Informationsveranstaltung ALFF Mitte Halberstadt, den

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Information zur GAP Reform 2005 im Saarland.
Advertisements

Kontrolle.
Software Assurance Erweiterte Software Assurance Services
Deutsch-Polnischer Logistiktag Erkner
Wählen und gewählt werden
Sportförderung des Freistaates Bayern
Gesetzliche Bestimmungen zu
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2010 Änderungen der Ansprüche Ergänzende internationale Recherche Festsetzung der Gebühren in.
Eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) – was ist das?
Ministerium für Landwirtschaft und
Februar 2010 Ministerium für Landwirtschaft und
Agrarumweltmaßnahmen - Auszahlungsanträge -
ALFF Mitte, Bereich HBS.
 Begrüßung  Neuregelungen Direktzahlung /
Ministerium für Landwirtschaft und
ALFF Mitte Halberstadt1 Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt ELAISA 2011 Antragsbearbeitung Änderungen allg. Programmfunktionen Neuigkeiten.
CROSS COMPLIANCE 2010 Auswertung der Kontrollen durch das LvWA ALFF Mitte Halberstadt das Amt mit der geringsten Anzahl an festgestellten Verstößen Anzahl.
Antrag auf Agrarförderung 2009 für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien in Umsetzung der EU-Agrarreform.
Aufbauhilfeprogramm Hochwasser des TMWAT
15.Jun.2010 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz; Ref. 32 KULAP 2007 Auswahlkriterien health check - Maßnahmen Antragsverfahren.
15.Jun.2010 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz; Ref. 32 Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007.
Begleitausschusssitzung FILET am Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Transparenzinitiative- Grundlagen DVO (EG)
Rahmenplan Der städtebauliche Rahmenplan zur Erweiterung des Gewerbeparks Hansalinie wurde am durch den Senat beschlossen. Er definiert die.
Berücksichtigung von Nuklideinträgen ins Grundwasser bei Rückständen
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 14. November 2006 Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm.
Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40ff. EEG
Dr. Steffen Beerbaum, BMELV
LEADER Fördergrundlagen für Kooperationsprojekte
Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Das Programm Kleinere Städte und Gemeinden (KSP) ist eines von fünf.
Titel der Präsentation Richtlinie 2010/31/EU, vom 19. Mai 2010
20:00.
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Befreiung von Verboten der StVO
Änderungen in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg zum
Seite Hier steht ein Rubriktisches Foto Programm Entwicklung ländlicher Raum 2007 – 2013 Christoph MAJER Wien BEV
Folie 1 Stand: SIGNAL IDUNA Gruppe makv Beihilfeänderung des Bundes 2009 Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes 2009.
Übertragung von Zahlungsansprüchen
Neue Prüfungsstruktur Verkäufer und Kaufmann im EH ab
Arbeitsgesetz Tages- und Abendarbeit
Kommentar: Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Nutzung ESF Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Christian Beckert 1 Twinning Project RO 2006 / IB / EN / 08 Implementation and.
„IST DIE GAP-REFORM RECHTSKONFORM?“
Unternehmensformen in Belarus
Düngeverordnung Hinweise zur Umsetzung der
Rationelle Vorgehensweise bei der Fiona-Antragstellung
Landschaftselemente im Rahmen
InVeKoS Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Initiative Jugend und Chancen – Integration Fördern Informationsveranstaltung am 16. Mai 2008.
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand („GLÖZ“)
Mustertext Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013
Agrarumweltmaßnahmen und Ausgleichszahlungen 2014
VO 65/2011 Prüfungen im Bereich ELER
Weidehaltung von Milchvieh
Förderung der Anlage von Uferrandstreifen & Vertragsnaturschutz
Milchsonderprogramm 2009 bis Grünlandprämie gemäß Milch-Sonderprogrammgesetz (MilchSoPrG) Grund (EU)- und Ergänzungsbetrag (national) im Flächenverzeichnis.
FNP Vorentwurf Stadtplanungsamt Bürgerinformation Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB (Auszug)
Subvention von holzartigen Energieplantagen
Zuschlag bei Witwen- und Witwer-
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Abstandsflächen Abstandsflächen im Bestand Abweichungen
Landesjugendhilfeausschuss TOP 2 Entwicklungen in der Kindertagespflege.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - November 2009.
Schlagskizzen Powerpoint-Präsentation: Weiter mit Mausklick
Hochwasser 2013 Beseitigung von Schäden in der Forstwirtschaft Schwerpunkte und Stand der Beantragung im ALFF Altmark © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung.
Aus Europa für Brandenburg und Berlin 1 w # EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Infos zur ELER.
Veränderungen seit Programmeinreichung 07/2014
Rubrik Umgang mit Zwischenlager von - Heu-, Stroh- und Siloballen - Stallmist - Zuckerrüben auf landwirtschaftlichen Flächen Stand August 2016, Änderungen.
 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung ALFF Mitte Halberstadt, den 14.04.2011

