Lehrstuhl Prof.Dr. Rosenau

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 Präsentation transkript:

Lehrstuhl Prof.Dr. Rosenau AG StrR I Roland Aigner Lehrstuhl Prof.Dr. Rosenau roland.aigner@jura.uni-augsburg.de

Aufgabe der AG Transfer Anwendung des Wissens (Klausur) Wiederholung kein Ersatz für die Vorlesung, nur fragmentarisch Vertiefung kein Ersatz für Lehrbücher, nur fragmentarisch Transfer Anwendung des Wissens (Klausur)

Rosenau Passwort: Sachverhalt vor AG herunterladen und ausdrucken und durchlesen! Passwort: Rosenau

Aufgabenstellung in der Klausur Allgemeiner Fragenteil theoretisches Grundlagenwissen strukturiert Antworten Fallbearbeitung lösen von juristischen Problemstellungen anhand eines tatsächlichen Lebenssachverhaltes

Der Bearbeitervermerk Was soll untersucht werden Welche Personen sind zu berücksichtigen Welches Geschehen soll untersucht werden Reihenfolge einhalten Einschränkungen beachten Hilfsgutachten

Sachverhalt Nicht hinterfragen Nicht verändern Alles im Sachverhalt ist notwendig aber auch ausreichend

Der Deliktsaufbau Spart eigene Denkarbeit Checklistenfunktion Logik in der Gliederung Der Korrektor verwendet es auch!!!

Deliktsaufbau Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand >> Rechtswidrigkeit >> Schuld >> Strafausschließungsgründe >> Strafzumessung >>>>

I. Tatbestand Objektiver Tatbestand (äußeres Geschehen) Verhaltensweise Täter Handlungsobjekt Tatmittel Kausalität, Objektive Zurechnung Subjektiver Tatbestand (inneres Geschehen) Vorsatz besondere subjektive Merkmale <<

II. Rechtswidrigkeit Ist durch die Tat indiziert Negativprüfung ob Rechtsfertigungsgründe vorliegen (Notwehr, Notstand etc.) <<

III. Schuld Die persönliche Vorwerfbarkeit der Tat Negativprüfung ob Entschuldigungsgründe vorliegen (Unzurechnungsfähigkeit etc.) Besondere Schuldmerkmale (z.B. Rücksichtslosigkeit § 315 c StGB) <<

IV. Strafausschließungsgründe Besonders geregelt Nur bei Veranlassung prüfen V. Strafzumessung Nur Strafrahmenverschiebung § 28 I StGB Regelbeispiele <<

Stilrichtungen Urteil teilt das Ergebnis einer Überlegung mit und begründet es dann ergebnisorientiert Gutachten legt schriftlich den Denkvorgang nieder der zur Urteilsfindung führt ergebnisoffen

Gutachtenstil Obersatz legt das Prüfprogramm fest Definition Subsumtion passt der Sachverhalt in das vorgegebene Prüfprogramm (Definition)? Ergebnissatz