? Reparaturen ? ? ? ? ? ? Befundgruppen 6 und 7.

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 Präsentation transkript:

? Reparaturen ? ? ? ? ? ? Befundgruppen 6 und 7

Inhaltsverzeichnis: Übersicht der Befundgruppe 6 Änderungen der Festzuschüsse ab 01. Januar 2008 Allgemeines Genehmigung Härtefälle I. Reparatur einer Totalen Prothese ohne Abformung Bruch oder Sprung einer Totalen Prothese Zahn abgebrochen II. Reparaturen und Unterfütterungen von Totalen Prothesen Bruchreparatur Reparatur einer Kunststoffbasis Teilunterfütterung Vollständige Unterfütterung Direkte Unterfütterung Weichbleibende Unterfütterung Neuaufstellung der Zähne mit Auf- und Fertigstellung Neuaufstellung aller Zähne ohne Auf- und Fertigstellung Einarbeiten einer Metallbasis Bruch / Sprung mit Verstärkungsnetz Verstärkungsnetz einarbeiten in TO / TU

Inhaltsverzeichnis: VI. Wiedereingliederung, Wiederherstellung und Verblendreparaturen Wiedereingliedern einer Krone Wiedereingliedern einer Brücke Wiedereingliedern einer Inlaybrücke Wiedereingliedern einer Adhäsivbrücke mit Metallgerüst (19 Jahre) Wiedereingliedern einer Adhäsivbrücke mit Metallgerüst (25 Jahre) Wiedereingliedern einer vollkeramik-Adhäsivbrücke Wiederherstellung einer Brücke Verblendreparatur einer Krone Verblendreparatur eines Zahnes innerhalb einer Brücke Verblendreparatur einer Brücke vestibulär im Verblendbereich Verblendreparatur einer Brücke vollverblendet im Verblendbereich Vollständige Verblendreparatur einer Brücke vollverblendet im Verblendbereich Verblendreparatur einer Brücke außerhalb der Verblendgrenze Verblendreparatur einer Brücke außerhalb der Verblendgrenze nach herausfallen der Brücke Verblendreparatur einer teleskopierenden abnehmbaren Brücke

Änderung der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008 Neu 6. In den Festzuschuss-Richtlinien in Teil B wird bei Befund 6 folgende Protokollnotiz eingefügt: „Für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich. Liegen die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach 6.0 - 6.10 vor und ist die jeweilige Wiederherstellungs-maßnahme als Regelversorgung abgebildet, handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.“

I.2 Zahn aus TO gebrochen ohne Abformung FZ Anzahl 6.1 1 BEMA Anzahl 100a 1 GOZ Anzahl / Versorgungsform: Regelversorgung

Versorgungsform: Regelversorgung II.7 Neuaufstellung aller Zähne TO oder TU mit Auf- und Fertigstellung mit Abformung FZ Anzahl 6.2 1 BEMA Anzahl 97a/OK 1 oder 97b/UK GOZ Anzahl / Versorgungsform: Regelversorgung BEMA Nr. 97a / 97b nur bei BEL II Positionen 301 0 ff.

Versorgungsform: Regelversorgung III.3 Einfache Klammer abgebrochen; Wiederbefestigung an Kunststoffbasis einer partiellen Prothese mit Abformung FZ Anzahl 6.2 1 BEMA Anzahl 100b 1 GOZ Anzahl / Versorgungsform: Regelversorgung Das Wiederbefestigen von einfachen Klammern im Kunststoffbereich einer MG ist 6.2. Entscheidend ist die Art der Klammer.

III.14 Teil- oder vollständige indirekte Unterfütterung einer partiellen Prothese FZ Anzahl Teilunterfütterung 6.6 1 vollst. Unterfütterung BEMA Anzahl 100c 1 100d GOZ Anzahl / Versorgungsform: Regelversorgung

IV.10 Erneuerung nicht richtlinienkonformes Primärteleskop FZ Anzahl 6.10 1 BEMA Anzahl / GOZ Anzahl 504 1 509 Versorgungsform: gleichartig Laut Auffassung der KZBV kann der Festzuschuss 6.10 für alle erneuerungsbedürftigen Primär-/Sekundärteleskopkronen gewährt werden, jedoch liegt nur bei Befundlage 3.2 oder 4.6 eine Regelversorgung vor. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, handelt es sich um eine gleichartige Versorgung

Versorgungsform: Regelversorgung V.5 neue Wurzelstiftkappe in Coverdenture Prothese einarbeiten mit Abformung FZ Anzahl 4.8 1 6.2 BEMA Anzahl 90 1 100b GOZ Anzahl / Versorgungsform: Regelversorgung Im Restzahnbestand! Bitte beachten, dass eine Genehmigung anzuraten ist, auch wenn die 200,00 ,- € nicht erreicht werden sollten.

Versorgungsform: Regelversorgung VII.1 Bruch + Unterfütterung zeitgleich in einer Sitzung, in einem Kiefer FZ Anzahl 6.1 1 und 6.6 oder 6.7 BEMA Anzahl / 100c oder 100d oder 100e oder 100 f GOZ Anzahl / Versorgungsform: Regelversorgung Es gibt zwei FZ: 6.1 und 6.6 / 6.7 aber nur ein BEMA Honorar! Es wird das höher bewertete Honorar gewählt.

VIII. Wiederherstellung Suprakonstruktionen Vestibuläre Verblendung erneuern mit Ausnahmeindikation Vestibuläre Verblendung erneuern ohne Ausnahmeindikation Neue Vollverblendung mit Ausnahmeindikation Neue Vollverblendung an implantatgetragener Frontzahnbrücke Erneuerung der Verblendungen an implantatgetragener Prothese Vollständige Unterfütterung einer Suprakonstruktion, mit Ausnahme Vollständige Unterfütterung einer Suprakonstruktion, ohne Ausn. Bruchreparatur einer Suprakonstruktion mit Ausnahmeindikation Bruchreparatur einer Suprakonstruktion ohne Ausnahmeindikation Umgestaltung einer Totalen zur Suprakonstruktion mit Ausnahmeindikation Umgestaltung einer Totalen zur Suprakonstruktion ohne Ausnahmeindikation

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit