Dr.Handl - Politische Bildung

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Dr.Handl - Politische Bildung Staat - Kompetenzen Staatsbegriff – Definition Menschen leben zusammen auf einem Gebiet nach gewissen Regeln und Ordnungen; sie haben gewisse gemeinsame Interessen und Anliegen. Ihre Regeln wirken nach innen und bestimmen ihren Verkehr nach aussen, zu anderen Gemeinschaften, die nach ähnlichen oder anderen Regeln sich organisieren. Für beide Bereiche gibt es Regeln, Ordnungen, Vereinbarungen, Verträge, Rechtswesen und –werke (sonst herrschte Anarchie oder Chaos) Staaten identifizieren sich über Territorien Eine Nation kann ohne Staatsterritorium existieren, ein Staat bedarf jedoch des Territoriums und seiner Staatsgewalt darüber und darin Staaten können Souveränitätsteile abgeben zugunsten einer Union oder eines Bundes, sie bleiben dennoch Staaten Dr.Handl - Politische Bildung

Dr.Handl - Politische Bildung Staat - Kompetenzen Österreich gab mit seinem EU-Beitritt gewisse Souveränitätsbereiche auf, um als Unionsmitglied andere Vorteile zu nutzen Deshalb kam zu den drei traditionellen politischen Ebenen eine vierte hinzu der Unterteilung politischer Georgrafie: EU – Bund – Land – Gemeinde (Gebietskörperschaften) Die Bundesländer sind Teilstaaten des Bundesstaates Österreich; Bund und Länder haben Gesetzgebungsrecht, die Gemeinden nicht; diesen steht aber ein eigener Wirkungsbereich zu Durch den EU-Beitritt hat sich die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern noch weiter verkompliziert Dr.Handl - Politische Bildung

Dr.Handl - Politische Bildung Staat - Kompetenzen In der Bundesverfassung sind die „Bundessachen“ und „Ländersachen“ geregelt hinsichtlich Gesetzgebung und Vollzug; es gibt getrennte und verschränkte Kompetenzen Gesetzgebung und Vollziehung: Bund Gesetzgebung: Bund, Vollziehung: Land Gesetzgebung: Bund, Land, Vollziehung: Land Gesetzgebung und Vollziehung: Land Gewisse Gesetze werden unterschieden in eine Grundsatz- und eine Ausführungsgesetzgebung, wobei dem Bund erste obliegt Vollziehungszuständigkeit über mittelbare und unmittelbare Bundesverwaltung, Landes- und Gemeindeverwaltung Dr.Handl - Politische Bildung

Dr.Handl - Politische Bildung Staat - Kompetenzen Unmittelbare, also direkte Bundesverwaltung in den Ländern über Finanzämter, Sicherheitsdirektionen, Gerichte, Arbeitsämter, Landesinvalidenämter und Bundespolizeidirektionen in 14 Städten mit eigenem Statut Erläuterung der vier Kompetenztypen: 1. Gesetzgebung und Vollziehung beim Bund: z.B. Bundesverfassung, Aussenpolitik, Geldwesen, Jusitz, Finanzverfassung 2. Gesetzgebung Bund, Vollziehung Land: Staatsbürgerschaft, Strassenpolizei, Umweltverträglichkeitsprüfung 3. Grundsatzgesetzgebung beim Bund, Ausführungsgesetzgebung beim Land, Vollziehung ebenfalls beim Land: Jugendfürsorge, Krankenanstalten, Elektrizitätswerke Dr.Handl - Politische Bildung

Dr.Handl - Politische Bildung Staat - Kompetenzen 4. Gesetzgebung und Vollziehung beim Land: Baurecht, Raumplanung, Jagdrecht, Naturschutz,Gemeinderecht, Trinkwasserversorgung, Kanalisation, Kinos, Pflichtschulen Ländersdachen im B-VG: Art. 15 Abs.1, B-VG: „Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.“ Dr.Handl - Politische Bildung

Dr.Handl - Politische Bildung Staat - Kompetenzen Gemeinden und ihr eigener Wirkungsbereich Gemeinden sind keine Teilstaaten und haben kein Gesetzgebungsrecht Gemeindeselbstverwaltung Hoheitsverwaltung Privatwirtschaftsverwaltung Ortspolizeiliche Verordnungen Selbstverwaltung ist ein Grundrecht der Gemeinde Verfassungsgerichtshof garantiert dieses Grundrecht Gemeindeaufsicht (Landesregierung bzw. Bezirkshauptmannschaften) wachen über Einhaltung der Gesetze durch die Gemeinde Dr.Handl - Politische Bildung

Dr.Handl - Politische Bildung Staat – Kompetenzen Typen von Gemeinden: Statutarstädte Städte mit eigenem Statut haben erweiterte Kompetenzen: sie sind zugleich Bezirksverwaltungsbehörde und der Bürgermeister erfüllt die Funktion des Bezirkshauptmannes (Alle Landeshauptstädte ausser Bregenz sowie Rust, Villach, Krems, Waidhofen/Ybbs, Wr.Neustadt, Steyr und Wels) Einfache Gemeinden Marktgemeinden, Dörfer Titularstädte Gemeinden, die zur Stadt erhoben worden sind, jedoch kein eigenes Statut haben Dr.Handl - Politische Bildung