Finanzaufsicht in der Schweiz (am Beispiel des Kantons Zürich)

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Finanzaufsicht in der Schweiz (am Beispiel des Kantons Zürich) EURORAI-Seminar Zürich vom 29./30.9.2005 Referat von: Hanspeter Zimmermann, lic.oec. HSG Leiter Finanzkontrolle des Kantons Zürich

Agenda Übersicht Rechtsgrundlagen Stellung Aufsichtsbereich Berichterstattung Statistische Angaben zum Kanton ZH

Organisation der Finanzaufsicht Politische Finanzaufsicht Volk Kantonsrat Finanzkommission Finanzkontrolle Administrative Finanzaufsicht Regierungsrat Verwaltung Finanzdirektion

Kantonsverfassung (Art. 129) Rechtsgrundlagen Kantonsverfassung (Art. 129) Die FK prüft den Finanzhaushalt des Kantons Sie ist unabhängig Der Kantonsrat wählt ihre Leitung auf Vorschlag des Regierungsrates Finanzkontrollgesetz

Stellung (1) FK ist oberstes Finanzaufsichtsorgan des Kantons FK unterstützt das Parlament bei der Oberaufsicht FK unterstützt die Exekutive, die Departemente, die obersten Gerichte und die selbstständigen Anstalten bei der Dienstaufsicht

Stellung (2) FK ist administrativ dem Lenkungsgremium des Parlamentes zugeordnet FK ist fachlich unabhängig und selbstständig FK ist in ihrer Prüfungstätigkeit nur Verfassung und Gesetz verpflichtet FK legt jährlich ein Prüfprogramm fest und bringt es zur Kenntnis Die Geschäftsleitung des Kantonsrates besteht aus dem Präsidium, d.h. Präsident, 1.vize und 2. Vizepräsident bzw. präsidentin, dem Ratssekretariat und weiteren gewählten Mitgliedern, insbesondere die Fraktionspräsidenten der im Rat vertretenen Parteien. Total 15 Personen.

Aufsichtsbereich (1) Der Finanzaufsicht durch die FK unterliegen: das Rechnungswesen des Parlamentes die kantonale Verwaltung die Verwaltung der Rechtspflege die öffentlichrechtlichen Anstalten des Kantons Gegenwärtig auch das Rechnungswesen des Verfassungsrates. Der Obudsmann hat eine ähnliche unabhängige Stellung wie die Finanzkontrolle. Die Revision ist auf das Rechnungswesen beschränkt. Bei den übrigen aufgewführten Stellen erstreckt sich die Finanzaufsicht auf den ganzen Finanzhaushalt. Die Kant. Verwaltung besteht aus 7 Direktionen und der Staatskanzei. Unter der Justizverwaltung ist die Verwaltung der Gerichte gemeinst. Wir unterscheiden zwischen unselbständig und selbständig öffentlichrechtlichen Anstalten. Zu den unselbständigen gehört z.B. die Pensionskasse und der Verkehrsverbund Zürich. Zu den selbständigen die Universität Zürich und die Kant. Fachhochschulen

Aufsichtsbereich (2) Organisationen und Personen ausserhalb der kantonalen Verwaltung mit übertragenen öffentlichen Aufgaben Organisationen und Personen die kantonale Leistungen gestützt auf das Staatsbeitragsgesetz erhalten Damit sind alle gemeint, die Staatsbeiträge erhalten. Nicht dazu gehören aber die die 171 Gemeinden des Kantons Zürich. Die Aufsicht über die Gemeinden ist bei der Direktion des Innern angesiedelt. Diese Aufsicht wird in der Regel indirekt wahrgenommen, dass heisst über die Prüfung der Tätigkeit der zuständigen Ämter.

Finanzaufsicht / Auftrag I Die Finanzaufsicht der Finanzkontrolle umfasst die Prüfung der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Sparsamkeit, der Wirksamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmässigkeit der Haushaltführung

Finanzaufsicht / Auftrag II Die Finanzkontrolle ist insbesondere zuständig für die Prüfung : Des Finanzhaushaltes auf allen Stufen des Vollzugs Der Staatsrechnung, Der Rechnungen der Amtsstellen, der Anstalten und Betriebe Der internen Kontrollsysteme Der Systeme des Rechnungswesens und Der Projekte Im Auftrage des Bundes, Als Revisionsstelle, Organisationen im öffentlichen Interesse.

Arten der Berichterstattung Tätigkeitsbericht Bericht zur Staatsrechnung Semesterberichte Berichte zu Revisionen der Verwaltungseinheiten / Anstalten Jahresrechnung Vertiefungsprüfungen Revisionsstellenberichte Berichte zu Spezialaufträgen

Statistische Angaben Einwohnerzahl 1 255 645 Fläche 1 729 km2 Bezirke 12 Gemeinden 171 Aufwand Staatsr. 10,321 Mia. CHF Ertrag Staatsr. 9,908 Mia. CHF Investitionen 1,172 Mia. CHF Bilanzsumme 11,584 Mia. CHF