Haftung für Bewertungen und Ratings. Haftung für Bewertungen & Rankings Vorstellung der Studienarbeit im Schwerpunkt Medienrecht Patrick Bott Vorstellung.

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 Präsentation transkript:

Haftung für Bewertungen und Ratings

Haftung für Bewertungen & Rankings Vorstellung der Studienarbeit im Schwerpunkt Medienrecht Patrick Bott Vorstellung der Studienarbeit Hannes Heidorns

Gliederung des Vortrages Einführung - Notwendigkeit von Bewertungssystemen - eBay Bewertungssystem, Überblick Haftung für Bewertungen, Verkäufer – Käufer - deliktische Ansprüche und Voraussetzungen - vertragliche Ansprüche und Voraussetzungen - Beweislast Ergebnis der Haftungssituation Diskussion

Einführung Notwendigkeit eines Bewertungssystems Verkauf über Versteigerungsplattform bringt Vorteile  ohne großen organisatorischen strukturellen Aufwand relativ einfach großer Kundenmarkt zu erreichen Nachteil  Händler ist für den Kunden relativ anonym, Seriosität schwer festzustellen Bewertungssysteme sollen „Informationsnachteil“ beheben, stellen gesammelte Mitgliedererfahrungen als Information dar, „Ruf bildenden“ Faktor Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

möglichst positive Bewertungen sind essentiell für den langfristigen Erfolg der handelnden Plattformteilnehmer Aus diesem Grund spielen rechtliche Streitigkeiten bzgl. der abgegebenen Bewertungen eine zunehmend große Rolle Einführung Notwendigkeit eines Bewertungssystems Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

gegenseitige Bewertung nach abgeschlossener Transaktion positives, negatives oder neutrales „Urteil“, dazu Kommentar mit bis zu 80 Zeichen, weitere Differenzierungen möglich (Versand, Kommunikation usw.) Verpflichtung wie folgt zu bewerten: - wahrheitsgemäß - gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - sachlich - ohne Schmähkritik Überblick Bewertungssystem eBay Deutschland Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Bewertungen werden tabellarisch zusammengefasst, inkl. „Quote“ ( 95,6 % positiv) eBay greift grds. nicht selbständig in Bewertungen ein - Ausnahmen bei offensichtlicher Schmähkritik keine Möglichkeit eine Bewertung nachträglich zu korrigieren - Ausnahme die „einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen“ Überblick Bewertungssystem eBay Deutschland Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Auswirkungen des Bewertungssystems:  Orientierungshilfe für Marktteilnehmer  „Aushängeschild“ der Handeltreibenden  Sanktionsmöglichkeiten  grundsätzliche Neutralität des Plattformbetreibers (keine Schlichtungsinstanz) Überblick Bewertungssystem eBay Deutschland Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Haftung aus Delikt Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Ursprung für etwaige Rechtsverletzungen Tatsachenbehauptungen oder Werturteile, jeweils mit unterschiedlichen Anforderungen  Wichtig Abgrenzung Tatsachen zu Werturteilen Tatsachenbehauptungen: - sind dem Beweis zugänglich, also wahr oder unwahr - tatsächliche Beziehung zwischen Äußerung und der Wirklichkeit - erwiesen oder bewusst unwahre Äußerungen (im Zeitpunkt der Äußerung) nicht von Meinungsfreiheit gedeckt - wahre Tatsachenbehauptungen müssen grundsätzlich hingenommen werden (Ausnahme: Intimssphäre) Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Haftung aus Delikt Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Tatsachenbehauptungen und Werturteil  schwierige Abgrenzung bei Bewertungssystem auf Grund des begrenzten Platzes (80 Zeichen) - oft Äußerungen wie „Wucher“, „Abzocke“, „Betrüger“ - Feststellung ob Aussage für sich in Anspruch nimmt verifizierbar zu sein oder nicht oft nur nach Verkehrs- anschauung zu ermitteln  wichtig ob Kommentar mehr subjektive Meinung als Ausdruck der Unzufriedenheit darstellt  oder eine Art Darlegung der Tatsachen erfolgt Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Haftung aus Delikt Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Verletzung durch Werturteile  Werturteil muss Ehrverletzung beinhalten - Schmähkritik - Beleidigung Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Haftung aus Delikt Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Rechtsfolgen einer Verletzung durch Tatsachenbehauptungen  erweisliche unwahre Tatsachenbehauptungen verletzen Rechte des Bewerteten ( APR, ReaG, Kreditgefährdung)  Beseitigungsansprüche  Schadenersatz Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Vertragliche Haftung für Bewertungen Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Ziel des etwaig „falsch“ bewertetem Nutzers die negative Bewertung entfernen zu lassen Anspruch gegenüber Vertragspartner (Käufer od. Verkäufer) aus vertraglichen Schutzpflichten  AG somit meist §§ 433, 280 I 1, 241 II BGB Problem: Herleitung und Inhalt der vertraglichen Schutzpflichten Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Vertragliche Haftung für Bewertungen Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Schutzpflichten müssen genauer definiert werden  Bewertungspflichten der AGB des Plattformbetreibers können als Schutzpflichten herangezogen werden  verschiedene dogmatische Herleitungen  Rahmenvertragslösung, Vertrag zu Gunsten Dritter, Auslegungslösung Nutzer hat die vertragliche Nebenpflicht Bewertungen wahrheitsgemäß, sachlich begründet sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend vorzunehmen  somit wirklich eigenständige Bedeutung nur die „Sachlichkeit“ Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Vertragliche Haftung für Bewertungen Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Das Gebot der Sachlichkeit:  unbestimmter Rechtsbegriff, Auslegung erforderlich in Rechtsprechung unterschiedliche Ansätze zur Auslegung - e. A. Sachlichkeit bereits verneint, wenn Gründe für eine negative Bewertung nicht mitgeteilt wurden, Dritter muss sich objektiv Meinung über Verlauf bilden können = „Begründungserfordernis“ (AG Erlangen) - a. A. erst dann unsachlich, wenn so eine bewusste Fehl- beurteilung vorgenommen würde oder die Bewertung als nicht mehr vertretbar oder indiskutabel erscheine ( LG Saarbrücken, AG Koblenz) Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Vertragliche Haftung für Bewertungen Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Sachlichkeitserfordernis in der Literatur - auch Zustimmung zur weiten Auslegung der Sachlichkeit (bewusste Fehlbeurteilung, Bewertung nicht mehr vertretbar oder indiskutabel) - ebenfalls Unsachlichkeit erst dann, wenn sie komplett ohne erkennbaren Tatsachenbezug erfolgen - auch Bezug auf „Form“ der Äußerung, als nüchterne zurückhaltende und emotionslosen Stellungnahme, somit scharfe und schonungslose Kritik unsachlich Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Vertragliche Haftung für Bewertungen Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Eigene Einschätzung des Sachlichkeitserfordernisses - Meinungen differieren in der Abwägung der betroffenen Rechtsgüter gegenüber der Meinungsfreiheit innerhalb der Sachlichkeit  Bewertungssystem & Integrität in Abwägung miteinzu- beziehen - teilweise Versuch, Integrität des Bewertungssystems durch „strenge“ sachliche Anforderungen zu sichern  schwer mit 80 Zeichen eine streng „tatsächlich“ Darstellung zu verfassen Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Vertragliche Haftung für Bewertungen Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis  strenge Standards der Sachlichkeit führen paradoxerweise dazu, dass Vertrauen in Bewertungsplattform sinkt, denn  je weniger die Mitglieder „frei“ Meinungen äußern, desto unglaubhafter wird das System - eben die Integrität und Glaubhaftigkeit des Bewertungssystems sollte im Interesse aller Marktteilnehmer in die Auslegung der Sachlichkeit einfließen - Bewertungshemmschwellen sollten abgebaut werden somit weite Auslegung der Sachlichkeit sinnvoll Rechte immer noch durch übrige Grenzen geschützt Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Vertragliche Haftung für Bewertungen Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Bewertung unsachlich wenn :  Bewusste Fehlbeurteilung  abschließende Bewertung nicht vertretbar, indiskutabel  Werturteile die komplett los gelöst von der Transaktion komplett ohne Tatsachenbezug erfolgen, keine „detaillierte“ Begründungspflicht, weit auslegen - unzulässig in etwa: „So macht eBay keinen Spaß!!!“ - zulässig: „So macht eBay keinen Spaß, in s nur nur patzige Antworten, Versand dauert ewig“ - unzulässig: „Ware teurer als im Laden! Unverschähmt“ ( zwar Tatsachenbezug, aber nicht mehr vertretbar) Wichtig, eher weite Auslegung um Bewertungssystem zu schützen

Vertragliche Haftung für Bewertungen Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Rechtsfolgen des Anspruches - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung ( §§ 280 I, 241 II iVm 249 I BGB)  meist Hauptbegehren, eBay löscht daraufhin die Bewertung - zukünftiger Unterlassungsanspruch direkt aus Vertrag - Ersatz materieller Schäden (§§ 280 I, 241 II iVm 249 I BGB), Anwaltskosten usw. nach § 252 S.2 BGB auch der entgangene Gewinn  relativ schwer zu ermitteln, aber § 287 I ZPO freie Einschätzung durch Gericht Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Ergebnis der Haftungssituation Einführung Haftung Betreiber Haftung V – K Verhältnis Ergebnis der Haftung Unterschiede in Zulässigkeit von Äußerungen, je nach Wertung der Sachlichkeit  „Nie wieder! So etwas habe ich bei 500 Punkten nicht erwartet!! Rate ab!!  zulässig, AG Koblenz  „Warnung!!! – Vor Geboten unbedingt Erfahrungsbericht einholen!!!  zulässig, LG Saarbrücken  „Ein Freund und ich würden hier nicht mehr kaufen, sorry“  unzulässig, AG Erlangen  „Auf solche Käufer kann man getrost verzichten, bitte nie wieder!“  unzulässig, AG Hamburg-Wandsbeck Vertragliche Haftung für Bewertungen

Beweislast für Tatsachenbehauptungen Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Wenn eine Tatsache vorliegt muss Wahrheitsgehalt bewiesen werden, Problem der Beweislast ? Grundsätzlich hat Äußernder Beweispflicht für verletzende Tatsachenbehauptungen, Rechtsgedanke § 823 II BGB, 186 StGB Aber bei Unterlassungsbegehren Beweislast beim Klagenden, also „umgekehrt“  Anknüpfungspunkt, fraglich ob bei ähnlichen Löschungs- ansprüchen auch Umkehr erfolgt Umkehr in bestimmten Fällen, wenn ein berechtigtes Interesse an Verbreitung der Tatsache vorliegt Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Fraglich ist ob der Bewertende das „berechtigte“ Interesse in Anspruch nehmen kann  wird in Rechtsprechung verschieden gelöst - e.A. Beweislast bleibt bei Bewertendem, Versicherung dass Bewertung ordnungsgemäß sei - a.A. Beweislastumkehr  Bewertungen wichtig für Kaufent- scheidungen, Verkäufer wünscht Bewertung  zieht Vorteile aus Bewertungen, muss auch Nachteile in Kauf nehmen, ebenfalls Möglichkeit der „Gegendarstellung“ Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung Beweislast für Tatsachenbehauptungen

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis Eigene Einschätzung, Beweislastumkehr? - Beweislastumkehr sinnvoll  Hemmschwelle Tatsachen darzustellen sinkt, da Beweisrisiko nicht hauptsächlich auf Seiten des Bewertenden - wie festgestellt Sachlichkeit gefordert ( = Tatsachenbezug), wenn Beweislast bei Bewertendem würde dies z.B. eine „sachliche“ Bewertung riskanter machen - führt zu freierer Bewertungsabgabe  Stärkung der „Bewertungsintegrität“ Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Ergebnis der Haftung Beweislast für Tatsachenbehauptungen

Haftung des Plattformbetreibers aus vertraglichen Nebenpflichten ? Anbieter stellt eigene Löschpflichten auf  fraglich ist, ob diese eventuell weiterreichenden gesetzlichen Pflichten genügen oder ob weitere Pflichten bei gerügten Bewertungen bestehen  Funktion des Bewertungssystems mit einzubeziehen  Plattformbetreiber nicht zuzumuten, streitige Sachverhalte abseits der o.g. eindeutigen Fälle zu entscheiden, Neutralität nötig Haftung des Plattformbetreibers für Bewertungen Vertragliche Haftung für Bewertungen Einführung Haftung Plattform- betreiber Haftung V – K Verhältnis Ergebnis der Haftung

Haftung des Plattformbetreibers für Bewertungen Vertragliche Haftung für Bewertungen Bewertungserschleichung und Selbstbewertung  Verzerren Bewertungssystem  Pflicht des Plattformbetreibers diese bei Kenntnisnahme zu unterbinden  Problem: ab wann ist von Kenntnis auszugehen?  Täuschungen schwer aufzudecken, Kenntnis nur, wenn mehrer Hinweise mit eindeutig nachvollziehbaren Tatsachen eingehen (identische IP, offensichtliche Scheingeschäfte o.ä.) Einführung Haftung Plattform- betreiber Haftung V – K Verhältnis Ergebnis der Haftung