1. Vernässung von Ackerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011 2. Änderungen im Verfahren der Direktzahlungen 3. Änderungen im Bereich der Zahlungsansprüche 4. Milch - Sonderprogramme - Grünlandprämie - Kuhprämie MLU, Referat 56 - InVeKoS

1. Vernässung von Ackerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011 Ziel, den Landwirten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vereinfachte Regelungen zur Antragstellung anzubieten. A) Eine Fläche wurde vor Antragstellung ganzheitlich bestellt (Herbstbestellung), Teile der Fläche sind vernässt: Sofern erkennbar ist, dass die gesamte Fläche vollständig bewirtschaftet wurde und nur unwesentliche, nicht überwiegende Teile eines Schlages betroffen sind und auch keine teilweise Nach-bestellung erfolgt, ist die gesamte Fläche für die Betriebsprämie beihilfefähig. Eine gesonderte Schlagbildung und Größenbestimmung für die Vernässungsanteile entfällt. MLU, Referat 56 - InVeKoS

1. Vernässung von Ackerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011 B) Eine Fläche wurde vor Antragstellung ganzheitlich bestellt, der überwiegende Teil der Fläche ist vernässt: Sofern sich der Landwirt nicht ohnehin aufgrund agronomischer oder wirtschaftlicher Hintergründe für einen (Teil-) Umbruch und eine Neuansaat entscheidet oder diese Flächen als aus der Erzeugung genommen deklariert, sind in diesen Fällen separate Schläge zu bilden und im Antrag entsprechend zu codieren. MLU, Referat 56 - InVeKoS

1. Vernässung von Ackerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011 C) Eine Fläche konnte vor Antragstellung nicht oder nur teilweise bestellt werden (überwiegend Frühjahrsbestellung): In diesen Fällen ist mit Ausnahme von Kleinstflächen (Wasser-löcher) eine Bildung separater Schläge unerlässlich. Sofern eine Bestellung nicht möglich ist, gibt es auch hier die Möglichkeit, diese Flächen als aus der Erzeugung genommen zu deklarieren. MLU, Referat 56 - InVeKoS

1. Vernässung von Ackerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011 Darüber hinaus gilt für alle Fallkonstellationen: A, B, C Schlaggröße Sofern durch Vernässung bedingt separat gebildete Schläge (z. B. andere Kulturart) kleiner als 0,3 ha entstehen und damit die vorgeschriebene Mindestschlaggröße nicht eingehalten wird, kann ein solcher Sachverhalt in Folge schriftlicher Anzeige anerkannt werden. Die Beihilfefähigkeit bleibt erhalten. MLU, Referat 56 - InVeKoS

1. Vernässung von Ackerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011 Darüber hinaus gilt für alle Fallkonstellationen: A, B, C Agrarumweltmaßnahme Können im Falle von Agrarumweltmaßnahmen bestimmte Verpflichtungen nicht eingehalten werden, sind diese durch separate Schlagbildungen in Verbindung mit einer Anzeige zur Reduzierung der Verpflichtungsflächen zu benennen. Darüber hinaus wird generell empfohlen, derartige Problemlagen im Agrarantrag anzuzeigen. MLU, Referat 56 - InVeKoS

