Verdrängungsmissbräuche auf den Märkten der Telekommunikation und Post Michael Albers Europäische Kommission GD Wettbewerb EE&MC Forum 2007 Bonn, 1 Februar 2007
Europäische Kommission GD Wettbewerb 2 Telekom- und Postmärkte Öffnung der Telekom- und Postmärkte für EG-weiten Wettbewerb Öffnung der Telekom- und Postmärkte für EG-weiten Wettbewerb Netzwerkindustrien Netzwerkindustrien Dienstleistungen von allen in Anspruch genommen Dienstleistungen von allen in Anspruch genommen Umfassende Regulierung Umfassende Regulierung
Europäische Kommission GD Wettbewerb 3 Regulierung und Wettbewerbsrecht Regulierung des Netzzugangs Regulierung des Netzzugangs Komplementäre Funktion des allgemeinen Wettbewerbsrechts Komplementäre Funktion des allgemeinen Wettbewerbsrechts Beispiele: Beispiele: Preis-Kosten-Schere (Deutsche Telekom 2003)Preis-Kosten-Schere (Deutsche Telekom 2003) Kampfpreise (Wanadoo Interactive 2003, Deutsche Post 2001 I)Kampfpreise (Wanadoo Interactive 2003, Deutsche Post 2001 I) Koppelungsrabatte (De Post – La Poste 2001)Koppelungsrabatte (De Post – La Poste 2001)
Europäische Kommission GD Wettbewerb 4 Deutsche Telekom 2003 Preissetzungsfreiheit trotz Regulierung des Ortsnetzzugangs Preissetzungsfreiheit trotz Regulierung des Ortsnetzzugangs Unzureichende Spanne zwischen Vorleistungs- und Endkundenebene Unzureichende Spanne zwischen Vorleistungs- und Endkundenebene Preis-Kosten-Schere Unterfall der Lieferverweigerung? Preis-Kosten-Schere Unterfall der Lieferverweigerung? Anwendung der Bronner-Rechtsprechung? Anwendung der Bronner-Rechtsprechung? Ausnahmsweise Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts Ausnahmsweise Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts
Europäische Kommission GD Wettbewerb 5 Reims II 1999 Zugang Dritter durch Wettbewerbsrecht statt Regulierung Zugang Dritter durch Wettbewerbsrecht statt Regulierung Netzzugang nur für Auslandspost Netzzugang nur für Auslandspost Nutzen der Auflage zweifelhaft Nutzen der Auflage zweifelhaft
Europäische Kommission GD Wettbewerb 6 Wanadoo Interactive 2003 Preissetzungsfreiheit trotz Regulierung des Internetzugangs Preissetzungsfreiheit trotz Regulierung des Internetzugangs Endabnehmerpreise unterhalb der variablen Kosten/Gesamtkosten (Akzo- Test) Endabnehmerpreise unterhalb der variablen Kosten/Gesamtkosten (Akzo- Test) Marktverschliessungseffekt/Kompensation Marktverschliessungseffekt/Kompensation Missbrauch durch Senkung des Großabnehmertarifs beseitigt Missbrauch durch Senkung des Großabnehmertarifs beseitigt : EuGEI bestätigt Kommission : EuGEI bestätigt Kommission
Europäische Kommission GD Wettbewerb 7 Deutsche Post 2001 I Preise im offenen Paketmarkt für Versandhandel unterhalb der leistungsspezifischen Zusatzkosten (LRAIC) Preise im offenen Paketmarkt für Versandhandel unterhalb der leistungsspezifischen Zusatzkosten (LRAIC) Sonderfall der Quersubventionierung mit Erlösen aus Monopolmarkt Sonderfall der Quersubventionierung mit Erlösen aus Monopolmarkt Marktverschliessungeffekt: Ausschluss alternativer Zustelldienste Marktverschliessungeffekt: Ausschluss alternativer Zustelldienste
Europäische Kommission GD Wettbewerb 8 De Post – La Poste 2001 Koppelung von Vorzugstarifen für Briefpost an Inanspruchnahme von B2B Postdienst für geschlossene Benutzergruppe Koppelung von Vorzugstarifen für Briefpost an Inanspruchnahme von B2B Postdienst für geschlossene Benutzergruppe Marktverschliessungeffekt: 40% Umsatzverlust bedroht alternativen Anbieter wegen Netzwerkeffekt Marktverschliessungeffekt: 40% Umsatzverlust bedroht alternativen Anbieter wegen Netzwerkeffekt
Europäische Kommission GD Wettbewerb 9 Andere Verdrängungsmissbräuche Zum Beispiel: Zum Beispiel: Deutsche Post 2001 II: Abfangen, Verteuerung und Verzögerung von Auslandspost
Europäische Kommission GD Wettbewerb 10 Schlussfolgerungen (1) Aufgabe des Wettbewerbsrechts regulierten Telekom- und Postmärkten in der Übergangsphase: Aufgabe des Wettbewerbsrechts regulierten Telekom- und Postmärkten in der Übergangsphase: Korrektur-/GarantiefunktionKorrektur-/Garantiefunktion ErsatzfunktionErsatzfunktion KomplementärfunktionKomplementärfunktion Beispielsfälle … Beispielsfälle … belegen Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts (Wanadoo)belegen Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts (Wanadoo) bleiben gültig trotz Überprüfung der Art. 82 Praxisbleiben gültig trotz Überprüfung der Art. 82 Praxis
Europäische Kommission GD Wettbewerb 11 Schlussfolgerungen (2) Nach Abschluss der Übergangsphase: Rücknahme der Regulierung im Überschneidungsbereich mit Wettbewerbsrecht zu erwarten Nach Abschluss der Übergangsphase: Rücknahme der Regulierung im Überschneidungsbereich mit Wettbewerbsrecht zu erwarten Enge Abstimmung der Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden notwendig Enge Abstimmung der Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden notwendig