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Meldung zur Masterarbeit

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Präsentation zum Thema: "Meldung zur Masterarbeit"—  Präsentation transkript:

1 Meldung zur Masterarbeit
im Fach Public Policy und Management Gegenstand der Veranstaltung sind vor allem die Gemeinsamkeiten im Prüfungsverfahren

2 Meldetermine Terminplanung In jedem Semester wird ein Termin für die Meldung zur Masterarbeit angeboten. Der Meldetermin liegt immer zu Beginn der Vorlesungszeit, um Erstellung und Korrektur der Masterarbeit innerhalb des entsprechenden Semesters zu ermöglichen. Bitte tragen Sie sich in die am Prüfungsbüro aushängenden Meldelisten ein! Meldetermin im Wintersemester Oktober 2013

3 Unterlagen Meldeformular
Nachweis der Immatrikulation im Masterstudiengang Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbuchseite aus dem laufenden Semester Vorschlag für den Titel der Masterarbeit Auf der Homepage des Prüfungsbüros finden Sie das Formblatt, auf dem Ihr(e) BetreuerIn den Titel für Ihre Masterarbeit vorschlägt. Nachweis der Studienleistungen Für die Studienleistungen an der HEC wird der Nachweis der Anerkennung durch Frau v. Oppeln benötigt (Aufstellung-relevé des notes). Die erfolgreiche Absolvierung der Module am OSI ist nachzuweisen (am besten durch Ausdruck des Noten- und Punktekontos aus Campus Management). Diese dürfen zum Zeitpunkt der Meldung offen sein. Spätestens bei Ausgabe der Gutachten zur Verteidigung müssen ALLE Leistungen vorliegen. Ausnahme in DPO 2003 und 2006: DiplomandInnencolloquium

4 Erst- und ZweitgutachterInnen
BetreuerInnen der Masterarbeit Nur ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen des OSIs und die Prüfungsberechtigten der HEC können Ihre Masterarbeit betreuen. Zu dieser Gruppe gehören auch Emeriti, HonorarprofessorInnen und außerplanmäßige ProfessorInnen. Achtung: Lehrbeauftragte sind keine PrivatdozentInnen! ZweitgutachterInnen Als ZweitgutachterInnen können zusätzlich zu den o.g. PrüferInnen auch die promovierten WiMis des OSIs und entsprechend qualifizierte externe GutachterInnen fungieren. Wenn Betreuer/in von der HEC, dann Zweitgutachter/in am OSI Pflicht. Diese werden von Ihren Betreuer/Innen vorgeschlagen und auf dem Formular Ihres Themenblatts ebenfalls angegeben. Bei der Meldung sind Angaben zu den PrüferInnen erforderlich, im Normaldurchgang gelten die Nachreichefristen

5 Die Verteidigung (mündliche Prüfung)
Inhalt Gegenstand der mündlichen Prüfung ist die Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit. PrüferInnen PrüferInnen in der mündlichen Prüfung sind daher die/der von Ihnen gewählte BetreuerIn der Masterarbeit sowie die/der vom Prüfungsausschuss eingesetzte ZweitgutachterIn. Vorbereitung Die Gutachten zur Masterarbeit werden Ihnen eine Woche vor der mündlichen Prüfung zur Vorbereitung auf die Verteidigung der Masterarbeit im Prüfungsbüro ausgehändigt. Vorsitzende/r kann identisch mit ErstgutachterIn sein, muß aber nicht

6 Die Masterarbeit (1) Der Titel Der Titel Ihrer Masterarbeit wird in Absprache mit Ihnen von dem/der ErstgutachterIn vorgeschlagen und vom Prüfungsausschuss genehmigt. Er wird eine Woche nach der Meldung ausgegeben und kann danach nicht mehr verändert werden. Sie dürfen die Themenstellung jedoch z.B. durch Vergabe eines Untertitels präzisieren. Die Bearbeitungsfrist Die Bearbeitungsfrist beträgt 12 Wochen. Die Arbeit muss spätestens am Abgabetag im Prüfungsbüro eingereicht oder per Post zugeschickt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Lassen Sie sich unbedingt einen Einlieferungsbeleg geben. Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten müssen als nicht bestanden gewertet werden. Bearbeitungshinweise Bitte beachten Sie die mit dem Titel ausgegebenen Bearbeitungshin-weise. Darüber hinausgehende Formatierungsvorschriften gibt es nicht. Titel in Fremdsprache wird als Antrag auf Verfassung der Arbeit in Fremdsprache gewertet.

7 Die Masterarbeit (2) Verlängerung der Bearbeitungsfrist Die Bearbeitungsfrist kann gegen Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung bis zu 14 Tage verlängert werden. Achtung: Es gilt jeder Kalendertag! Nur im Falle einer chronischen Erkrankung kann die Bearbeitungsfrist bis zu maximal 2 Monate verlängert werden. Die Begutachtung Erst- und ZweitgutachterIn erstellen voneinander unabhängige Gutachten. Bei differierenden Bewertungen gilt das arithmetische Mittel aus beiden Noten. Vorliegende Noten teilen wir Ihnen auf Anfrage mit. Einzelfallentscheidung bei chronischer Erkrankung. 2 Monate Maximum, auch bei zusätzlicher akuter Erkrankung.

8 Die Masterarbeit (3) Rückgabe des Themas und Rücktritt aus dem Verfahren Die Rückgabe des Themas ist innerhalb der ersten 2 Wochen der Bearbeitungszeit möglich und wird nicht als Prüfungsversuch gewertet; allerdings ist damit das Ausscheiden aus dem aktuellen Durchgang verbunden. Der Rücktritt aus dem laufenden Verfahren gilt als nicht bestandener Versuch. Sie haben eine Wiederholungsmöglichkeit. Die erneute Meldung muss in beiden Fällen mit einem anderen Titel erfolgen. Anschluß des/der ZweitgutachterIn zulässig, bei Themenrückgabe Einreichung neuen Themas erforderlich

9 Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit
Voraussetzung für die Zulassung Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss aller Module. Dauer 1 Stunde (30 Minuten Vortrag u. 30 Minuten Diskussion) Inhalt In der mündlichen Prüfung sollen zum einen die Ergebnisse der Masterarbeit präsentiert und zum anderen die Arbeit gegen die in den Gutachten formulierte Kritik verteidigt werden. Zur Vorbereitung auf die Verteidigung der Arbeit werden Ihnen die Gutachten 7 Tage vor der Prüfung im Prüfungsbüro ausgehändigt. Bewertung Masterarbeit und Verteidigung gemeinsam gehen mit 20 LP in die Gesamtnote ein, dabei wird die Arbeit mit drei Vierteln und die Verteidigung mit einem Viertel gewichtet.

10 Zeitplan für die Meldung im Wintersemester 2013/2014
Meldung zur Masterarbeit: 16. Oktober 2013 Ausgabe der Themen im Prüfungsbüro: 24. Oktober 2013 Abgabe der Masterarbeit: 16. Januar Spätester Termin für den Nachweis des absolvierten Abschlusscolloquiums. Abschluss der Begutachtung: ca. Ende Februar/Anfang März 2014 Gutachten werden per an Sie gesandt sobald dies vorliegen, spätestens 7 Tage vor der Verteidigung Die Studierenden sind selbst für die Terminfindung mit den beiden Gutachtern zuständig. Bitte beachten Sie, dass Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an Ihre Gutachter wenden! Der Termin ist dem Prüfungsbüro ebenfalls rechtzeitig mitzuteilen! Verteidigung der Masterarbeit in der Prüfungswoche: vom (22. April – 25. April 2014) Einreichung der Vortragsthemen durch die Vorsitzenden spätestens 4 Wochen vor Themenausgabe


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