Haftung des Plattformbetreibers für Bewertungen Datenschutzrechtliche Ansprüche Bewertungen unzweifelhaft personenbezogene Daten iSv § 12 I TMG § 35 I bzw. § 35 IV BDSG führt zu Löschungsanspruch, sofern Kommentare mit hinreichendem Tatsachenkern vorliegen, Unwahrheit muss nicht bewiesen werden, „non liquet“ genügt  „Zufriedenheitsnote“ stellt nie Tatsache dar, lediglich- Kommentar könnte gelöscht werden  Betreiber könnte in Konsequenz alle Bewertungen sperren, sollte Mitglied dies begehren  anders könnte der Betreiber seiner Pflicht das Bewertungs- system manipulationsfrei zu halten nicht nachkommen Einführung Haftung Plattform- betreiber Haftung V – K Verhältnis Ergebnis der Haftung

Haftung des Plattformbetreibers für Bewertungen Sonstige Ansprüche Haftung aus Delikt ? - keine Haftung, Mangel selbst bedingtem Vorsatzes, ebenfalls Haftungserleichterungen des § 10 S.1 Nr. 1 TMG anwendbar Einführung Haftung Plattform- betreiber Haftung V – K Verhältnis Ergebnis der Haftung

Haftung des Plattformbetreibers für Bewertungen Sonstige Ansprüche Störerhaftung des Plattformbetreibers? - Problematik der Störerhaftung im Konflikt mit dem Verbot der pro-aktiven Prüfpflichten des TMG  im Rahmenvertrag wurden Prüf – und Löschpflichten des Plattformbetreibers definiert, wie festgestellt sind diese für alle Parteien auch sinnvoll  Duldungspflicht für Nutzer diese Pflichten anzuerkennen, weitergehende Störerhaftung würde dies unterlaufen Einführung Haftung V – K Verhältnis Haftung Plattform- betreiber Ergebnis der Haftung

Ergebnis der Haftungssituation Haftungssituation Einführung Ergebnis der Haftung Haftung V – K Verhältnis Haftung Betreiber Nutzer - Nutzer TatsachenWerturteile (in Kommentar) deliktische Haftung Vertragliche Haftung unwahre Intimsphäre verletzend Vertragliche Haftung deliktische Haftung Problem der Beweislast Teilweise schwierige Abgrenzung ehrverletzende Sachlichkeit Sachlichkeit? Ergebnis: Löschung der gesamten Bewertung Problem der Beweislast Ergebnis: Löschung der gesamten Bewertung Ergebnis: Löschung des angegriffen Teils?

Ergebnis der Haftungssituation Fazit und Kritik Einführung Ergebnis der Haftung Fazit und Kritik Haftung V – K Verhältnis Bewertungssystem kein rechtsfreier Raum, Gesetze genügen zur materiellen Absicherung, aber differenzierte Betrachtung  je nach angewandter Anspruchsgrundlage, Delikt oder Vertrag, andere Anforderungen an Bewertung, vertragliche Ansprüche über Sachlichkeit weitergehend Bewertungssystem an sich ist wichtiger Faktor der Auktionsplattform und ermöglicht erst langfristig den Erfolg / das Vertrauen der Nutzer Integrität des Systems sollte hohen Stellenwert in Abwägung etwaig verletzter Güter einnehmen  so bei Sachlichkeitserfordernis und Beweislast aufgezeigt Haftung Betreiber

Ergebnis der Haftungssituation Fazit und Kritik Einführung Ergebnis der Haftung Fazit und Kritik Haftung V – K Verhältnis Fraglich ob Haftungssituation auch in der praktischen Anwendung ausreicht?  Bewertungsstreitigkeiten nicht im einstweiligen Rechts- schutz zu entscheiden, Hauptsacheverfahren notwendig  hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand  Ziel etwaig schädliche Bewertungen entfernen zu lassen nicht befriedigend schnell zu erreichen Diese Situation erzeugt Hemmschwelle bei Bewertungsstreitigkeiten gerichtlich vorzugehen  somit eher bereit bei Rachewertungen „einvernehmlich“ zurückzunehmen Haftung Betreiber

Ergebnis der Haftungssituation Fazit und Kritik Einführung Ergebnis der Haftung Fazit und Kritik Haftung V – K Verhältnis Diese „Rechtspraktischen“ Hemmschwellen Schaden, auch auf Grund etwaig zu befürchtender Rachebewertungen der Glaubwürdigkeit des Systems Haftung Betreiber Vertraglich vereinbarte Schlichtungsinstanz als Lösung?