2. Direktzahlungen / Betriebsprämie Anhebung der Basismodulation,  Alle einen Betriebsinhaber in einem bestimmten Kalenderjahr zu gewährenden Direktzahlungen (DZ), die 5.000,- € überschreiten werden bis 2012 um folgende Prozentsätze gekürzt: 2009: 7 % 2010: 8 % 2011: 9 % 2012: 10 %  Die Kürzung für Beträge von über 300.000,-- € beträgt wie im Vorjahr zusätzlich 4 Prozentpunkte. MLU, Referat 56 - InVeKoS

2. Direktzahlungen / Betriebsprämie Mindestbetriebgröße Zahlungen für DZ werden nur gewährt, wenn die beihilfefähige Fläche des Betriebes für den die Stützungsregelungen beantragt werden oder zu gewähren sind, vor Anwendung der vorgesehenen Kürzungen mindestens einen Hektar umfasst. Ausnahme: Besonderer ZA  hier gilt 100 € - Grenze Schlagdefinition / Mindestparzellengröße Mindestparzellengröße = 0,3 ha  auf den Schlag bezogen MLU, Referat 56 - InVeKoS

Ausnahmen „Mindestparzellengröße“ Mindestparzellengröße = 0,3 ha Es gelten folgende Ausnahmen:  Beihilfefähig im Sinne der Direktzahlungen können Schläge < 0,3 ha auch dann sein, wenn a) es sich um benachbarte Schläge eines Antragsteller handelt, die mit gleichem Nutzcode aber abweichenden Bindungen angegeben sind. MLU, Referat 56 - InVeKoS

Ausnahmen „Mindestparzellengröße“ b) es sich um die NC 574 (Blühstreifen), 994 u. 996 (unbefestigte, vorübergehend genutzte Lagerplätze) handelt, welche als Teil des bewirtschafteten Schlages angesehen werden können. c) verschiedene Stärkekartoffel-NC nebeneinander liegen. d) durch vorhandene und beantragte Landschaftselemente eine Bruttofläche >= 0,3 ha erreicht wird. MLU, Referat 56 - InVeKoS

Ausnahme „Mindestparzellengröße“ e) durch witterungsbedingte oder besondere Umstände (z.B. Hochwasser, Vernässungen, Auswinterung, späte ZR-Abfuhr o.ä.) auf unwesentlichen Teilflächen eines Schlages eine Ersatzbestellung erforderlich wird, welche jedoch nicht mit dem NC des eigentlichen Schlages übereinstimmt und somit ein neuer Schlag mit einer Größe < 0,3 ha zu bilden ist. MLU, Referat 56 - InVeKoS

2. Direktzahlungen / Betriebsprämie Entkopplung der Maßnahmen (spätestens) im Jahr 2012: Prämie für Eiweißpflanzen, Flächenzahlungen für Schalenfrüchte, Beihilfe für Stärkekartoffeln,  letztmalig Möglichkeit der Beantragung im Jahr 2011  entkoppelten Mittelvolumen als Flaterate (flächengebundene Zuweisung) auf alle ZA MLU, Referat 56 - InVeKoS

Stärkekartoffelerhöhungsbetrag für das Jahr 2012 2. Direktzahlungen / Betriebsprämie Ausnahme  Stärkekartoffelerhöhungsbetrag für das Jahr 2012 Jeder ZA eines Betriebsinhabers, der für das WJ 2011/2012 einen Anbauvertrag mit einem Kartoffelstärke erzeugenden Unternehmen schließt, wird auf Antrag mit Wirkung nur für das Jahr 2012 um einen Stärkekartoffelerhöhungsbetrag erhöht. MLU, Referat 56 - InVeKoS

2. Direktzahlungen / Betriebsprämie Kurzumtriebsplantagen Im EU-Recht  zählt der „Niederwald mit Kurzumtrieb“ zu den Dauer-kulturen und ist damit Teil der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche. In der VO (EG) Nr. 1120/2009, wird erstmals der Begriff „Niederwald mit Kurzumtrieb“ näher definiert: „Flächen, die mit Gehölzarten des KN-Codes 0602 90 41 bestockt sind, bei denen es sich um mehrjährige Gehölzpflanzen handelt, deren Wurzelstock oder Baumstumpf nach der Ernte im Boden verbleibt und in der nächsten Saison wieder austreibt; diese Gehölze müssen auf einer von den Mitglieds-staaten ab 2010 (für 2011 erweitert) zu erstellenden Liste der für den Kurzumtrieb geeigneten Arten und deren maximalen Erntezyklen stehen.“ MLU, Referat 56 - InVeKoS

