Auszug Jagdstrecke Jagdjahr 2014/2015

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Verwaltungsprozessrecht
Advertisements

Information und Technik Nordrhein-Westfalen
IV. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
VII. Differentialrechnung
Vergabewesen Leitfaden für Bieter
Änderungen der Ausführungsordnung, die am 1. April 2005 in Kraft getreten sind Die Patentlösung.
Bodennutzung im Gebiet Gröbenzell - Aubing - Puchheim (1988 / 1997)
Juni 2012 Praktikum zur Studien- und Berufswahlorientierung Elternabend der Q1 am 9. November 2011 Berufsorientierung in der Q1 – 2011/12.
Auszüge aus dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die Abmahnung als Regelungsgegenstand des Arbeitgebers – Teil 1
Rechte und Pflichten der Jagdgenossen
Übergang auf eine weiterführende Schule
Sozialgerichtsbarkeit
Exkurs: Rechtsöffnungsbegehren
BUND und NABU Intensive Landwirtschaft gehört zu den größten Gefährdungsursachen für die biologische Vielfalt und erzeugt Probleme mit diffusen Stoffeinträgen.
Beteiligung § 220. Beteiligte des Hauptverfahrens sind neben der Staatsanwaltschaft (§ 210 Abs. 2) der Angeklagte (§ 48 Abs. 1 Z 2), der Haftungsbeteiligte.
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Ablauf eines Strafverfahrens
Rechtsfragen zum Kaufvertrag
Clima Connections Forschungsauftrag.
Lustige Jagd Aus den Skizzenbuch eines passionierten Jägers Zeichnungen Hannes Liederley † Verlag M & H Schaper. Hannover 1963.
Säugetiere in den Auen am neuen Staffeleggzubringer
Weitere Beschlüsse des IFAB Zusätzliche Schiedsrichter-Assistenten (ZSA) Antrag der FIFA Die letzten Rückmeldungen zum ZSA-Experiment sollen bis 31.
Erfahrungsbericht aus den ersten Konsolidierungsverfahren Univ.Doz.Dr. Wolfgang List
Sarah Zoe Nozinsky & Alexandra Stengele Ribas
Neue Züricher Zeitung vom
Düngeverordnung Hinweise zur Umsetzung der
Kooperationsplattformtreffen, , ifak/ Denkfabrik Förderkalender.
Populationsdynamik Wildbestände und ihre Zusammensetzung
LANDWIRTSCHAFT.
Novelle Landesjagdgesetz D ISSENSPUNKTE B ETEILIGUNGSVERFAHREN MLR (S TAND )
= Tag, an dem die OWi begangen wurde (Tat-Tag)
Biologie Andreas Dragoun und Benedikt Streun
Es war einmal eine Frau die 25 Ehejahre hinter sich hatte und jetzt ihren 60igsten Geburtstag feierte.
Weidehaltung von Milchvieh
Förderung der Anlage von Uferrandstreifen & Vertragsnaturschutz
Na, haben Sie Lust, Ihre Augen ein wenig zu verwirren???
Die Waldtiere Die Tiere im Wald betrinken sich jeden Abend völlig sinnlos. Jeden Abend steigt eine tolle Party und alle sind zu.
Fachdienst Bau und Naturschutz
Angebotskonzeption Bäderland Hamburg GmbH STAND: 20. Mai 2005
1 PRESSEKONFERENZ PROJEKT WILDTIERSCHUTZ & VERKEHRSSICHERHEIT STEIERMARK BASISMODUL GRAZ, Medienzentrum Steiermark Universität für Bodenkultur.
Ortsteilbürgermeisterwahl 2013 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben Ortsteilbürgermeisterwahl 2014 Gültige/ungültige Stimmabgaben - Beispiele.
Es war einmal eine Frau die 25 Ehejahre hinter sich hatte und jetzt ihren 60igsten Geburtstag feierte.
Überlege dir bis Mitte Oktober einen Betrieb
Regionalplan Münsterland Sachlicher Teilplan Energie
Wald Allgemein Arten Zahlen Daten Fakten Berufe.
Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Jagdrecht / Jagdberechtigung-JagdbewilligungFrageJagdrecht / Jagdberechtigung-JagdbewilligungAntwort Jagdrecht / Jagdberechtigung-JagdbewilligungFrageJagdrecht.
Meine Höhepunkt durch das Jahr
Rotwildring Meißner-Kaufunger Wald
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Potenzialflächenermittlung
Flüchtlinge Aktuelle Entwicklung Minister Ralf Jäger MdL
Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht.
„Wer zielt, der trifft.“ Lehrer: Herr Winter. Jeder Schüler hatte die Möglichkeit ein eigenes Katapult zu bauen Dabei wurden die handwerklichen Kompetenzen.
Vertikale Integration
BUND Projekt „Blühendes Rheinhessen“ Eine Chance für Naherholungswert, Tourismus und Natur.
Jagdrecht - Kurs 4FrageJagdrecht - Kurs 4Antwort Jagdrecht - Kurs 4FrageJagdrecht - Kurs 4Antwort Jagdrecht - Kurs 4FrageJagdrecht - Kurs 4Antwort Jagdrecht.
DIE RÄTSEL ÜBER TIERE.

Das Tier lebt im Wald. Im Sommer ist es rot und im Winter grau. Es frisst Nüsse. Wer ist das?
Langenweddinger Empfehlung zur Zusammenarbeit zwischen den Jagdausübungs- berechtigten und den Landwirtschaftsbetrieben in S-A Zur Bodennutzung gehört.
Personalversammlung niwi PR Personalversammlung Wir begrüßen Sie zur Personalversammlung für das nichtwissenschaftliche Personal der Heinrich-Heine-Universität.
Bitte WTE Bögen abholen
das Projekt: „Clean Fluss Wolga“
Glaubhaftmachung im Gleichbehandlungsrecht
Managementstufen JWMG
Ablauf der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Versickern von Niederschlagswasser aus dem Erschließungsgebiet „Am Stierberg“
 Präsentation transkript:

Auszug Jagdstrecke Jagdjahr 2014/2015 Quelle Untere Jagdbehörde Kreis Wesel – Herr Schulz zusammengestellt durch Hermann Gottschalk

Rotwild

Schwarzwild

Rehböcke

Weibl. Rehwild

Summe Rehwild

Fuchs – Hase - Kanin

Dachs – Iltis - Steinmarder

Gänse

Fasan – Ringeltaube - Stockente

OVG Gänseurteil Landwirt klagt erfolgreich auf Schonzeitaufhebung für Sommergänse Das OVG Münster hat entschieden, dass der Landesbetrieb Wald und Holz verpflichtet gewesen ist, die Schonzeit für nicht brütende Grau-, Nil- und Kanadagänse sowie Gössel (Gänseküken) dieser Wildarten von April bis Mitte Juli 2011 und 2012 in bestimmten Jagdbezirken aufzuheben. Ein Landwirt aus dem Kreis Wesel hatte entsprechende Anträge auf Schonzeitaufhebung mit der Begründung gestellt, die sog. Sommergänse (Gänse, die sich ganzjährig am Niederrhein aufhalten und auch dort brüten), hätten sich in den letzten Jahren explosionsartig vermehrt und auf seinen Äckern insbesondere im Zeitraum von April bis Juli übermäßige Wildschäden angerichtet. Der landwirtschaftliche Betrieb des Klägers liegt in einem Gebiet, in dem die Jagd auf die Gänse grundsätzlich nur in der Zeit vom 16. Juli bis 14. Oktober zulässig ist. Das OVG Münster hat der Klage des Landwirts stattgegeben. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts haben die Voraussetzungen der im Landesjagdgesetz NRW vorgesehenen Schonzeitaufhebung vorgelegen und diese sei zu gewähren gewesen. Das Gericht habe mehrere Sachverständige vernommen. Der Abschuss in der Schonzeit (sog. letaler Vergrämungseffekt) sei geeignet gewesen, übermäßige Wildschäden durch die Gänse zu vermeiden. Andere Maßnahmen zur Vergrämung (wie Vogelscheuchen oder Schreckschüsse) seien aufgrund der Lernfähigkeit der Gänse nicht hinreichend effektiv. Der Kläger müsse sich auch nicht darauf verweisen lassen, dass er eine Abzäunung der Felder hätte vornehmen können. Da der Kläger über für die Gänse besonders attraktive Flächen verfüge und die Populationsdichte der sehr mobilen Tiere insbesondere von der Attraktivität der Flächen abhänge, sei auch nicht ersichtlich, dass eine Steigerung der Jagdbemühungen innerhalb der regulären Jagdzeit ein geeignetes Mittel zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden gewesen sei. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das BVerwG entscheidet. Vorinstanz VG Düsseldorf - 15 K 3729/11