Rechtliche Anforderungen an unternehmerische Hochschultätigkeit Dr

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Rechtliche Anforderungen an unternehmerische Hochschultätigkeit Dr Rechtliche Anforderungen an unternehmerische Hochschultätigkeit Dr. Anke Fortmann Rechtsanwältin 4. WirtschaftsWoche Jahrestagung Unternehmen Hochschule 20. und 21.10.2009, Düsseldorf

Anforderungen an unternehmerische Hochschultätigkeit aus Landesgesetzen Beispiel: § 15 Abs. 2 ThürHG Art und Umfang der Unternehmung steht in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit  Einlage und Haftung begrenzt  Einfluss auf Organe § 3 Abs. 2 HSG (Schleswig-Holstein) i.V.m. § 65 LHO  wichtiges Interesse, angestrebter Zweck nicht besser/ wirtschaftlicher erreichbar  Einzahlungsverpflichtung begrenzt  angemessener Einfluss auf Organe  Haftungsbeschränkung § 2 Abs. 5 LHG BW  öffentliche Zwecke des Technologietransfers / Verwertung Forschungsergebnisse / wissenschaftliche Weiterbildung  angemessenes Verhältnisse zur Leistungsfähigkeit  Einfluss auf Organe  Einlageverpflichtung und Haftung begrenzt  keine Beeinträchtigung der Hochschulaufgaben

Anforderung an Errichtung, Beteiligung, Erweiterung oder Übernahme von Unternehmen Unterstützung der Zwecke von Forschung und Lehre, Wissens- Transfer, Verwertung von Forschungsergebnissen, sonstige Zwecke im Umfeld der Hochschulaufgaben angemessener Einfluss auf Organe angemessenes Verhältnis zwischen Unternehmung und Leistungsfähigkeit der Hochschule Einlagenverpflichtung und Haftung begrenzt

Inhalt der Unternehmung Beschränkung durch Landesgesetze keine freie unternehmerische Tätigkeit: Zweckbindung  Wissenschaftstransfer: wissenschaftliche Weiterbildung und Technologie- transfer  Technologietransfer: Patentierungen, Verwertung von Forschungs- ergebnissen, Existenzgründungen Sonstige Zwecke: facility management   Forderung und Herstellung von Produktreife ≠ industrieller Betrieb von Warenproduktion

Inhalt der Unternehmung Sinn und Zweck der Beschränkung Hochschule tritt mit Unternehmens- gründung nicht in Konkurrenz zu mittelständischen Unternehmen Wettbewerbsverzerrung wird verhindert

Rechtsform der Unternehmung Rahmenbedingungen: Maßstäbe und formelle Vorgaben des Gesellschaftsrechts Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) offene Handelsgesellschaft (oHG) Kommanditgesellschaft (KG) GmbH & Co. KG (haftungsbe- schränkt) P Haftungsbeschränkung  Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt (UG) Limited (Ltd) eingetragene Genossenschaft (eG) Aktiengesellschaft (AG)        

Rechtsform der Unternehmung Europäische Gesellschaftsformen Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIG) Europäische Aktiengesellschaft (SE) (Societas Europaea) Europäische Genossenschaft (SCE) (Societas Cooperativa Europaea) In Vorbereitung (voraussichtlich 2010) Europäische Privatgesellschaft (SPE) (Societas Privata Europaea) als europäische Kapitalgesellschaft für KMU    

Rechtsform der Unternehmung Beschränkung durch Hochschullandesgesetze Begrenzung der Haftung / Einlageverpflichtung (-) GbR, oHG, KG und EWIG GmbH und SPE Deutsche und Europäische AG Deutsche und Europäische Genossenschaft GmbH & Co. KG e.V. und Stiftung (+)

Rechtsform der Unternehmung weitere Beschränkungen e.V. zwar grundsätzlich (+), da Haftung auf Vereins- vermögen beschränkt ABER: grundsätzlich nur nicht- wirtschaftliche Zwecke zulässig

Rechtsform der Unternehmung FAZIT Für hochschulunternehmerische Tätigkeit sind realistisch: GmbH UG haftungsbeschränkt Ltd GmbH & Co. KG ggf. SPE     

„angemessener“ Einfluss auf Organe P In den Hochschulgesetzen der Länder finden sich kaum Vorgaben zum „angemessenen“ Einfluss Sinn und Zweck: Sicherstellung, dass Zweck der Unternehmensgründung gewahrt bleibt  ausreichend:  Einfluss auf Beschlüsse, die Satzungsänderungen beinhalten  Katalog zustimmungsbedürftiger Rechts- geschäfte  Stimmrechte unabhängig von Kapitalanteilen  nicht erforderlich: Geschäftsführung / absolute Mehrheit an Ge- schäftsanteilen (bei GmbH)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwältin Dr. Anke Fortmann Sekretariat Ulrike Seehafer Telefon + 49 (211) 60055-148 Telefax + 49 (211) 60055-340 E-Mail u.seehafer@heuking.de Georg-Glock-Straße 4 D-40474 Düsseldorf www.heuking.de