Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

NETZREGULIERUNGSRECHT

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "NETZREGULIERUNGSRECHT"—  Präsentation transkript:

1 NETZREGULIERUNGSRECHT
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger NETZREGULIERUNGSRECHT § 6 Entgeltregulierung I

2 B – Die Entgeltregulierung im Einzelnen
GLIEDERUNG A – Überblick Gegenstand und Ziele (I.) – Ökonomischer Hintergrund (II.) – Instrumente und Systematik (III.) B – Die Entgeltregulierung im Einzelnen § 27 TKG: Grundsätze (I.) – § 28 TKG: Missbräuchliches Verhalten (II.) – § 29 TKG: Anordnungsbefugnis (III.) – §§ 30 ff. TKG: Regulierung der Zugangsleistungen (IV.) – § 39 TKG: Regulierung der Endnutzerleistungen (V.)

3 Staatliche Preisbeeinflussung
GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele Staatliche Preisbeeinflussung Regulierung von Entgelten für Zugangsleistungen, §§ 30 ff. TKG Regulierung von Entgelten für Endnutzerleistungen, § 39 TKG

4 • Tendenz: Rücknahme der staatlichen Preiskontrolle
GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele Ziel (§ 27 Abs. 1 TKG) „Ziel der Entgeltregulierung ist es, eine missbräuchliche Ausbeutung, Behinderung oder Diskriminierung von End-nutzern oder von Wettbewerbern durch preispolitische Maßnahmen von Unternehmen mit beträchtlicher Markt-macht zu verhindern.“ • Tendenz: Rücknahme der staatlichen Preiskontrolle

5 Mittel: Abgleich der Entgelte mit wettbewerblichen Entgel-ten
GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund Preisgestaltung auf durch Mono- bzw. Oligopole gekenn-zeichneten Märkten wegen der Marktmacht der Anbieter defizitär Gewinnmaximierung Ineffizienz Mittel: Abgleich der Entgelte mit wettbewerblichen Entgel-ten

6 Gefahren (vgl. Ruthig, § 6/558):
GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund Gefahren (vgl. Ruthig, § 6/558): Gefahr überhöhter Preise auf regulierten Märkten Keine Innovationsanreize bei zu niedrigen Zugangs-preisen Behinderung von Wettbewerbern bei zu hohen Zu-gangspreisen

7 Allgemeine Vorschriften (Unterabschnitt 1) Ziele, § 27 TKG
GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund III. Instrumente – Systematik Allgemeine Vorschriften (Unterabschnitt 1) Ziele, § 27 TKG Missbräuchliches Verhalten, § 28 TKG Anordnungsbefugnis, § 29 TKG Entgeltregulierung Zugangsleistungen, §§ 30 ff. TKG (Unterabschnitt 2) Endnutzerleistungen, § 39 TKG (Unterabschnitt 3)

8 Unterscheidung von ex-ante und ex-post Regulierung
GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund III. Instrumente – Systematik Unterscheidung von ex-ante und ex-post Regulierung Ex-ante-Regulierung: Genehmigungserfordernis Ex-post-Regulierung: Repressive Kontrolle durch BNetzA (§ 38 TKG)

9 Bei Zugangsleistungen Ex-ante-Regulierung Regelfall
GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund III. Instrumente – Systematik Bei Zugangsleistungen Ex-ante-Regulierung Regelfall Ex-post-Regulierung Ausnahme Bei Endnutzerleistungen umgekehrtes Verhältnis

10 Kosten der effizienten Leistungserbringung (§ 31 Abs. 1 S. 2 TKG)
GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund III. Instrumente – Systematik Entgeltmaßstäbe Kosten der effizienten Leistungserbringung (§ 31 Abs. 1 S. 2 TKG) Missbräuchliches Entgelt (§ 28 TKG)

11 GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze Ziel (§ 27 Abs. 1 TKG) „… eine missbräuchliche Ausbeutung, Behinderung oder Diskriminierung von Endnutzern oder von Wettbewerbern durch preispolitische Maßnahmen von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zu verhindern.“

12 Konsistenzgebot (§ 27 Abs. 2 TKG)
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze Konsistenzgebot (§ 27 Abs. 2 TKG) „Die Bundesnetzagentur hat darauf zu achten, dass Ent-geltregulierungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit aufein-ander abgestimmt sind“ Zuständigkeit verschiedener Beschlusskammern innerhalb der BNetzA zeitliche und inhaltliche Abstimmung Prüfung, ob Entgeltregulierungsmaßnahme „in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen nach § 2 Abs. 2“ steht

13 Abstimmung mit Landesmedienanstalten (§ 27 Abs. 3 TKG)
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze Abstimmung mit Landesmedienanstalten (§ 27 Abs. 3 TKG) Information und Beteiligung, wenn Belange von Rundfunk und vergleichbarer Telemedien betroffen (§ 27 Abs. 3 S. 1 TKG) Antragsrecht (§ 27 Abs. 3 S. 2 TKG)

14 Spezialregelung gegenüber allgemeinem Missbrauchsver-bot, § 42 TKG
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Verbot missbräuchlichen Verhaltens eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten (§ 28 TKG) Spezialregelung gegenüber allgemeinem Missbrauchsver-bot, § 42 TKG

15 Generalklausel, § 28 Abs. 1 S. 1 TKG
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Prüfung Generalklausel, § 28 Abs. 1 S. 1 TKG Spezialtatbestände, § 28 Abs. 1 S. 2 TKG (Vermutungsregeln des § 28 Abs. 2 TKG) Sachliche Rechtfertigung?

16 Generalklausel, § 28 Abs. 1 S. 1 TKG
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Generalklausel, § 28 Abs. 1 S. 1 TKG Anbieter von Telekommunikationsdiensten oder Be-treiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes Mit beträchtlicher Marktmacht Bei Forderung und Vereinbarung von Entgelten Kein missbräuchliches Ausnutzen der Stellung

17 Spezialtatbestände, § 28 Abs. 1 S. 2 TKG
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Spezialtatbestände, § 28 Abs. 1 S. 2 TKG Preishöhenmissbrauch, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TKG Entgelt nur auf Grund der beträchtlichen Markt-macht auf dem jeweiligen Markt der Telekommu-nikation durchsetzbar Vergleich mit wettbewerbskonformen Preis Missbrauch nur bei deutlichem Überschreiten

18 Behinderungsverbot, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TKG
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Behinderungsverbot, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TKG Entgelt beeinträchtigt die Wettbewerbsmöglichkei-ten anderer Unternehmen auf einem Telekommu-nikationsmarkt auf erhebliche Weise Vermutungsregeln des § 28 Abs. 2 TKG Dumping  Entgelt der betreffenden Leistung deckt deren langfristige zusätzliche Kosten einschließlich einer angemessenen Verzin-sung des eingesetzten Kapitals nicht (Nr. 1)

19 Preis-Kosten-Schere (Nr. 2)
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Preis-Kosten-Schere (Nr. 2) Spanne zwischen dem Entgelt, das Netzbe-treiber Wettbewerbern für eine Zugangsleis-tung in Rechnung stellt, und dem entspre-chenden Endnutzerentgelt reicht nicht aus, um einem effizienten Unternehmen die Erzielung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals auf dem Endnut-zermarkt zu ermöglichen Vorleistungsentgelt + angemessene Marge > Endnutzerentgelt

20 Z.B. Pakete für Endverbraucher
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Bündelung (Nr. 3) Unternehmen nimmt bei seinem Produkt-angebot eine sachlich ungerechtfertigte Bündelung vor Z.B. Pakete für Endverbraucher Insbesondere maßgeblich: Ist es effizien-ten Wettbewerbern des Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht möglich, das Bündelprodukt zu vergleichbaren Konditionen anzubieten?

21 Diskriminierungsverbot, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TKG
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Diskriminierungsverbot, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TKG Bevorteilung einzelner Nachfrager gegenüber anderen Nachfragern gleichartiger oder ähnlicher Telekommunikationsdienste Durch niedrigere Entgelte Neu: § 28 Abs. 1 S. 3 TKG: schließt Nr. 3 aus

22 Diskriminierungsverbot, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TKG
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Diskriminierungsverbot, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TKG § 28 Abs. 1 S. 3: Differenzierung von Entgelten i.R.v. Risikobeteiligungsmodellen bei Projekten zur Errichtung von Netzen der nächsten Gene-ration i.d.R. keine Verhaltensweise gem. S. 2 Nr. 3, wenn: Differenzierung der Aufteilung des Investi-tionsrisikos zwischen Investoren sowie zwi-schen Investoren und Zugangsbegehrenden dient, und alle tatsächlichen und potenziellen Nachfrager bei Berücksichtigung des Risikos gleich behandelt werden

23 Sachliche Rechtfertigung
GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Sachliche Rechtfertigung Bei Behinderungs- und Diskriminierungsverbot, nicht bei Preishöhenmissbrauch Interessenabwägung (Unternehmen / Nutzer) unter Berücksichtigung der Regulierungsziele Abwägungsparameter: Grad der Marktmacht Z.B. Kreditwürdigkeit; frühere Vertragsverletzungen Beweislast bei marktmächtigem Unternehmen

24 GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten III. Anordnungsbe-fugnis § 29 TKG räumt BNetzA Eingriffsbefugnisse zu Zwecken der Vorbereitung und Durchführung der Entgeltregulierung ein Spezialregelung gegenüber den allgemeinen Befugnissen der §§ 126 ff. TKG Erhebung der zur Entgeltregulierung erforderlichen Infor-mationen, § 29 Abs. 1 Nr. 1 TKG Vorgaben für die Form der Kostenrechnung (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 TKG) und deren Methoden (§ 29 Abs. 2 TKG)

25 GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten III. Anordnungsbe-fugnis Anordnung, Zugang unter bestimmten Tarifsystemen anzubieten und bestimmte Kostendeckungsmechanismen anzuwenden, § 29 Abs. 3 TKG Zwangsgeld, § 29 Abs. 4 TKG Vorgabe, in welcher Form ein Entgelt oder eine Entgeltän-derung einschließlich der Leistungsbeschreibung und sonstiger entgeltrelevanter Bestandteile zu veröffentlichen ist, § 29 Abs. 5 TKG Eingriffsbefugnisse gegenüber nicht marktmächtigen Unternehmen, § 29 Abs. 6 TKG


Herunterladen ppt "NETZREGULIERUNGSRECHT"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen