Unterweisung der Beschäftigten

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 Präsentation transkript:

Unterweisung der Beschäftigten zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz Unterwei 2005

Unterweisung der Beschäftigten § 12 Arbeitsschutzgesetz (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. [...] Was ist für wen wichtig? Unterwei 2005 1

Unterweisung der Beschäftigten § 12 Arbeitsschutzgesetz, Satz 2 (1) [...] Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder auf den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Unterweisung anhand konkreter Situationen bzw. Aufgaben Unterwei 2005 2

Durchführung der Unterweisung WANN ? bei Einstellung (auch Praktikanten/innen, zeitlich befristet Beschäftigte) Veränderungen im Aufgabenbereich nach Arbeitsunfällen und bei Nichtachtung von Sicherheitsregeln regelmäßig, mind. 1 x im Jahr vor Aufnahme der Tätigkeit des Beschäftigten Unterwei 2005 3

Durchführung der Unterweisung WER ? Vorsitzende/er des Kirchenvorstandes, Presbyteriums, Gemeindekirchenrates Dienststellenleiter/in bzw. Geschäftsführer/in Abteilungsleiter/in per Gesetz der Arbeitgeber Unterwei 2005 4

Durchführung der Unterweisung WIE ? in verständlicher Form praxisnah im Dialog mit Demonstration am Objekt „In der Kürze liegt die Würze!“ Dokumentation nicht vergessen! Unterwei 2005 5

Themen für eine Unterweisung Allgemein: Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Erste Hilfe und Verhalten bei Arbeitsunfällen Verkehrs- und Rettungswege Vermeidung von Stolpern, Rutschen, Stürzen Unterwei 2005 6

Themen für eine Unterweisung Speziell (Auswahl): Reinigungsarbeiten Bildschirm- und Büroarbeit Pflege der Außenanlagen Arbeiten mit Leitern Heben und Tragen Umgang mit Gefahrstoffen usw. Unterwei 2005 7

Fachinformationen Materialien zur Unterweisung gibt es bei: Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS) Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz anderen staatlichen Stellen (u.a. BAuA, BMA) Unterwei 2005 8