dt. Bezeichnung bot. Bezeichnung dt. Bezeichnung bot. Bezeichnung 2. Direktzahlungen / Betriebsprämie Für das Jahr 2011 ergänzte Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft mit den für den Kurzumtrieb geeigneten Arten und deren maximale Erntezyklen Lfd. Gattung Art Max. Erntezyklus Nr. dt. Bezeichnung     bot. Bezeichnung dt. Bezeichnung         bot. Bezeichnung (Jahre) 1 Weiden Salix alle Arten 20 2 Pappeln Populus 3 Robinien Robinia 4 Birken Betula 5 Erlen Alnus 6 Eschen Fraxinus Gemeine Esche F. excelsior 7 Eichen Querus Stieleiche Q. robur 8 Traubeneiche Q. petraea 9 Roteiche Q. rubra MLU, Referat 56 - InVeKoS

Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Landschaftselemente EU-KOM hat im Rahmen ihrer Prüfungen im Jahr 2008 in D drei LE-Typen, die in § 8a der InVeKoS-VO geregelt sind, als nicht mit dem EU-Recht vereinbar bewertet. Es handelt sich dabei um die Typen: Tümpel, Sölle, Dolinen und vergleichbare Feuchtgebiete, Fels- und Steinriegel und naturversteinte Flächen und Binnendünen. Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtbereiche werden ab 2011 in § 5 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung integriert MLU, Referat 56 - InVeKoS

Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Landschaftselemente Landschaftselemente nach § 5 der Direktzahlungen - Verpflichtungenverordnung Landschaftselemente nach § 8a der InVeKoS - Durchführungsverordnung Hecken ab 20 m Länge Baumreihen ab 5 Bäumen und ab 50 m Länge Feldgehölze ab 100 m² bis 2000 m² Feuchtgebiete bis 2000 m² Einzelbäume nach § 28 BNatSchG Tümpel u. vergleichbare Feuchtbereiche bis 2000 m² * Hecken bis 20 m Länge Baumreihen bis 50 m Länge Feldgehölze bis 100 m² Einzelbäume, auch abgestorbene Tümpel u. vergleichbare Feuchtbereiche bis 2000 m² * Feldraine Trocken- und Natursteinmauern Fels- und Steinriegel u.a. bis 2000 m² Binnendünen CC-relevant – unterliegen speziellem Beseitigungsverbot MLU, Referat 56 - InVeKoS

Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Ganzjährige Beihilfefähigkeit Hektarflächen müssen den Beihilfebedingungen jederzeit während des Kalenderjahres entsprechen.  Die beantragten Flächen müssen das gesamte Kalenderjahr für die landwirtschaftliche Erzeugung zur Verfügung stehen.  Die Verwendung einer Fläche zum 1.12. eines Antragsjahres als Bauland führt zur Aberkennung der Beihilfefähigkeit rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.  Ausnahmen für vorübergehende nichtlandwirtschaftliche Nutzung (z.B. Dorffeste, Reitturnier) sind möglich, jedoch anzeigepflichtig (ÄLFF). . MLU, Referat 56 - InVeKoS

Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit nach § 30 Abs.1b InVeKoS-Verordnung Nutzung einer Fläche, für die ein Antrag auf einheitliche Betriebsprämie gestellt ist und die während des Kalenderjahres der Antragstellung auch für eine vorübergehende nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit (z.B. Dorffest) genutzt werden soll, ist die Aufnahme dieser Tätigkeit mindestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen unter Angabe 1. der Art der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit und 2. des Beginns und des Endes der nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit. MLU, Referat 56 - InVeKoS

