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Fakultät Wirtschaftswissenschaften Erstsemestereinführung Prüfungsordnung / Praktikum Dr. Andreas Werblow Dresden, 07.10.2008.

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Präsentation zum Thema: "Fakultät Wirtschaftswissenschaften Erstsemestereinführung Prüfungsordnung / Praktikum Dr. Andreas Werblow Dresden, 07.10.2008."—  Präsentation transkript:

1 Fakultät Wirtschaftswissenschaften Erstsemestereinführung Prüfungsordnung / Praktikum Dr. Andreas Werblow Dresden,

2 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Agenda Studienordnung Prüfungsordnung Praktikum Praktische Hinweise  Achtung!! geänderte Studien- und Prüfungsordnungen  Ausführungen gelten (in der Regel) für alle BA-Studiengänge der Fakultät TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

3 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Studienordnung Übersicht Ziele des Studiums Lehr- und Lernformen Aufbau und Durchführung des Studiums Inhalte des Studiums Anhang 1: Studienablaufpläne Anhang 2: Modulbeschreibungen TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

4 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

5 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

6 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsordnung Übersicht Fristen und Termine Anmeldung zu Prüfungen Arten der Prüfungsleistungen Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß Prüfungsausschuss Fachliche Voraussetzung der Bachelor-Prüfung TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

7 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsordnung Fristen und Termine (§ 3) Die Bachelor-Prüfung soll innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt werden. Eine Bachelor-Prüfung, die nicht innerhalb von vier Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Bachelor-Prüfung kann nur innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als endgültig nicht bestanden. Potenzialanalyse für die definierte Versorgungsregion TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

8 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsordnung Anmeldung zu Prüfungen (§ 4) Für die Erbringung von Prüfungsleistungen hat sich der Studierende anzumelden. Form und Frist der Anmeldung werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und zu Beginn jedes Semesters fakultätsüblich bekannt gegeben. Abmeldefrist beträgt 3 Tage (ohne Angabe von Gründen) Anmeldung erfolgt in der Regel elektronisch (HISQUIS) Einschreibzeit Vom – Potenzialanalyse für die definierte Versorgungsregion TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

9 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsordnung Arten der Prüfungsleistungen (§ 5) Prüfungsleistungen: Klausurarbeiten Seminararbeiten oder entsprechende schriftliche Arbeiten Projektarbeiten Mündliche Prüfungsleistungen Referate Sonstige Prüfungsleistungen Schriftliche Prüfungsleistungen auch nach dem Antwortwahlverfahren möglich (Multiple-Choice), entsprechend der Multiple-Choice-Ordnung Potenzialanalyse für die definierte Versorgungsregion TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

10 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsordnung § 12 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung und Gewichtung der Noten, Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (1) Die Bewertung für die einzelnen Prüfungsleistungen wird von den jeweiligen Prüfern festgesetzt. Dafür sind folgende Noten zu verwenden: 1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung; 2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt; 3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht; 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; 5 = nicht ausreichend= eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung 6 = mangelhaft = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt, aber nicht völlig unbrauchbar ist 7 = ungenügend = eine völlig unbrauchbare Leistung. Potenzialanalyse für die definierte Versorgungsregion TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

11 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsordnung Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (§ 13) Rücktritt von Prüfungsterminen mit triftigem Grund Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Studierenden kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes und in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden. Soweit die Einhaltung von Fristen für die erstmalige Über die Genehmigung des Rücktritts bzw. die Anerkennung des Versäumnisgrundes entscheidet der Prüfungsausschuss. TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

12 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsordnung Prüfungsausschuss (§ 18) Achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung Ihm gehören vier Hochschullehrer, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie zwei Studierende an. Mit Ausnahme der studentischen Mitglieder beträgt die Amtszeit drei Jahre. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder erstreckt sich auf ein Jahr. Anträge an Prüfungsamt immer über Prüfungsamt Nicht per TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

13 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsordnung Fachliche Voraussetzungen (§ 26) Für die Modulprüfungen BWL II, Makroökonomie, Wirtschaftsinformatik und Statistik sowie für die Modulprüfungen im Wahlpflichtbereich wird das Bestehen der Module "Grundlagen des Rechnungswesen" und "Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften„ vorausgesetzt. Um mit der Bachelorarbeit beginnen zu können, müssen mindestens 135 Leistungspunkte erreicht sein. TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

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Praktikum Eigenständiges Modul, d.h. mit Prüfung und Leistungspunkten Dauer: 4 Wochen Modulprüfung = Praktikumsbericht Bewertung: „Bestanden“ oder „Nicht Bestanden“ Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten können auf das Praktikum angerechnet werden (Vgl. PO § 17 (4)) TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

15 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Praktische Hinweise Immatrikulationsamt Immatrikulation Adressänderungen Namensänderungen Beurlaubungen Prüfungsamt Prüfungen Prüfungsergebnisse, Noten Fragen …? TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

16 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Praktische Hinweise Prüfungsamt Mitarbeiter: Frau Grahn, Frau Schäfer, Frau Schwarz Keine Studienfachberatung Wichtige Informationen im Internet Allgemein: unter homepage  Prüfungsamt SO und PO: unter homepage  Studium  Ordnungen Unter homepage  Studium  Studienführer unter homepage  Studium  Stundenpläne … und: TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

17 Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Praktische Hinweise HISQUIS - Prüfungsverwaltungssystem Unter: homepage  Prüfungsamt  HISQUIS Prüfungsanmeldung Regulärer Rücktritt von angemeldeten Prüfungen Kontoauszug über den Stand Ihrer Prüfungsleistungen Einfacher Notenspiegel inkl. angemeldete Prüfungen TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

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Praktische Hinweise Praktikumsamt Mitarbeiter: Frau Hagen Wichtige Informationen im Internet unter homepage  Fakultät  Praktikantenamt Praktikumsangebote unter: homepage  Studium  Praktikumsangebote TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

19 Weitere Ansprechpartner
Studiendekan Prüfungsausschuss BWL, VWL, Prof. Dr. E. Schoop Prof. Dr. M.Schefczyk G.-Schumann-Bau B 136 Hülsse-Bau N 125 Sekretariat: Frau Tranzschel Sekretariat: Frau Windisch Tel.: (0351) Tel.: (0351) Prüfungsausschuss WI/Wing/ Praktikumsbeauftragte WPÄD Prof. Dr. Ch. Von Hirschhausen Prof. Dr. U. Buscher G.-Schumann-Bau A 404 G.-Schumann-Bau B 045 Sekretariat: Frau Wunderlich Sekretariat: Frau Huber Tel.: (0351) Tel.: (0351) TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften


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