Dr. Claudia Kleinwächter GEW-Hauptvorstand, Frankfurt am Main

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Dr. Claudia Kleinwächter GEW-Hauptvorstand, Frankfurt am Main Innovation durch Partizipation - Anpassung der Personalvertretung an veränderte Entscheidungsstrukturen GEW-Schulung für Hochschulpersonalräte Bad Wildungen 22.-24. September 2008

• Anknüpfungspunkt ist die Wissenschaftskonferenz 2008: Agenda • Anknüpfungspunkt ist die Wissenschaftskonferenz 2008: Vortrag von RA Thomas Neie über die Handlungsspielräumevon PR/BR Bericht über das KIT Das wissenschaftspolitische Programm der GEW (WiPoP) • Regelungsvielfalt in den einschlägigen Gesetzen, s. AP-HuF-2008/28 (gemeinsame Überprüfung u. Ergänzung) • KIT = die Fusion von Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Personalvertretungsrecht Dr. Claudia Kleinwächter - Hochschulpersonalräte-Schulung – Bad Wildungen - 24.09.2008

Gesetzliche Grundlagen Bund: nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG für die Betriebsverfassung, für BVersVG (ohne §§ 94 ff., die nach Art. 125a, b GG fortgelten) Länder: Nach Art. 70 Abs. 1 GG für LPersVG Geltungsbereich: Für Dienstellen des Bundes und der Länder sowie Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts finden die Bestimmungen des jeweiligen Personalvertretungsgesetzes Anwendung. Dr. Claudia Kleinwächter - Hochschulpersonalräte-Schulung – Bad Wildungen - 24.09.2008

Die LPersVGe sehen für den Wissenschaftsbereich etliche, Regelungsvielfalt I Die LPersVGe sehen für den Wissenschaftsbereich etliche, aber durchaus variationsreiche Sonderregelungen vor • Bildung spezieller Personalvertretungen bzw. Gruppen • Geltungsbereich • Einschränkung der Mitbestimmung • Mitbestimmung auf Antrag • Mitwirkung statt Mitbestimmung • Einschränkung sonstiger Rechte • Inkompatibilitätsregelung (PR versus Akademische Selbstverwaltung) Wissenschaftsfreiheit - Art. 5 Abs. 3 GG Tendenzschutz - § 118 BVerfG Dr. Claudia Kleinwächter - Hochschulpersonalräte-Schulung – Bad Wildungen - 24.09.2008

Spezielle Personalvertretungen/Gruppen: Regelungsvielfalt II Spezielle Personalvertretungen/Gruppen: • PR Stud: Berlin • PR Wiss: BrBg, HH, MV, NRW, Saarland, SH • eigene Gruppe Wiss im PR: Hessen, RhP, Thü Die Gruppenbildung in der Gesetzgebung der Länder erfolgt durch § 98 BPersVG (Fortgeltung bis zur Ersetzung durch Landesrecht nach Art. 125 a Abs. 1 GG). Zusammenfassung der Angestellten- und Arbeitergruppe zu Arbeitnehmer 2006: BaWü, Bayern, HH, Nds, LSA, SH, Thü 2007: Bremen, Hessen, NRW, RhP Dr. Claudia Kleinwächter - Hochschulpersonalräte-Schulung – Bad Wildungen - 24.09.2008

Regelungsvielfalt III Geltungsbereich: Die Länder grenzen den personellen Geltungsbereich ein. Typische Rückausnahme: ProfessorInnen/ HochschulehrerInnen JuniorprofessorInnen DozentInnen OIng, OAss, Ass (Beamte auf Zeit) Honorar-, Gast- und apl. ProfessorInnen Lehrbeauftragte - SHK und WHK Atypische Regelungen: keine Rückausnahme (Bremen) in LuF tätige habilitierte Personen an Forschungsstätten, die nicht wiss. Hochschulen sind (Bayern, LSA) WiMis, denen Aufgaben in FuL zur selbständigen Wahrnehmung über- tragen sind (BaWü) ganz oder teilweise aus DM bezahlte WiMi + LfbA sowie nichthabilitierte wiss MA an Forschungsstätten, die nicht wiss. Hochschulen sind (LSA) Dr. Claudia Kleinwächter - Hochschulpersonalräte-Schulung – Bad Wildungen - 24.09.2008

Eingeschränkte Mitbestimmung: Regelungsvielfalt IV Keine Mitbestimmung: • Einstellung befristeter Beschäftigter: Hessen, NRW, RhP • personelle Einzelmaßnahmen: BaWü, Bayern, Nds • Kündigung: BaWü, Bayern • sonstige Angelegenheiten: BaWü, Bayern, Hessen, Saarland Eingeschränkte Mitbestimmung: • Mitbestimmung auf Antrag regelmäßig bei Beamten auf Zeit regelmäßig bei Beschäftigten mit überwiegend wiss. oder künstlerischer Tätigkeit Mitwirkung statt Mitbestimmung: • personalrechtliche Entscheidungen: Berlin, Thü Dr. Claudia Kleinwächter - Hochschulpersonalräte-Schulung – Bad Wildungen - 24.09.2008

Regelungsvielfalt V Sonderregelungen: • keine Unterrichtung: Bayern • Ausnahmeregelungen zur Mitbestimmung bei Berufungen: HH • Keine DV zur AZ bzgl. Durchführung von Lehrveranstaltungen: Hessen • keine Anwendung bei Selbstverwaltungsangelegenheiten: Nds • keine Mitbestimmung für Einrichtungen, die unmittelbar LuF dienen bei Rationalisierung, Änderung der Arbeitsorganisation etc.: Saarland  Die Gestaltung des Arbeitsplatzes wäre im Saarland an der Uni mitbestimmungsfrei, würde an einem MPG-Institut dagegen der Mitbestimmung unterfallen. Dr. Claudia Kleinwächter - Hochschulpersonalräte-Schulung – Bad Wildungen - 24.09.2008

KIT = Karlsruhe Institut of Technology Der Fall KIT KIT = Karlsruhe Institut of Technology UKA • Akademische Selbstverwaltung (LHG) • betriebliche Mitbestimmung (LPersVG BaWü) FZK • Wissenschaftliche (BMBF-Leitlinien 1971), • betriebliche Mitbestimmung (BVerfG) • unternehmerische Mitbestimmung Die Fusion der Universität und des Forschungszentrums = die Fusion von Personalvertretungs- und Betriebs- verfassungsrecht (KIT-Gesetz) Infos: http://hikwww1.fzk.de/br/content/mitbestimmung/index.html Dr. Claudia Kleinwächter - Hochschulpersonalräte-Schulung – Bad Wildungen - 24.09.2008

Perspektiven für die Diskussion Frage: Wie kann wissenschaftsadäquates Personalvertretungsrecht aussehen? Antwort: eine unternehmerische Hochschule braucht Unternehmensmitbestimmung Abschaffung des Tendenzschutzes in Wissenschaftsbetrieben Dr. Claudia Kleinwächter - Hochschulpersonalräte-Schulung – Bad Wildungen - 24.09.2008

Vielen Dank für Ihre/Eure Aufmerksamkeit ! Dr. Claudia Kleinwächter - Hochschulpersonalräte-Schulung – Bad Wildungen - 24.09.2008