Hinweise zum Flächennachweis (NN 2011) Verpflichtung zur Angabe aller bewirtschafteten Flächen Die Verpflichtung zur Angabe aller landwirtschaftlichen Flächen gilt auch dann, wenn nur Agrarumweltmaßnahmen und /oder Erstaufforstung und keine Betriebsprämie beantragt wird.  In diesem Fall sind sämtliche, in Sachsen-Anhalt gelegenen Flächen des Betriebes, d.h. neben den beantragten auch die nicht beantragten Flächen im NN 2011 anzugeben.  Zusätzlich sind auch alle weiteren zum Betrieb gehörenden Flächen außerhalb des Landes anzugeben oder eine Kopie des NN des jeweiligen Betriebssitzlandes beizufügen. MLU, Referat 56 - InVeKoS

Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Bejagungsschneisen in Maisschlägen Vollständige Bestellung der Fläche und späteres Anlegen einer Bejagungsschneise durch vorzeitige Mahd des Grünmaises, Beantragung wie bisher (Maisfläche insgesamt ein Schlag) Anlegen von Bejagungsschneisen durch Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung muss unter Einhaltung der Schlagdefinition (Mindestgröße: 0,3 ha) als eigenständiger Schlag beantragt werden  Hinweis auf CC-Kontrollpflicht im Falle aus der Erzeugung genommener Flächen! MLU, Referat 56 - InVeKoS

Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Schläge nach Artikel 34 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 73/2009 „beihilfefähige Hektarflächen“ sind auch Flächen, die im Jahr 2008 Anspruch auf Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämienregelung hatten und infolge von Maßnahmen der Vogelschutz-Richtlinie FFH-Richtlinie und Wasserrahmenrichtlinie nicht mehr der Begriffsbestimmung „beihilfefähig“ entsprechen. Beantragung mit NC 583 Antragsvoraussetzung: hoheitliche oder sonstige schriftlich vereinbarte Umweltauflagen, die die Flächensukkzession zum Inhalt haben. MLU, Referat 56 - InVeKoS

Nachweis- und Meldepflichten Allgemeine Hinweise Nachweis- und Meldepflichten Prinzipiell ist jede Veränderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit den Angaben oder Erklärungen im Antrag übereinstimmen dem ALFF unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sofern in anderen Rechts-vorschriften nichts anderes geregelt ist. (§ 30 Abs. 2 InVeKoS – Verordnung) Eine aus der Erzeugung genommenen Fläche (NC 591 und 592)wird wieder genutzt, dann ist dies mindestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen, sofern die Aufnahme der Nutzung innerhalb des in § 4 Abs. 3 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung festgelegten Zeitraums erfolgt (01.04. – 30.06.des Jahres)  § 30 Abs. 1a InVeKoS-Verordnung MLU, Referat 56 - InVeKoS

3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Nicht genutzte Zahlungsansprüche Alle Zahlungsansprüche, die während eines Zeitraums von zwei Jahren nicht aktiviert wurden, werden der nationalen Reserve zugeschlagen (bisherige Regelung  Einzug nach 3 Jahren).  Ausnahme: höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände,  Hinweis auf Festlegung einer Reihung der ZA - Standardverfahren (wertoptimiert) - eigene Reihung auf der ZID festlegen MLU, Referat 56 - InVeKoS

3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Zuweisung neuer Zahlungsansprüche Der Antrag auf Festsetzung des gesonderten Betrages und Zuweisung der entsprechenden Zahlungsansprüche ist bis zum 16. Mai 2011 bei den zuständigen Stellen der Länder zu stellen. Betriebsinhaber in besondere Lage:  Vererbung oder vorweggenommene Erbfolge: Betriebsinhaber die einen Betrieb nach dem 15. Mai 2010 durch Vererbung oder vorweggenommene Erbfolge erhalten, Verkauf oder Verpachtung eines Betriebes oder Betriebsteils. MLU, Referat 56 - InVeKoS

3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Kürzungsmechanismus Für ZA - Anträge, die im Jahr 2011 gestellt werden, wird ein Kürzungsmechanismus sowohl hinsichtlich des Referenzbetrages als auch der Zahl der zu gewährenden ZA angewandt. Die zuzuweisenden Beträge bzw. Zahlungsansprüche werden mit folgenden Koeffizienten multipliziert: im Jahr 2008 = 0,5 2009 = 0,3 ab dem Jahr 2010 = 0,2 MLU, Referat 56 - InVeKoS

 RZW ST ~ 355 €. 3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Anpassung der Zahlungsansprüche / Gleitflug  Überführung vom Kombinationsmodell zum Regionalmodell,  Die zwischen den Betrieben unterschiedlichen Werte der ZA werden in einer Angleichungsphase zwischen den Jahren 2010 und 2013 zu regional einheitlichen ZA angeglichen.  RZW ST ~ 355 €. MLU, Referat 56 - InVeKoS

3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Bekanntmachung der regionalen Zielwerte im eBA Land Sachsen-Anhalt Bekanntmachung des regionalen Zielwerts der Zahlungsansprüche für die einheitliche Betriebsprämie für die Region Sachsen-Anhalt Vom 8. Januar 2010 Auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 4 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2006 (BGBl. I S. 1298) macht das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bekannt: Der regionale Zielwert eines Zahlungsanspruchs für die einheitliche Betriebsprämie für die Region Sachsen-Anhalt beträgt 354,97 Euro. Magdeburg, den 8. Januar 2010 60.126 - 56 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Im Auftrag Jürgen S t a d e l m a n n MLU, Referat 56 - InVeKoS

3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Anpassung der Zahlungsansprüche / Gleitflug  In 2010 – 2013 wird diese Differenz schrittweise abgebaut.  In der ZID können Betriebsinhaber die Anpassung der regionalen Zielwerte verfolgen. MLU, Referat 56 - InVeKoS

Sachsen-Anhalt 354,97 4. 3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Zielwerte im Vergleich der Bundesländer SH 358,83 2. NI 352,38 NRW 359,44 1. HE 299,58 RP 294,54 BW 308,05 BY 354,55 SL 258,96 BB 300,30 MV 329,44 SN 357,26 3. Sachsen-Anhalt 354,97 4. TH 346,3 MLU, Referat 56 - InVeKoS

3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Anpassung der Zahlungsansprüche / Gleitflug 2009 2010 2011 2012 2013 Differenz zum RZW: 100 90 70 40 0 Beispiel: 2009 2010 2011 2012 2013 ZA 1 317 320,8 328,4 339,8 355 ZA 2 100 125,5 176,5 253 355 ZA 3 450 440,5 421,5 393 355 MLU, Referat 56 - InVeKoS

4. Milch - Sonderprogramme Grünlandprämie für Milchkuhhalter - ist Teil des Sammelantrages, damit Antragsfrist bis 16. Mai 2011 - Laufzeit des Programms 2 Jahre von 2010 bis 2011 - Zahlungstermin zusammen mit der Betriebsprämie geplant - 2010 wurden 39,14 € je ha Grünland ausgezahlt MLU, Referat 56 - InVeKoS

4. Milch - Sonderprogramme Grünlandprämie für Milchkuhhalter - Bemessungsgrundlage ist die festgestellte Grünlandfläche aus dem Sammelantrag des jeweiligen Antragsjahres - Berücksichtigungsfähig sind maximal drei Hektar Grünland je Kuh des maßgeblichen Kuhbestandes des Betriebes - Nachweis der Milcherzeugereigenschaft für April des jeweiligen Antragsjahres muss bis 30.06.2011 vorliegen MLU, Referat 56 - InVeKoS

4. Milch - Sonderprogramme Kuhprämie für Milchkuhhalter - Teil des Sammelantrags, damit Antragsfrist bis 16. Mai 2011 - max. 7500 € in 3 Jahren - 21 € / Kuh - früher Auszahlungstermin wird angestrebt MLU, Referat 56 - InVeKoS

4. Milch - Sonderprogramme Kuhprämie für Milchkuhhalter - Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Kuhbestand im April der HIT-Datenbank - ohne Fleischrassen - Nachweis der Milcherzeugereigenschaft für April des Antragsjahres - Gewährung als De-minimis-Beihilfe Obergrenze für diese Beihilfen sind 7.500 € innerhalb von drei Kalenderjahren MLU, Referat 56 - InVeKoS

Sonstiges – Ausgleichszulage f. ben. Gebiet Für die Antragstellung der Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete (AGZ) ist der Nachweis der Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ein notwendiger Bestandteil des Antrages. MLU, Referat 56 - InVeKoS

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit