Jahreshauptversammlung Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Donnerstag, 21. März 2013 www.haus-und-grund-roth.de.

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 Präsentation transkript:

Jahreshauptversammlung Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Donnerstag, 21. März 2013 www.haus-und-grund-roth.de

Tagesordnung Formelles Bericht des Vorstandes Kassenbericht Entlastung und Wahlen Fachreferate

Kassenbericht 2012 Einnahmen …………. Ausgaben …………. Vermögen 31.12.2012 ………….. Mitglieder 1615

Mietrecht, Änderungen und Aktuelles Fachreferate Mietrecht, Änderungen und Aktuelles durch Rechtsanwalt Dietrich Niederalt Steuertipps zu Haus & Grundbesitz durch Steuerberater Helmut Lorenz Energetische Sanierung im Bestand durch Vorstand und Architekt Wolfgang Held

Steuertipps zu Haus- und Grundbesitz Helmut Lorenz Steuerberater, Rechtsbeistand, vereidigter Buchprüfer

verbilligte Überlassung Eltern überlassen Haus an Sohn für 50 % der Marktmiete Finanzamt erkennt nur 50 % der Werbungkosten an Tipp: mehr als 66 % der Marktmiete sichert 100 % des Werbungskostenabzugs aktuellen Mietenspiegel prüfen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

Verträge mit Angehörigen Vermietung an Mutter Vertrag nicht wie unter fremden Dritten durchgeführt. Finanzamt erkennt Verluste nicht an und geht von einer Steuerhinterziehung aus Tipp: Klar und eindeutige Verträge schließen wie unter fremden Dritten und durchführen auch Nebenkostenabrechnung, etc. Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

nachträgliche Werbungskosten Hausbau 2004 + Verkauf 2012 mit Verlust Verkaufspreis reicht nicht um Schulden zu zahlen. Finanzamt erkennt nachträgliche Schuldzinsen nicht an Tipp: Einspruch es gibt nun auch nachträgliche Werbungskosten Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft Vermietungsabsicht Wohnung in Zweifamilienhaus zu vermieten Mieter genügen Anforderungen des Vermieters nicht. Die Absicht Einkünfte erzielen zu wollen wird trotz häufiger Vermietungsanzeigen wird vom FA verneint Tipp: Verhalten anpassen umbauen, Makler beauftragen, geringere Miete verlangen, Reparaturen durchführen, etc. spätestens bei längerem Leerstand um Werbungskostenabzug zu erhalten Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

anschaffungsnaher Aufwand Kauf altes Haus und Renovierung Anschaffungskosten Grund und Boden 50.000 Anschaffungskosten Gebäude 150.000 Reparaturen in ersten 3 Jahren 40.000 Finanzamt geht von Afa-Bemessungsgrundlage 190.000 aus und erkennt keine Werbungskosten an Tipp: Reparaturen > 15 % der AK Gebäude erst nach 3 Jahren oder vom Mieter durchführen lassen ? Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

außergewöhnliche Belastung Reparaturen im selbst genutzten Eigenheim sind grundsätzlich nicht absetzbar außer handwerkliche Dienstleistungen Tipp: außergewöhnliche Belastung prüfen bei z.B. Asbestsanierung Hausschwamm Holzschutzmittel Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft Handwerkerleistung Reparaturen im selbst genutzten Eigenheim sind nur bezüglich der Arbeitsleistung absetzbar auch Gartenanlagen, Kachelofeneinbau, Gebäudesanierung Entnahmen aus Rücklagen hierfür, etc. 20 % maximal 1.200,00 € auf Steuerschuld anrechenbar. Tipp: Dienstleistungsanteil auf Rechnung ausgewiesen und Überweisungsbeleg bei WEG genügt Abrechnung Verwalter Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft Grunderwerbsteuer Kauf Grundstück von Stadt 75.000 und Bauauftrag an Bauträger 225.000 Finanzamt will Grunderwerbsteuer aus 300.000 Tipp: Einspruch wenn zwei voneinander unabhängige Verträge vorliegen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft Sonnenstrom lohnt Kauf PV-Anlage für eigenes Büro Nutzung ergibt 67 % Eigenverbrauch umgelegt auf 25 Jahre ND und erzeugte Strommenge kostet die kwh nur noch ca. 14 ct. Tipps: wer investiert? IAB beantragen, Sonderabschreibung Vorsteuern sichern; nach 5 Jahren Kleinunternehmer? = alleine durch die ersparten Stromkosten rechnet sich bei uns die PV Anlage selbst ohne Einspeisevergütung Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft Familienhilfe Krankenversicherung – Ehegatte mitversichert Vermietung Haus + PV Anlage schafft anteiliges Einkommen Ehegatte von 500,-- € mtl. Krankenversicherung verlangt eigenen Beitrag Tipp: Einkommen von < 385 € mtl. sichert Familienhilfeanspruch. + spart mind. 150 € KV/PflV (14,9 % aus Mindestbemessungsgrundlage 899,33 = 133,85 + PflV) Einkünfte können verlagert werden Steuerberater fragen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft Umsatzsteuer Verkauf – Schenkung - Nutzungsänderungen haben oft erhebliche Konsequenzen hinsichtlich Vorsteuerabzug und Berichtigungsvorschriften lösen oft unerwartete und hohe Steuern auch bei der Umsatzsteuer aus Tipp: wenn Vorsteuer und Umsatzsteuer relevant sind „nicht ohne meinen Steuerberater!“ Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

Zinsen so niedrig wie nie Basiszins zum 1.1.2013 unter NULL Verzugszinsen § 288 BGB unter Privatleuten + 5 % = 4,87 % unter Geschäftsleuten + 8 % = 7,87 € Tipp: Immobilien kaufen ? Langfristzins sichern Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

Länderfinanzausgleich in Fakten drei Geberländer Bayern gibt 3,9 Mrd. soviel wie Hessen und Baden Württemberg zusammen alle anderen nehmen davon Geld in Anspruch Bund macht 2012 bei 284 Mrd. Einnahmen 306 Mrd.€ Ausgaben, also 22 Mrd. neue Schulden bei 2.070 Mrd€ Schuldenstand Deutschland ist stark ? und bürgt für ESM 700 Mrd€ und ganz Europa mit dem Geldvermögen der Deutschen von ca. 5.000 Mrd€ = wir Bayern stützen den Euro und ganz Europa ich bin stolz auf Euch! 40 % Zwangsabgabe wie Zypern und Deutschland ist schuldenfrei ! Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

was machen andere Länder? Zypern wir schließen erst mal die Banken Spanien Steuerrecht wird strenger Vermögensteuer / Grunderwerbsteuer / Angabe Auslandsvermögen Empfindliche Strafen Wer die Erklärung nicht einreicht, obwohl er zu einer solchen verpflichtet ist, oder dies nicht komplett oder nicht genau oder mit falschen Angaben tut, kann mit 5.000 Euro Strafe für jede falsche Angabe bzw. jeden Satz an falschen Angaben bestraft werden, wobei die Mindeststrafe mit 10.000 Euro festgelegt ist. Darüber hinaus werden alle nicht deklarierten, die genannte Obergrenze übersteigenden Vermögenswerte, die das Finanzamt nachträglich entdeckt, als Vermögensgewinn dem Einkommen des entsprechenden bzw. des ältesten noch nicht verjährten Veranlagungszeitraums zugeschlagen, in dem das Gesetz gültig war (d.h. 2012 oder später), was neben einem Steuersatz von bis zu 52 Prozent auch hohe Strafzahlungen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft