Nachteilsausgleiche Studierende mit Behinderungen brauchen gestaltete Lebensbedingungen, die die Belange von Menschen in besonderen Lebenslagen berücksichtigen.

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 Präsentation transkript:

Nachteilsausgleiche Studierende mit Behinderungen brauchen gestaltete Lebensbedingungen, die die Belange von Menschen in besonderen Lebenslagen berücksichtigen. Wo es Barrieren gibt, die die chancengleiche Teilhabe und die Selbstbestimmung von behinderten Menschen einschränken, sind sie auf individuelle nachteilsausgleichende Maßnahmen angewiesen. (HRK-Empfehlung 2009 ) 14

Studierende mit Behinderungen / chronischen Erkrankungen an der OGvU Magdeburg : Körperbehinderungen ( z.B.Querschnittlähmung, rheumatische und Muskelerkrankungen ) Psychische Erkrankungen / Störungen ( z.B. Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen, psychotische Störungen, Essstörungen ) Schwerwiegende Seh- und Hörstörungen Asperger-Syndrom ( Autismus ) Epilepsie Sprachstörungen ( Stottern, LRS ) Multiple Sklerose Schwerwiegende organische Erkrankungen und Folgeschäden ( Krebs, Nierenfunktionsstörungen, Mukoviscidose , chronische entzündliche Darmerkrankungen , Diabetes etc.) Mehrfachbehinderungen u.a.m. 6

Probleme im Studium bei Studierenden mit Behinderungen / Krankheiten - häufiger : Studienunterbrechung ( gesundheitliche und finanzielle Probleme ) Studiengangswechsel erhöhter Beratungsbedarf ( steigt mit Grad der Studienbeeinträchtigung ) (DSW-Statistik ) -----------------------------------------------------------------------------------------------------  Unmittelbare Probleme bei der Bewältigung von Studienanforderungen ( eigene Erfahrungen – OvGU Magdeburg): Häufigere Fehlzeiten Längere Bearbeitungszeiten für ( schriftliche ) Studienanforderungen Geringere Belastbarkeit durch Konzentrationsprobleme , begrenzte Aufnahmekapazität Überlastung und Gefahr der „Krankheitsverschlechterung“ bei Anforderungshäufungen Besondere Prüfungsstress-Situationen ( mündl. oder schriftl. Prüfung, Prüfungen in großen Hörsälen ) Unsicherheiten im Umgang mit Kommilitonen und Mitarbeitern Probleme bei der materiellen Absicherung des Studiums

Nachteilsausgleiche Gesetzlich verankert / verpflichtend GdB nicht zwingend und auch allein nicht entscheidend für NTA Anspruchsberechtigung ist nachzuweisen Per Antrag einzufordern Kein Anspruch auf bestimmten Nachteilsausgleich ( Entscheidung der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungsämter ) Individueller Zuschnitt Nachteilsausgleiche sind keine Vergünstigungen ! Beziehen sich auf verschiedene Bereiche : A : Zulassung zum Studium B : Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Hochschulangeboten C : BAföG , Langzeitstudiengebühren, Vergabe von Wohnheimplätzen etc. D : Prüfungs- und Studienleistungen

A : Zulassung zum Studium Bei Bewerbungen bei ZVS / analog auch bei Hochschulen  Sonderanträge bei NC-Studiengängen : Härtefallantrag Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote Antrag auf Verlängerung der Wartezeit Antrag auf Berücksichtigung des 1. Studienortes Dazu Dokumente : - Fachärztliches Gutachten - Persönliche Stellungnahme - zusätzliche Nachweise ( Schwerbehindertenausweis reicht nicht ! )

B : Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Hochschulangeboten Vgl. HRG : Angebote der HS ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen … Ausgewählte Kriterien : Zugänglichkeit u. Nutzbarkeit von Gebäuden und Einrichtungen Nachteilsausgleiche bei Nutzung von Einrichtungen ( Parken , Mensa , Cafeteria ) Serviceangebote ( Bibliotheksnutzung , evtl. spezielle Nutzungsbedingungen ) Unterstützung barrierefreier Kommunikation Unterstützung durch ProfessorInnen / DozentInnen ( Bereit- stellung von Skripten ) Technische Geräte, Arbeitsmittel, andere Unterstützungsangebote ( Mikroportanlagen, spezielle Tastatur für Körperbehinderte , … )

C :  BAföG-Nachteilsausgleich  Nachteilsausgleich in Bezug auf Langzeitstudiengebühren  Bevorzugung bei der Vergabe von Wohnheimplätzen

D : Nachteilsausgleiche bei Studien- und Prüfungsleistungen Idealtypischer Verlauf der Beantragung : Rechtzeitig im Studium / vor der Prüfung – Rücksprache mit Prüfungsamt / Prüfungsausschuss Prüfer/in , Dozenten/in ggf. Fachstudienberater/in ggf. Behindertenbeauftragter/m 2. Antrag beim Prüfungsamt / Prüfungsausschuss einreichen : Ärztl. Attest / Nachweis ( Art und Dauer der Behind . / Erkrank.) Eigene Begründung / Erklärung zur Auswirkung der Behinderung / Erkrank. auf die Bewältigung von Studien- und Prüfungs- anforderungen Konkrete Benennung der beantragten Nachteilsausgleiche

Mögliche Prüfungsmodifikationen Schriftliche Ergänzung mündl. Prüfungen oder schriftliche statt mündlicher ( z.B. Hör- und Sprachbehinderung ) Mündliche statt schriftlicher Prüfung ( z.B. Sehbehinderte ) Mitbestimmung bei Prüfungsterminen ( nicht vor / nach therapeutischen Maßnahmen ) Verlängerung der Zeiträume zwischen einzelnen Prüfungen Zeitzugabe bei Prüfungen Separater Raum und/oder zusätzliche Ruhepausen Nutzung personeller und technischer Hilfen ( Laptop z. B.) Nichtberücksichtigung von behinderungs- / krankheitsbedingten Prüfungsrücktritten bei der Zahl möglicher Prüfungswiederholungen Freiversuchsregelung …

Mögliche Modifikationen von Studienbedingungen Berücksichtigung von Krankheits- bzw. Fehlzeiten und eingeschränkter Studierfähigkeit bei der Bemessung von Studienleistungen Modifikationen bei zeitlichen und strukturellen Vorgaben des Studienablaufs, einschließlich Verlängerung des Gesamtzeitraumes des Studiums Keine Benachteiligung durch Überschreiten von Zeitvorgaben ( besonders bei BA und MA ) Bereitstellung von zusätzlichen Hilfsmitteln zur Vorbereitung , Durchführung und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen ( Skripte, spezielle Vorlagen, Übungsblätter etc. ) Zeitverlängerung für die Abgabe von Studienleistungen ( einschließlich Abschlussarbeiten ) Teilweiser Ersatz der Anwesenheitspflicht durch andere Leistungen Splitten von Studienleistungen in Teilleistungen Erbringen von Studienleistungen in einer anderen Form Abänderung von Anmeldeformalitäten bei Pflichtveranstaltungen Änderung von Praktikums- und Exkursionsbestimmungen …

Antragsvorlage für Nachteilsausgleich