Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation Matthias Schneider, Dipl. Ing. Landespflege Referat „Eingriffe in Natur und Landschaft/Ökologisches Flächenmanagement“ Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten RLP
Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Definition Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BNatSchG) Bevorratung von Kompensation (Ökokonto) nach § 16 BNatSchG Vorgezogener Artenschutzausgleich nach § 44 Abs. 5 BNatSchG
Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Anforderungen Naturschutzfachliche Aufwertung Mittelfristige Erhöhung der Anzahl von Bäumen in der Alters- und Zerfallsphase auf definierten (Potenzial-)Flächen: Biotopbaumgruppen (ab ca. 15 Bäume) Waldrefugien Naturwaldgebiete Keine Einzelbaumsicherung!
Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Anforderungen Bezugsraum Naturraum bei allg. Funktionsausgleich (Biotopflächenverluste bei Waldumwandlung) Vorkommensbereich der lokalen Population bei artenschutzbezogenen Maßnahmen
Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Anforderungen Flächenabgrenzung: Art und Umfang nach naturschutzfachlichen Kriterien (funktionale Aufwertung bzw. Wiederherstellung) und örtlicher Ausprägung (BAT-Standard als Mindestgröße) Dauerhafte Sicherung (Substitution ausfallender Einzelbäume durch jüngere Bestandsobjekte und Naturverjüngung)
Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Verfahren Flächenbereitstellung ist Entscheidung des Waldeigentümers Forsteinrichtung kann Maßnahmen (Potenzialflächen) i. R. d. Umweltvorsorgeplanung vorschlagen und stellt festgesetzte Kompensationen dar Entscheidung über naturschutzfachliche Anerkennung trifft die Naturschutzbehörde
Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Verfahren Dokumentation im WebGIF der Landesforstverwaltung („Ökokonto“ oder „Kompensationsfläche“) Eintrag ins Kompensationsflächenverzeichnis (LANIS) Bezugsfläche des BT-Elements Maßnahmentyp „Altholzsicherung“ Pflegemaßnahme „Naturwaldentwicklung
Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Anrechnung Staatsforst: Biotopbaumgruppen und Waldrefugien, soweit sie über 15 Bäume/3 ha liegen; mindestens jedoch 5 weitere Potenzialbäume! Körperschafts- und Privatwald: alle Biotopbaumgruppen, Waldrefugien und Naturwaldreservate
Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! Kontakt: Matthias.Schneider @mulewf.rlp.de