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Einstieg in die zahnärztliche Abrechnung

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Präsentation zum Thema: "Einstieg in die zahnärztliche Abrechnung"—  Präsentation transkript:

1 Einstieg in die zahnärztliche Abrechnung
-lich Willkommen Einstieg in die zahnärztliche Abrechnung

2 Bema-01 Eingehende Untersuchung... einschl. Beratung abrechenbar:
im Behandlungsfall in der Regel die erste Maßnahme dar, Ausnahme: Schmerzfall für eine eingehende Untersuchung 1x im Kalenderhalbjahr, frühestens nach Ablauf von 4 Monaten die festgestellten Befunde sind mit folgenden Mindestangaben in der Karteikarte zu dokumentieren kariöse Zähne = c fehlende Zähne = f zerstörte Zähne = z Zahnstein, Mundkrankheit sonstiger Befund (Dokumentation) nicht abrechenbar: neben Ä1 mehrfach je Kalenderhalbjahr/nach Ablauf von weniger als 4 Monaten

3 Bema-23-Ekr Entfernen einer Krone, bzw. Brückenankers oder eines
abgebrochenen Wurzelstiftes, bzw. Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle abrechenbar: Entfernen einer Krone od. Brückenankers Entfernen eines abgebrochenen Wurzelstiftes Abtrennen eines Brückengliedes oder eines Steges, je Trennstelle Entfernen eines fest einzementierten Prov. in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit Extraktionen zuerst Krone entfernen, dann Zahn extrahieren Eintragung: Datum, Zahn, Leistung

4 GOZ-229 Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges abrechenbar: 1x je Krone, Brückenanker bzw. Trennstelle Entfernen einer Krone, Brückengliedes oder Einlagefüllung Abtrennen eines Brückengliedes oder eines Steges Abtrennen eines extrakoronalen Geschiebes Entfernen eines fest einzementierten Prov. in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit Extraktionen zuerst Krone entfernen, dann Zahn extrahieren

5 Analogpositionen In den folgenden Beispielen sind die Analogpositionen mit einem „ * “ gekennzeichnet, um darauf hinzuweisen, dass neue Positionen aufgenommen wurden. Auf der Rechnung sind keine zusätzlichen Kennzeichnungen der Analogpositionen erlaubt. In der Software sind oft zusätzliche Kennzeichnungen bei der Leistungsanlage notwendig, um zwischen der zu Grunde gelegten Leistung und der Analogposition zu unterscheiden. wichtig ist: die Beschreibung der durchgeführten Leistung, die Kennzeichnung, dass es sich um eine Analogposition handelt (gemäß § 6 Abs. 2 GOZ) welche Position dafür zu Grunde gelegt wurde mit der entsprechenden Leistungsbeschreibung

6 BEMA-FU-1100 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen eines Kindes
vom 30. bis zum 72. Lebensmonat abrechenbar: umfasst eingehende Untersuchung einschl. Beratung (Inspektion der Mundhöhle) Ernährungs- u. Mundhygieneberatung der Erziehungsberechtigten, Ziel: Keimzahlsenkung, verbesserte Mundhygiene zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat drei berechnungsfähige Früherkennungsuntersuchungen Abstand zwischen den Untersuchungen mind. 12 Monate bei hohem Kariesrisiko zusätzlich IP4

7 BEMA-Ä 928a Röntgenaufnahme der Hand abrechenbar: 1x je Aufnahme
Handwurzelaufnahme Eintragung: 9281

8 GOÄ-5037 Bestimmung des Skelettalters abrechenbar:
einschl. Berechnung der prospektiven Endgröße 1x je Aufnahme Handwurzelaufnahme nicht abrechenbar: Ä 5020, 5030 sog. Handgelenk / Handaufnahme

9 BEMA-16 oder 601 Größe der Füllung Stiftverankerung Füllung
Aufbaufüllung Einflächig F1 – (131) + Mat.-Kosten 601 in Cent – Betrag über KVK Zweiflächig F2 – (132) + Mat.-Kosten Dreiflächig F3 – (133) St – (16) 1 x je Zahn Mehr als dreiflächig F4 – (134)

10 GOZ-213 Parapulpäre oder intrakanaläre Stiftverankerung
einer Füllung oder eines Aufbaues, je Stiftverankerung abrechenbar: je Zahn höchstens 3 x berechnungsfähig Materialkosten für die Verankerungselemente in tatsächlicher Höhe auch neben einer ein- bis mehrflächigen Füllung auch neben Kronen auch in Verbindung mit einer Aufbaufüllung Nr. 218 Materialkosten gemäß § 3 GOZ nicht abrechenbar: für einen gegossenen Aufbau oder Schraubenaufbau - Nr. 219

11 GOZ-240 Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
abrechenbar: 1x je Kanal evtl. in der Folgesitzung erneut abrechenbar auch neben der röntgenologischen Längenbestimmung

12 BEMA-44-X2 Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes, einschl. Wundversorgung abrechenbar: für die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes nach den anatomischen Wurzelverhältnissen für die Entfernung des Wurzelrestes für den entsprechenden Zahn nicht abrechenbar: für einwurzelige Zähne für die Extraktion von einem in Ausnahmefällen zweiwurzeligen Zahnes, wenn er anatomisch gesehen einwurzelig ist

13 GOZ-301 Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes abrechenbar:
für die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes, egal ob Front- oder Seitenzahn 1x je Zahn nicht abrechenbar: tief frakturierter / tief zerstörter Zahn enossales Implantat

14 BEMA-61-Dia Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema mediale
abrechenbar: Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens, inkl. Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema 1x je Lippenbändchen Eintragung: Datum, Zahn, Leistung nicht abrechenbar: Nr. 57-SMS Frenektomie (Durchtrennen des Lippenbändchens) = Nr. 57

15 GOZ-328 Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema abrechenbar: 1x je Sitzung, OP nicht abrechenbar: für die Beseitigung störender Schleimhautbänder Nr. 321

16 Wir haben die Spitze erreicht!
Vielen Dank und gute Heimfahrt!


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