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Langenweddinger Empfehlung zur Zusammenarbeit zwischen den Jagdausübungs- berechtigten und den Landwirtschaftsbetrieben in S-A Zur Bodennutzung gehört.

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Präsentation zum Thema: "Langenweddinger Empfehlung zur Zusammenarbeit zwischen den Jagdausübungs- berechtigten und den Landwirtschaftsbetrieben in S-A Zur Bodennutzung gehört."—  Präsentation transkript:

1 Langenweddinger Empfehlung zur Zusammenarbeit zwischen den Jagdausübungs- berechtigten und den Landwirtschaftsbetrieben in S-A Zur Bodennutzung gehört neben der Landwirtschaft und Forstwirtschaft auch die Jagd. Jäger, Landwirte und Forstwirte fühlen sich einer nachhaltigen Nutzung verpflichtet. Dazu gehört auch, dass Jäger, Land-und Forstwirte und Bodeneigentümer sich in der Erreichung ihrer Ziele gegenseitig angemessen unterstützen bzw. ohne Verwischung von Zuständigkeiten in Problemfällen gesamtverantwortlich zusammenwirken. Durch Strukturveränderungen in der Landwirtschaft, wie z. B Veränderungen im Kulturartenspektrum im Einklang mit großer Schlageinheiten sind Wildschadensverhütung bzw. die Bejagbarkeit der Flächen komplizierter geworden. Dies erfordert neue Herangehensweiser bei der Wildschadensverhütung und Bejagung der Wildbestände.

2 Langenweddinger Empfehlung Ein besonderes Problem bei der Vermeidung von Wildschäden können für die Jäger großflächige, hochwachsende landwirtschaftliche Kulturen darstellen. Wildschweinrotten, aber auch Rot- und Damwild wechseln aus oft entfernt liegenden Waldgebieten in diese Schläge ein und nehmen dort in vielen Fällen aufgrund von Ruhe und Fraß ihren ständigen Einstand. Der Schadumfang kann so beträchtliche Ausmaße annehmen, da es praktisch nicht möglich ist, Wildschäden durch Bejagung zu vermeiden. Ein Zusammenwirken zwischen Jägern und Landwirten ist in diesen Fällen im Interesse beider Gruppen notwendig. Die vielgestaltigen und regional sehr unterschiedlichen land- und forstwirtschaftlichen Verhältnisse und jagdlichen Revierstrukturen erfordern dabei sowohl von Seiten der Landwirtschaft als auch des Jagdwesens ein flexibles Herangehen.

3 Langenweddinger Empfehlung Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. und die Verbände der Landwirtschaft sind sich einig, dass eine wirkungsvolle und nachhaltige Vermeidung von Wildschäden mit Blick auf die konkreten Anbaustrukturen in der Landwirtschaft und die Verteilung der Wildbestände im Land ganz wesentlich von einem guten Miteinander vor Ort abhängen. Alle unterzeichnenden Verbände geben deshalb ihren Mitgliedern folgende Empfehlungen:

4 Langenweddinger Empfehlung 1.Sie orientieren auf eine enge Pflege von Kontakten im Territorium bei konkreter Benennung von Ansprechpartnern. Sie halten einen umfassenden Informationsaustausch zwischen den Partnern für unabdingbar, der sowohl die Anbauvorhaben und die Entwicklungstendenzen in der Landwirtschaft als auch die jagdlichen Besonderheiten bei der Bewirtschaftung der Schalenwildbestände betrifft. In Beratungen zwischen Jägern, Landwirten und Bodeneigentümer werden die Möglichkeiten vor Ort diskutiert und in geeigneter Form dokumentiert. 2.Der Landesjagdverband, die Jagdgenossenschaften als Vertreter der Grundeigentümer und die Nutzerverbände benennen in Problemgebieten Ansprechpartner für die Beratung von Wildschadensfragen. Jäger und Landwirte formulieren Probleme und Wünsche.

