Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Falltraining Fall 3:Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici.

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Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Falltraining Fall 3:Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Hier Ihr Logo

Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Voraussetzungen: A. Arbeitsverhältnis B. Abschluss eines Tarifvertrags C. Tarifbindung D. Geltung der Tarifnorm

Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici A. Arbeitsverhältnis begründet geendet - im Zeitraum bis bestand Arbeitsverhältnis A. Arbeitsverhältnis

Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici B. Abschluss eines TV - Ver.di und VMGE haben Vertrag geschlossen - Parteien sind tariffähig iSv § 2 Abs. 1 TVG - Schriftform gewahrt A. Arbeitsverhältnis B. Abschluss eines TV

Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici C. Tarifbindung - nach § 4 Abs. 1 TVG ist beidseitige Tarifbindung erforderlich - A und F müssen tarifgebunden sein A. Arbeitsverhältnis B. Abschluss eines TV C. Tarifbindung

Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici C. Tarifbindung I. Franz Fahrer - unproblematisch nach § 3 Abs. 1 TVG (Mitgliedschaft in Ver.di) A. Arbeitsverhältnis B. Abschluss eines TV C. Tarifbindung I. Franz Fahrer

Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici C. Tarifbindung II. Amazonen AG - nach § 3 Abs. 1 TVG sind tarifgebunden die Mitglieder der tarifschließenden Verbände - A ist Mitglied (aber OT) - was folgt hieraus? A. Arbeitsverhältnis B. Abschluss eines TV C. Tarifbindung I. Franz Fahrer II. Amazonen AG

Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici 1. Mitgliedschaft OT - hA und BAG: zulässig § 3 Abs. 1 TVG sagt nicht, wer Mitglied ist Begriff des Mitglieds ist nach Sinn und Zweck zu bestimmen Selbstbestimmung entscheidet - aA unzulässig Beeinträchtigung des Tarifvertragssystems Gleichbehandlung der Mitglieder - Stellungnahme: hA trifft zu A. Arbeitsverhältnis B. Abschluss eines TV C. Tarifbindung I. Franz Fahrer II. Amazonen AG 1. Mitgliedschaft OT

Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici 2. Wechsel des Mitgliedsstatus a) Voraussetzungen des Wechsels - eA: nur satzungsmäßige Voraussetzungen zur beachten - aA: Wechsel zur Vermeidung einer Tarifbindung unzulässig - BAG: vermittelnd (Schutz der Geschäftsgrundlage von Tarifverhandlungen) - Stellungnahme A. Arbeitsverhältnis B. Abschluss eines TV C. Tarifbindung I. Franz Fahrer II. Amazonen AG 1. Mitgliedschaft OT 2. Wechsel des Mitgliedsstatus a) Voraussetzungen

Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici 2. Wechsel des Mitgliedsstatus b) Anwendung der Voraussetzungen - geänderte Satzung - Wechsel aufgrund alter Satzung - Einvernehmlicher Wechsel - Zwischenergebnis A. Arbeitsverhältnis B. Abschluss eines TV C. Tarifbindung I. Franz Fahrer II. Amazonen AG 1. Mitgliedschaft OT 2. Wechsel des Mitgliedsstatus a) Voraussetzungen b) Subsumtion

Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici 3. Rechtzeitigkeit des Wechsels - Wechsel vor Tarifabschluss - Ausnahme bei Gefährdung - híer keine Gefährdung A. Arbeitsverhältnis B. Abschluss eines TV C. Tarifbindung I. Franz Fahrer II. Amazonen AG 1. Mitgliedschaft OT 2. Wechsel des Mitgliedsstatus a) Voraussetzungen b) Subsumtion 3. Rechtzeitigkeit des Wechsels

Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici D. Hilfsweise I. Geltungsbereich des TV II. Wirksamkeit des TV 1. Grenzen der Rückwirkung 2. Verstoß gegen Rückwirkungsverbot E. Ergebnis A. Arbeitsverhältnis B. Abschluss eines TV C. Tarifbindung I. Franz Fahrer II. Amazonen AG 1. Mitgliedschaft OT 2. Wechsel des Mitgliedsstatus a) Voraussetzungen b) Subsumtion 3. Rechtzeitigkeit des Wechsels D. Hilfsweise