Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Universitätsmedizin

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 Präsentation transkript:

Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Universitätsmedizin Kanzlertagung: „Deutsche Hochschulmedizin - Müssen wir uns anders aufstellen?“ W. v. Heyden, Generalsekretär des Wissenschaftsrates Universität Münster, 16. März 2007

Gliederung Einführung: Föderalismusreform Neue Verfahren für Hochschulinvestitionen Folgen für die Universitätsmedizin Schlussfolgerungen

Föderalismusreform Änderung von Art. 91 a GG: → Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau und damit des HBFG Änderung von Art. 91 b GG: → gemeinsame Förderung von Forschungsbauten + Großgeräten Neuer Art. 143 c GG: → Kompensation für entfallene Gemeinschaftsaufgabe

Finanzierung von Hochschulinvestitionen nach der Föderalismusreform Bund: Länder: WR: 1. Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten (Art. 91 b Abs. 1 Nr. 3 GG) 298 Mio. € ./. 85 Mio. € GrG Gegenfinanzierung gemäß „Ausführungsverein-barung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten“ (AV-FuG) 298 Mio. € ./. 85 Mio. € GrG Förder-empfehlung und Reihung (426 Mio. €) 2. Stellt Ländern nach Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ und damit des HBFG Kompensations- mittel zur Verfügung (Art. 143 c GG): 698 Mio. € Allgemeiner Hochschulbau Ländermitfinanzierung offen; kann über, aber auch unter 50 % liegen Stellungnahmen nur auf Bitten der Länder zu einzelnen Vorhaben

Investitionsvolumina vorher - nachher HBFG - bis 2005 (35. RPL) ab 2009 Bund Länder Bund Länder 925 Mio. € 925 Mio. € ∑: 996 Mio. € ∑: 298 + ? Mio. € 213 Mio. € Forschungs-bauten 85 Mio. € Fo-Großgeräte 213 Mio. € Forschungs-bauten 85 Mio. € Fo-Großgeräte Art. 91 b GG 698 Mio. € nach Art. 143 c GG ??? Mio. € gem. Landes-haushalt insg. 1,85 Mrd. € insg. 1,294 + ? Mrd. € Bund: 925 Mio. €; Länder: ≥ 925 Mio. € Bund: 996 Mio. €; Länder: 298 + ? Mio. €

Grundlagen der Förderung gem. Art. 91 b Abs. 1 Nr. 3 GG Art. 91 b GG: „(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von: … 3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.“ Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten (AV-FuG) Großgeräte: 3 Arten 596 Mio. € > 5 Mio. €: gleich Forschungsbauten Ersteinrichtung Forschungsbauten < 5 Mio. €: Neu- u. Ersatzbeschaffung DFG: Großgeräte Begutachtung (wissenschaftlich, apparatetechnisch) Förderentscheidung 170 Mio. € Kriterien Apparateausschuss, Hauptausschuss WR: Forschungsbauten (> 5 Mio. Euro) Empfehlung und Reihung („ob“) 426 Mio. € Grundsätze zur Begutachtung von Forschungsbauten Ausschuss für Forschungsbauten BLK: Förder- entscheidung BLK-Regelungen Ausschuss Forschungs-förderung Sonstige Großgeräte über die Mittel des Art. 143 c sowie über 100%-ige Landesfinanzierung

Begutachtung von Forschungsbauten Verfahrensablauf Entscheidungen Ortsbesuche Jahr 1 Antrags-skizzen bis 15. November Bericht-erstatter Entschei-dung: Aufforde-rung von Anträgen Ende Januar Anträge bis 15. März Begutach-tung Aus-schuss und externe SV April Empfehlung: Förderung und Reihung der Vorhaben WR-Sitzung Mai Orts-besuche Jahr 2 Entscheidungen Ortsbesuche Ortsbesuche Vorjahr Antrags-skizzen bis 15. November Bericht-erstatter Entschei-dung: Aufforde-rung von Anträgen Ende Januar Anträge bis 15. März Begutach-tung Aus-schuss und externe SV April Empfehlung: Förderung und Reihung der Vorhaben WR-Sitzung Mai Orts-besuche

Förderphasen 2007 bis 2009 gleitender Übergang 20 Mio. Euro Forschungs-bauten Reihung 406 Mio. Euro Überleitung keine Reihung RPL-Vorhaben Kat. III, P und neue, nicht-RPL Vorhaben Königsteiner Schlüssel 2008 100 Mio. Euro Forschungsbauten Reihung 326 Mio. Euro Überleitung keine Reihung RPL-Vorhaben Kat. III, P und neue, nicht-RPL Vorhaben Königsteiner Schlüssel ab 2009 426 Mio. Euro Forschungsbauten Reihung

Kriterien für die Förderung nach Art. 91 b Abs. 1 Nr. 3 (gem. AV-FuG) Abgrenzbare + zusammenhängende Infrastruktur für die Forschung Durch Forschungsprogrammatik bestimmt Qualität und Kohärenz des Forschungsprogrammatik Weit überwiegend der Forschung dienend Förderung erfolgt thematisch offen Überregionale Bedeutung (Alleinstellungsmerkmal) Innovatives, interdisziplinäres Forschungskonzept Investitionskosten über 5 Mio. Euro → Grundsätze zur Begutachtung von Forschungsbauten inkl. Leitfaden zur Antragstellung (WR-Drs. 7725-07)

Teilhabe der Universitätsmedizin an Investitionen ~ 426 Mio. € Forschungs-Bauten gem. Art. 91 b ~ 170 Mio. € Forschungs-Großgeräte gem. Art. 91 b ? ? bisheriger HBFG-Anteil p.a. bei 40 % ≈ 880 Mio. € (Durchschnitt der Jahre 2002-2005) ! Allgemeiner Hochschulbau (inkl. sonstige Großgeräte) 698 Mio. € vom Bund verteilt auf die Länder gem. Art. 143 c ??? Mio. € aus den jeweiligen Landeshauhalten +

Investitionen für die Universitätsmedizin? Förderung der Forschungsinfrastruktur (über Art. 91 b Abs. 1 Nr. 3) nur bei weitgehendem Ausschluss der Krankenversorgung und bei überregional bedeutsamer Forschungsprogrammatik Allgemeine Infrastruktur für Forschung & Lehre nur über den „Allgemeinen Hochschulbau der Länder“ (Art. 143 c + Länder) Infrastruktur der Kliniken (einschließlich normaler Großgeräte) nur über den „Allgemeinen Hochschulbau der Länder“ (Art. 143 c + Länder) Verfügbares Investitionsvolumen abhängig von der Haushaltslage des jeweiligen Landes In einigen Ländern ist nicht auszuschließen, dass künftig deutlich weniger Investitionsmittel für die Universitätsmedizin zur Verfügung stehen als vor 2007. (Gesamt-Istausgaben der bisherigen GA Hochschulbau: ca. 880 Mio. € im Durchschnitt der Jahre 2002-2005)

Behebung von Investitionsdefiziten - ökonomische Auswirkungen - Prioritätensetzung des Landes zugunsten der Universitätsmedizin Finanzierung ggf. über Kredite durch die Klinika selbst Einbeziehung privaten Kapitals Schließung/Privatisierung einzelner Kliniken oder Klinika Verstärkte Kooperation mit anderen Klinikträgern … und/oder weitere Erhöhung des wirtschaftlichen Drucks auf die Universitätsmedizin

Denkbare strukturelle Auswirkungen Erhöhung des Veränderungsdrucks (intern + extern) Profilbildung und Schwerpunktsetzung in Forschung, Lehre und Krankenversorgung Zurückdrängung des Primats von Forschung und Lehre Herauslösung der Medizin aus der Universität  Med. Hochschule (Medical School), staatlich oder privat Stärkere Trennung von Med. Fakultät und Klinikum  staatliche Fakultät – privates Klinikum  private Fakultät – privates Klinikum Virtuelle Fakultät  Virtuelles Universitätsklinikum

Aufgaben der Universitäten Konstruktive Mitwirkung bei anstehenden Reformen Schonungslose Stärken-Schwächen-Analyse Überregionale Abstimmung Unterstützung der Medizinischen Fakultäten bei der Wahrung der akademischen Belange Struktur- und Entwicklungsplanung unter Einbeziehung der Medizin und ihrer Verbindung zu den benachbarten Fakultäten (z.B. Naturwissenschaften) Profilbildung und Schwerpunktsetzung als Teil einer langfristigen Gesamtstrategie Strategische Berufungspolitik Lehre und Forschung als gleichrangige Ziele Qualitätssicherung in Lehre, Forschung und bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Ziele des Wissenschaftsrates Erhalt des Primats von Forschung und Lehre Stärkung der Leistungsträger in Forschung und Lehre Qualitätssicherung durch Akkreditierung

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!