im ärztlichen Berufsalltag

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 Präsentation transkript:

im ärztlichen Berufsalltag Vorlesung Sozialmedizin WWU Münster 07.12.2009 Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag Dr. med. Erika Gebauer Leitende Ärztin Deutschen Rentenversicherung Westfalen www.drv-westfalen.de

Sozialmedizin ist ... ein Brückenfach klinische Medizin Gesellschaft Gemeinschaft, Sozialstaat, soziale Faktoren

Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag Erkennen sozialer Probleme/ Wechselwirkungen zur Medizin, sozialmed. Grundhaltung, ICF-Verständnis Feststellung AU (Vertragsarzt) AHB-Befundbericht Praxis Krankenhaus Reha- Klinik Reha-Entlassungsbericht Attest Gutachten Befundbericht Patienten-Beratung zu möglichen Leistungen (Reha, Hilfsmittel u. a.) zu evtl. Antragstellung (z. B. Erwerbsminderung) Schwerbehinderung erläutern von Schreiben (z. B. Ablehnungsbescheid) bei evtl. Widerspruch/Klageverfahren

Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag Erkennen sozialer Probleme/ Wechselwirkungen zur Medizin, sozialmed. Grundhaltung, ICF-Verständnis Feststellung AU (Vertragsarzt) AHB-Befundbericht Praxis Krankenhaus Reha- Klinik Reha-Entlassungsbericht Attest Gutachten Befundbericht Patienten-Beratung zu möglichen Leistungen (Reha, Hilfsmittel u. a.) zu evtl. Antragstellung (z. B. Erwerbsminderung) Schwerbehinderung erläutern von Schreiben (z. B. Ablehnungsbescheid) bei evtl. Widerspruch/Klageverfahren

Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag - sonstiges Berichtswesen - Attest Befundbericht Reha-Entlassungsbericht

Soziale Sicherung Zur sozialmedizinischen Basiskompetenz gehören ... Kenntnisse zur sozialen Sicherung in Deutschland Soziale Sicherung Gesetzliche Sozialversicherung Rentenversicherung Krankenversicherung Arbeitsförderung Pflegeversicherung Unfallversicherung Sonstiges Altersvorsorge für Beamte u. a. Soziale Hilfen Soziale Vergünstigungen bei Schwerbehinderung u. a. Entschädigungen (Kriegsopfer u. a.)

Das Sozialgesetzbuch (SGB) Buch I Buch II Buch III Buch IV Buch V Buch VI Grundsiche- rung für Arbeits- suchende Gemeinsame Vorschriften für die Sozial- versicherung Allge- meiner Teil Arbeits- förderung Gesetzliche Kranken- versicherung Gesetzliche Renten- versicherung 1976 2005 1998 1977 1989 1992 Buch VII Buch VIII Buch IX Buch X Buch XI Buch XII Gesetzliche Unfall- versicherung Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Verwaltungsver- fahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungs- träger Kinder- und Jugendhilfe Pflege- versiche- rung Sozialhilfe 1997 1991 2001 1981/83 1994 2005 In Kraft ab * ... * Einzelne Regelungen können auch zu anderen Zeitpunkten in Kraft treten = 5 Säulen der Sozialversicherung

Zur sozialmedizinischen Basiskompetenz gehören ... Kenntnisse zu einigen sozialrechtlichen Begriffen Arbeitsunfähigkeit AU Krankenversicherung Erwerbsminderung Rentenversicherung Grad der Behinderung GdB Schwerbehindertenrecht Minderung der Erwerbsfähigkeit MdE Unfallversicherung Pflegebedürftigkeit Pflegeversicherung

Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag Erkennen sozialer Probleme/ Wechselwirkungen zur Medizin, sozialmed. Grundhaltung, ICF-Verständnis Feststellung AU (Vertragsarzt) AHB-Befundbericht Praxis Krankenhaus Reha- Klinik Reha-Entlassungsbericht Attest Gutachten Befundbericht Patienten-Beratung zu möglichen Leistungen (Reha, Hilfsmittel u. a.) zu evtl. Antragstellung (z. B. Erwerbsminderung) Schwerbehinderung erläutern von Schreiben (z. B. Ablehnungsbescheid) bei evtl. Widerspruch/Klageverfahren

Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag Erkennen sozialer Probleme/ Wechselwirkungen zur Medizin, sozialmed. Grundhaltung, ICF-Verständnis Feststellung AU (Vertragsarzt) AHB-Befundbericht Praxis Krankenhaus Reha- Klinik Reha-Entlassungsbericht Attest Gutachten Befundbericht Patienten-Beratung zu möglichen Leistungen (Reha, Hilfsmittel u. a.) zu evtl. Antragstellung (z. B. Erwerbsminderung) Schwerbehinderung erläutern von Schreiben (z. B. Ablehnungsbescheid) bei evtl. Widerspruch/Klageverfahren

Gutachten Alle Gutachten folgen demselben Prinzip: Der Gutachter soll dem Entscheider als medizinischer Sachverständiger die fehlende Sachkunde ersetzen. Manche Gutachten sind Schlecht- achten Viele Gutachten sind Gut- achten Ziel: Sehr Gut- achten

Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag Erkennen sozialer Probleme/ Wechselwirkungen zur Medizin, sozialmed. Grundhaltung, ICF-Verständnis Feststellung AU (Vertragsarzt) AHB-Befundbericht Praxis Krankenhaus Reha- Klinik Reha-Entlassungsbericht Attest Gutachten Befundbericht Patienten-Beratung zu möglichen Leistungen (Reha, Hilfsmittel u. a.) zu evtl. Antragstellung (z. B. Erwerbsminderung) Schwerbehinderung erläutern von Schreiben (z. B. Ablehnungsbescheid) bei evtl. Widerspruch/Klageverfahren

Sozialmedizinische Grundhaltung des Arztes Verständnis für Wechselwirkungen sozialer Faktoren und Gesundheit biopsychosoziales Krankheitsmodell, ICF Ethik Erkennen der eigenen Rolle als Behandler bei Prävention von chronischen Krankheitsverläufen und Invalidisierung Verständnis Akutmedizin versus „Chronikermedizin“ und Rehabilitation Verständnis für Rollenwechsel des Patienten bei Antragstellung Verständnis für Rollenwechsel des Arztes vom Behandler zum Gutachter

Die ICF der WHO International classification of functioning, disability and health erfasst Menschen ganzheitlich aus der biopsychosozialen Sicht Körperfunktionen und Strukturen Aktivitäten Teilhabe unter Berücksichtigung der Kontextfaktoren Die ICF ist - gemeinsame Sprache - gemeinsame Philosophie (Verständnis chronischer Krankheiten) - (Klassifikation) Die ICF ist wichtig insbesondere zum Verständnis von Krankheitsfolgen bei chronisch kranken und behinderten Menschen. (s. Vortrag Dr. Bredehöft 16.05.2009)

Wann ist ein Patient „chronisch krank“? Eine Erkrankung ist nicht „chronisch“, wenn eine gewisse Zeit vergangen ist, sondern erst bei Erfolglosigkeit einer sachgerechten Therapie! Verantwortung des behandelnden Arztes: bei Therapieregime; als Lotse im Gesundheitssystem bei Wecken von Motivation und Selbstheilungskräften bei Prävention der Chronifizierung und Invalidisierung

Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag Verständnis für chronisch Kranke: „Der Arzt hat es – spätestens hier (beim Umgang mit chronisch Kranken) – nicht mit einer Krankheit zu tun, an der auch ein Mensch hängt, sondern mit einem Menschen, an dem eine Krankheit hängt.“ aus K. Dörner: „Der gute Arzt“

Akutmedizin und Rehabilitation Ziel „restitutio ad integrum“ Heilung „restitutio ad optimum“ bestmögliche Wiederherstellung Strategie ursächlich, kausal (ICD-Diagnose) Krankheitsfolgen orientiert, final (Krankheitsfolgenmodell ICF) Krankheits-modell eher biomedizinisch biopsychosozial Arztrolle führt Diagnostik durch, legt Therapie fest, „bestimmend“, „Feuerwehr-Mentalität“ eher Berater, Begleiter des Rehabilitanden, „Gärtner-Mentalität“ Rolle des Patienten „Patient“ eher passiv; Befolgen ärztlicher Anordnungen Motiv: leben lernen mit der Krankheit Organisation hierarchisch; ärztliche Tätigkeit spielt zentrale Rolle interdisziplinäres Reha-Team

Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag Der Arzt als Patientenberater zu Sozialleistungen: „Welche Sozialleistung könnte mir helfen?“ „Soll ich einen Antrag stellen? Wie/wo?“ „Reicht‘s für die Rente?“ „Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?“ „Warum wurde mein Rentenantrag abgelehnt?“ „Soll ich Widerspruch einlegen?“ „Können Sie mir mal das Gutachten erklären?“ „Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen: Kontaktstellen?“

Der chronisch Kranke als Patient und Antragsteller einer Sozialleistung Kurative Medizin - Behandlung - Sozialversicherung - Begutachtung - Rolle Patient Versicherter, Proband, An- tragsteller, Anspruchsteller Ziel/Wunsch Heilung, gesundheitliche Besserung Erhalt der beantragen Lei- stung (z. B. Geldleistung zur Sicherung des Lebensunter- halts) Verständnis von „Krankheit“ Krankheit wird im medizini-schen Sinne verstanden Krankheit wird im recht- lichen Sinne verstanden Bedeutung der Krankheit/ Gesundheitsstörung Störfaktor, den der Patient loswerden möchte Anspruchsgrundlage (medi- zinische Leistungsvoraus- setzungen z. B. für eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts) Genesungsmotivation stark ambivalent, ggf. begrenzt

Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag Kompetenz: Jeder behandelnde Arzt braucht sozialmedizinische Basiskompetenz zur sachgerechten Behandlung seiner Patienten. Sozialmedizin in der Fort- und Weiterbildung: Zusatzweiterbildung „Sozialmedizin“ (8 Wochen Theorie, 1 Jahr praktische Tätigkeit) 40-stündiger Kurs „Grundlagen der medizinischen Begutachtung“ Zusatzweiterbildung „Rehabilitationswesen“ (8 Wochen Theorie, 1 Jahr praktische Tätigkeit)

Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag: Fazit 1 Sozialmedizin ist im ärztlichen Berufsalltag präsent. Sozialmedizinische Kenntnisse unterstützen die Patientenbetreuung. Der „gute Arzt“ braucht sozialmedizinische Kompetenz. Hauptamtliche Sozialmediziner und behandelnde Ärzte „arbeiten“ am selben Patienten. Sozialmediziner, die Leistungsanträge sozialmedizinisch prüfen, benötigen vom Behandler Information zum Patienten (Längsschnittbeurteilung und kollegialer Austausch).

Sozialmedizin im ärztlichen Berufsalltag: Fazit 2 Sozialmedizin ist soziale Medizin. Sozialmedizin gehört zu den vielseitigsten Bereichen der Medizin.

Sozialmedizin in der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Bei Interesse: Besuch bei uns in der Gartenstraße 194: Beratungsärztlicher Dienst, Ärztliche Begutachtungsstelle, Forschungsabteilung, Reha-Servicestellen, Bibliothek, Kantine ... Ärztliche Mitarbeit in der Abteilung Sozialmedizin Reha-Kliniken Besuch, Famulatur, Dissertation, ärztliche Mitarbeit/Weiterbildungsstellen www.drv-westfalen.de