Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anfechtung: §§ 119 ff. BGB Befristungsablauf: §§ 14 ff. TzBfG Aufhebungsvertrag: Vertragsfreiheit Kündigung, ordentlich: §§ 622 BGB; 102 BetrVG; KSchG; Kündigung, außerordentlich: §§ 626 BGB; 102 BetrVG; 4, 7, 13 KSchG
Befristung bis zu 2 Jahren? § 14 II § 14 TzBfG Systematik § 14 IV Schriftform? nein AN über 52/58? § 14 III (fraglich) Befristung bis zu 2 Jahren? § 14 II ja § 14 I Sachgrund? ja
Anfechtung Angebot Annahme
Anfechtungsvoraussetzungen Angebot Annahme Anfechtungserklärung (§ 121 BGB) Anfechtungsfrist (§ 121 BGB, § 124 BGB) Anfechtungsgrund Inhalts- / Erklärungsirrtum (§ 119 I BGB) Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften (§ 119 II BGB) arglistige Täuschung (§ 123 I Var. 1 BGB) widerrechtliche Drohung (§ 123 I Var. 2 BGB) Anfechtungsfolge: abweichend von §142 BGB keine Rückwirkung bei Vollzug
§ 14 III TzBfG Befristung älterer Arbeitnehmer Ab 58 - bis 31. 12. 06: ab 52 - ohne Sachgrund Kein enger sachlicher Zusammenhang mit früherem Arbeitsverhältnis. Ein solcher Zusammenhang ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsverträgen ein Zeitraum von weniger als sechs Monaten liegt.
§ 14 III TzBfG Befristung älterer Arbeitnehmer EuGH v. 22.11.05 -C-144/04: Verstoss gegen Art. 6 Richtlinie 2000/78/EG v. 27.11.2000 Ab 58, bis 31. 12. 06: ab 52 - ohne Sachgrund?? Kein enger sachlicher Zusammenhang mit früherem Arbeitsverhältnis. Ein solcher Zusammenhang ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsverträgen ein Zeitraum von weniger als sechs Monaten liegt.
§ 14 II TzBfG Befristung ohne Sachgrund bis zu 2 Jahren 3 Verlängerungen innerhalb dieser Höchstgrenze Keine Zeitbefristung, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat (Anschlussverbot) tarifvertragsdispositiv (auch für nicht Tarifgebundene)
§ 14 I TzBfG Befristung aus sachlichem Grund 1. vorübergehender Bedarf 2. Übergangsbefristung 3. Vertretung 4. Eigenart der Arbeitsleistung 5. Erprobung 6. Gründe in der Person des Arbeitnehmers 7. befristet verfügbare Haushaltsmittel 8. gerichtlicher Vergleich