5 Langenweddinger Empfehlung 3. Die Verbände. empfehlen ihren Mitgliedern, zur Vermeidung von Wildschäden konkrete Vereinbarungen abzuschließen. Dies sollte insbesondere betreffen: Hinweise auf besonders gefährdete Schläge Informationen zur Fruchtfolge Möglichkeiten des Aufschlusses großer Schläge durch Schussschneisen Anbau niedrig wachsender Kulturen zwischen großen Schlägen oder an Waldrändern Absprachen zu technischen Abwehrmaßnahmen Gezielte Bemühungen der Jäger bei der Wildschadenverhütung unter intensiver Ausnutzung von Hinweisen der Landwirte

6 Langenweddinger Empfehlung 4. Die Verbände der Landwirtschaft und der Bodeneigentümer sind mit dem Landesjagdverband der Ansicht, dass angemessene Wildbestände Bestandteil einer intakten Agrarlandschaft sind. Ein Ausgleich der Interessen zwischen den Landwirten, Bodeneigentümern und Jägern soll im Schadensfall unter Berücksichtigung der Bemühungen der Jäger und auch der Landwirte erfolgen. Nach Möglichkeit sind Lösungen zu favorisieren, die einen Ausgleich in bereits in der Regel gehandhabter Weise auch für die Jäger verträglich ermöglichen. Der Landesjagdverband und die Verbände der Landwirtschaft und Bodeneigentümer sind sich einig, dass für beide Nutzergruppen ein gutes Miteinander vor Ort ganz wesentlich ist. In diesem Sinne werden sich die Verbände bemühen, bei etwaigen Streitfällen vor Ort auf ihre Mitglieder dahingehend einzuwirken, angemessene Lösungen im Sinne dieser Empfehlungen zu suchen. Dabei wird gegebenenfalls eine Vermittlung auf der Ebene der jeweiligen Kreisverbände empfohlen.

7 Langenweddinger Empfehlung Die Verbände selbst vereinbaren, sich auf Landesebene jährlich zu den Problemen des Wildschadengeschehens zu konsultieren und die Entwicklungen aufmerksam zu begleiten. Alle Beteiligten sehen hier in einer konkreten, sauber abgestimmten Zusammenarbeit vor Ort die reale Chance, die sich bei der aktuellen Rechtslage abzeichnenden Wildschadensprobleme im gegenseitigen Interesse zu beherrschen. Langenweddingen, den 01.03.08 gez. Dr. Wulf Stubbe gez. Nicolaus von Zitzewitz Präsident d. Landesjagdverbandes S-A Vorsitzender d. AG des land-u.forstwirtschaftl. Grundbesitzes in S-A e.V. gez. Gurt Henning Klammroth gez. Karl-Friedrich Kaufmann Präsident d. Landvolkverbandes S-A e.V. Vors. der LAG d. Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauernverband S-A e.V. gez. Frank Zedler Präsident des Landesbauernverbandes S-A e.V. gez. Petra Wernicke Ministerin für Landwirtschaft u.Umwelt des Landes S-A

8 Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb....................................................................................................... vertreten durch dem Jagdbezirk........................................................................................................ vertreten durch und der Jagdgenossenschaft......................................................................................................... vertreten durch 1. Zielstellung und Geltungsbereich Der Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt mit der Zielstellung, Wildschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verhüten. Die Beteiligten bekennen sich im Rahmen ihres Zusammenwirkens ausdrücklich zu den Langenweddinger Empfehlungen zur Verhütung von Wildschäden. Die vereinbarten Aufgaben zur Verhütung von Wildschäden beziehen sich auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen, die vom Landwirtschaftbetrieb bewirtschaftet werden und zu den Jagdflächen des Jagdbezirkes gehören.

9 Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen 2. Zusammenarbeit der Partner Die Partner dieser Vereinbarung werden im Interesse der Verhütung von Wildschäden vertrauensvoll zusammenarbeiten und verpflichten sich, die vereinbarten Aufgaben in ständiger gegenseitiger Abstimmung umfassend zu realisieren. Für die Aufrechterhaltung der notwendigen Kontakte zwischen den Partner sind verantwortlich von Seiten des Landwirtschaftsbetriebes.............................................................................................. (Name, Anschrift, Telefon/Fax, Internet)........................................... der Revierinhaber............................................................................................. (Name, Anschrift, Telefon/Fax, Internet).......................................... der Jagdgenossenschaft.............................................................................................. (Name, Anschrift, Telefon/Fax, Internet)............................................ Die Kontakte werden besonders intensiv und laufend in den wildschadengefährdeten Zeitabschnitten gepflegt. Sie werden ergänzt durch gegenseitige Einladungen zu periodischen Beratungen, sowohl im Landwirtschaftsbetrieb als auch im Jagdbezirk. Sollte trotz aller Bemühungen der Partner ein Wildschaden eintreten,so bemühen sich die Partner, die Schadensregulierung auf einvernehmliche Wese herbeizuführen.

10 Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen 3. Beispiele für konkrete Maßnahmen des Landwirtschaftsbetriebes Der Landwirtschaftsbetrieb trägt zur Verhütung von Wildschaden durch folgende Maßnahmen mit bei. Diese können sein: a - Der Fruchtfolge- und Anbauplan des Landwirtschaftsbetriebes wird mit den Revierinhabern jährlich bis zum 15. März erörtert. Darin enthalten ist eine Aufstellung speziell über die gefährdeten Kulturen nach Standort und Schlaggröße. b - Der Anbau besonders gefährdeter Kulturen erfolgt möglichst nicht in der Nähe größerer zusammenhängender Wildeinstände. Im Interesse der Bejagbarkeit des austretenden Wildes werden an Wald-Feld-Grenzen nach Möglichkeit niedrig wachsende Kulturen angebaut bzw. Schussschneisen freigelassen. c - Der Landwirtschaftsbetrieb teilt den Revierinhabern rechtzeitig den Beginn der Bestellung der Flächen mit gefährdeten Kulturen mit. (z. B. bei Mais, Erbsen, Kartoffeln) d - Nach Absprache unterstützt der Landwirtschaftsbetrieb Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden (z. B. Aufstellen von Elektrozäunen, Beschaffung von Vergrämungsmitteln, Bereitstellungvon Transportmöglichkeiten für jagdliche Anlagen, Bereitstellung ausgesonderter Anhänger für fahrbare Kanzeln).

11 Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen e - Über sich abzeichnende Wildschäden werden unverzüglich die Revierinhaber informiert, damit sie notwendige jagdliche Maßnahmen zur Wildschadenabwehr einleiten können. f - Der Landwirtschaftsbetrieb bemüht sich, die Erntearbeiten auf Kartoffel-, Rüben- und Maisschlägen so durchzuführen, dass Ernterückstände auf ein Minimum begrenzt bleiben, um nachfolgende Schwarzwildschäden zu vermeiden. Über den Beginn der Erntearbeiten wird rechtzeitig informiert. g - Mit der Aberntung von hochwachsenden Kulturen wird nach Möglichkeit jeweils an den Waldrändern begonnen. h - Der Landwirtschaftsbetrieb stellt den Revierinhabern im Rahmen seiner Möglichkeiten füranzulegende Kirrungen und genehmigte Ablenkfütterungen Reinigungsrückstände von Getreide und Hackfruchtreste zur Verfügung. § 34 des Landesjagdgesetzes für Sachsen- Anhalt ist zu beachten. i - Im Interesse der Vermeidung von Wildverlusten informiert der Landwirtschaftsbetrieb die Revierinhaber über Mäharbeiten und Erntearbeiten auf Futterflächen und über das notwendige Mulchen von Stilllegungsflächen sowie über evtl. Sondermaßnahmen (z. B. Giftausbringung zur Mäusebekämpfung).

12 Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen 4. Beispiele für die Aufgaben der Revierinhaber Die Revierinhaber verpflichten sich, zur Verhütung von Wildschäden, folgende Aufgaben zu übernehmen:  a - Durch eine intensive Bejagung wird eine angepasste Wilddichte gewährleistet. Die zeitliche und räumliche Aufteilung des Wildabschusses erfolgt innerhalb des Jagdbezirkes unter Beachtung der Wildschadenschwerpunkte und evtl. Wildkonzentrationen.  b - Der Revierinhaber verpflichtet sich, besondere Anstrengungen zur Verhütung von Wildschäden auf den landwirtschaftlichen Flächen zu unternehmen. Mit allen zur Verfügung stehenden und gesetzlich zulässigen Mitteln werden gefährdete Flächen so weit wie möglich geschützt.  c - Der Jagdbezirk sichert eine ständige starke Bejagung der gefährdeten Flächen und stellt dazu stationäre und fahrbare jagdliche Einrichtungen auf. In der Nähe von Wildäckern, Äsungsflächen und Ablenkfütterungen ist das Wild zu schonen.

13 Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen  d - Die Revierinhaber erstellen nach Mitteilung der Anbaupläne konkrete Jagdeinsatzpläne, in die unabhängig von der Einteilung in Pirschbezirke alle Mitjäger des Jagdbezirkes einbezogen werden. Wenn die Schadensentwicklung es erfordert, werden zusätzliche Gastjäger zum Einsatz gebracht.  e - Zu Schaden gehendes Wild, das entsprechend der Bewirtschaftungsrichtlinie oder der Jagd-/Schonzeiten nicht erlegt werden darf, wird durch geeignete Methoden von den Schadflächen vergrämt und ferngehalten. (z. B. durch akustische Mittel, Verwitterung, Hundeeinsatz)  f - Die Revierinhaber informieren ihrerseits den Landwirtschaftsbetrieb über sich abzeichnende Wildschäden und stimmen mit ihm und angrenzenden Revierinhabern über mögliche Gegenmaßnahmen ab.  g - Soweit eine konsequent betriebene Einzeljagd für die Wildschadenverhütung nicht ausreichend ist, können insbesondere gefährdete Maisflächen, soweit ihre Größe es sinnvoll erscheinen lässt, nach vorheriger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsbetrieb mit Stöberhunden beunruhigt und in Form kleiner Gesellschaftsjagden bejagt werden.

14 Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen h - Die Revierinhaber nutzen die Periode der Aberntung der Flächen mit hochwachsenden Kulturen, insbesondere bei Raps und Mais, zum gemeinsamen großräumigen Absetzen der Flächen mit dem Ziel, auswechselndes Schadwild in ausreichender Zahl zu erlegen. Diese Jagdeinsätze unter Leitung eines zu benennenden Jagdleiters erfolgen unter strengster Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen und nur mit ausdrücklicher Einwilligung durch den Landwirtschaftsbetrieb. i - Die Revierinhaber informieren den Landwirtschaftsbetrieb sowohl über die Höhe ihres jährlichen Abschussplanes als auch in periodischen Abständen über die Abschussplanerfüllung. Speziell für das Schwarzwild, dessen Bejagung ohne Planvorgabe möglich ist, werden die erreichten Abschusszahlen jeweils mit den Abschussergebnissen. des Vorjahres verglichen, um die jagdlichen Aktivitäten zu verdeutlichen.

15 Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen 4. Beispiele für die Aufgaben der Jagdgenossenschaft Unabhängig von den Regelungen zur Haftung für entstandene Wildschäden im Jagdpachtvertrag beteiligt sich die Jagdgenossenschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Wildschadenverhütung a - Die Jagdgenossenschaft nimmt über die Bestätigung des jährlichen Abschussplanes Einfluss auf die Wildbestandsregulierung und lässt sich vom Revierinhaber persönlich über die Abschussplanerfüllung berichten. b - Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Pachtreviere und zur Vermeidung von Wildschäden verlangt die Jagdgenossenschaft von den Revierinhabern (Pächtergemeinschaften) den Abschluss eines schriftlichen Mitpächtergesellschaftsvertrages, der insbesondere klare Aussagen zu Maßnahmen der Wildschadenverhütung trifft. c - Zur Sicherung einer revierübergreifenden großräumigen Schalenwildbewirtschaftung verpflichtet die Jagdgenossenschaft die Revierinhaber per Jagdpachtvertrag zur Mitarbeit in der regionalen Schalenwildhegegemeinschaft.

16 Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen d - Zur Unterstützung der praktischen Wildschadenverhütung bezuschusst die Jagdgenossenschaft finanziell die Beschaffung von Materialien zur Wildschadenabwehr durch die Revierinhaber. Sie lässt sich von den Revierinhabern über die konkrete Wildschadensituation und praktizierten Verhütungsmaßnahmen informieren e - Die Jagdgenossenschaft unterstützt durch unbürokratische Regelungen den Einsatz von Jagdgästen zur Wildschadenverhütung in Abstimmung mit den Revierinhabern. f - Im Interesse des Erhalts des Jagdwertes des Reviers unterstützt die Jagdgenossenschaft die von den Revierinhabern geplanten Maßnahmen zur Biotopverbesserung. Sie trägt insbesondere dafür Sorge, dass den Revierinhabern geeignete Flächen aus der Gemarkung in Abstimmung mit den Landwirten und Eigentümern für diese Zwecke bereitgestellt werden.................................................................................. Ort, Datum............................................................................................................................................ Vertreter des Landwirtschaftsbetriebes Vertreter der Revierinhaber Vertreter der Jagdgenossenschaft

17 Probleme bzw. Hemmnisse bei der Vermeidung von Wildschäden Die „Langenweddinger Erklärung“ geht von der Erwartungshaltung aus, dass Landwirte, Jagdpächter und Jagdgenossenschaften zusammenarbeiten. Ziel: - überschaubare Wildbestände als Bestandteil der Kulturlandschaft - Minimierung der Wildschäden  - weitsichtige biotopverbessernde Maßnahmen  - Absprachen benachbarter Jagdgenossenschaften und Pächtergemeinschaften - gegebenenfalls zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit

18 Probleme bzw. Hemmnisse bei der Vermeidung von Wildschäden 1.Probleme in den Jagdgenossenschaften  Jagdvorstände teilweise überaltert (die liebste Beschäftigung „Geld zählen“)  wenig Kontakt zu praktizierenden Landwirten  ungenügende Kontrolle der Jagdpächter  fehlende Kenntnisse im „aktuellen“ Jagdrecht  eigene „Jagdphilosophie“ in Naturschutzgebieten

19 Probleme bzw. Hemmnisse bei der Vermeidung von Wildschäden 2.Probleme bei Landwirten  wildunfreundlich (glücklicherweise selten)  „kleinlich“ bei minimalem Wildschaden  große Schläge werden nicht regelmäßig kontrolliert  wenig eigener Aufwand zur Wildschadensverhütung

20 Probleme bzw. Hemmnisse bei der Vermeidung von Wildschäden 3.Probleme bei Jagdpächtern  „ich habe gepachtet“- mir hat keiner was zu sagen (selten, aber oft noch anzutreffen)  oft nicht vor Ort  können hohen Wildschaden häufig finanziell nicht begleichen  nicht an biotopverbessernden Maßnahmen interessiert  Jagd soll „Gewinn bringen“, schießen „auf Teufel komm raus“

21 Positive Beispiele bei der Umsetzung der Langenweddinger Empfehlung ca. 1/3 der Jagdgenossenschaften versucht danach zu handeln  regelmäßige Beratung mit Landwirten und Jagdpächtern  Abstimmung über Fruchtfolgen  Anlage von Schussschneisen im Mais  Genehmigung zur Aufstellung von jagdlichen Einrichtungen in großen Schlägen  die Waldfeldkante wird zur Bejagung frei gehalten  Bereitstellung von Elektrozäunen  Tolerierung von kleinen Wildschäden  Ernte zuerst auf gefährdete Flächen  Wildschäden können in Sachleistungen beglichen werden  Freigabe von Flächen zur Biotopgestaltung für Niederwild mein Fazit : Ausschließlich kommerzielles Denken schadet langfristig dem Ansehen der Jagd und der nachhaltigen Wildbewirtschaftung und löst nicht das Problem „Wildschäden in Wald und Feld“ !!!

22 Hauptproblem: Schwarzwildbewirtschaftung ( teilweise auch bei Rotwild )  zu geringe Frischlingsstrecken (wer schießt schon auf 3 – 4 kg schwere Frischlinge)  unkontrollierter Abschuss von führenden Bachen (der „Klumpen“ Fleisch interessiert)  große Schläge bei Raps und Mais  teilweise unkontrollierte Kirrungen  minimierte Schwarzwildbejagung in den Sommermonaten im Wald  keine revierübergreifenden Jagden auf Schwarzwild im Herbst und Winter


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