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und/oder um 1.460,-- bei mindestens drei Kindern. Achtung Einschleifregelung – bei ,- nur noch € 60,- ae

16 Außergewöhnliche Belastungen – S. 40
Sie muss außergewöhnlich sein Sie muss zwangsläufig erwachsen sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen Beispiele: Krankheitskosten Berufsausbildung von Kindern Katastrophenschäden Behinderungen ae

17 Bemessungsgrundlage der KSt
Körperschaftsteuer Rechtsgrundlage: KStG Verordnungen Richtlinien Steuerpflicht Körperschaften beschränkt oder unbeschränkt Bemessungsgrundlage der KSt Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres lt. EStG Körperschaften: Kapitalgesellschaften Sonstige juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Genossenschaften) Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts Einkommen: Summe der 7 Einkunftsarten, nach Ausgleich der Verluste, nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnl. Belastungen Bei GmbH und AG – alles ist Einkunft aus Gewerbebetrieb ae

18 KSt: Gewinn und Besteuerung
Gewinnermittlung Kapitalgesellschaften immer § 5 EStG Steuersatz 25% Mindestköst (5% des Grund- bzw. Stammkapitals) Gewinnausschüttung (Dividende) An natürliche Personen  Einkünfte aus Kapitalvermögen  25 % KESt (=Gesamtbelastung von 43,75%) Verdeckte Gewinnausschüttung Gruppenbesteuerung KSt-Vorauszahlungen ae

19 Kapitalverkehrsteuer Grunderwerbsteuer
Weitere Steuern USt – vgl. Buchhaltung Gebühren Kapitalverkehrsteuer Grunderwerbsteuer Lohn- und gehaltsbezogene Abgaben Kommunalsteuer Beitrag zum Familienlastenausgleichsfond ae


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