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Weitere Beschlüsse des IFAB Zusätzliche Schiedsrichter-Assistenten (ZSA) Antrag der FIFA Die letzten Rückmeldungen zum ZSA-Experiment sollen bis 31.

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2 Weitere Beschlüsse des IFAB

3 Zusätzliche Schiedsrichter-Assistenten (ZSA) Antrag der FIFA Die letzten Rückmeldungen zum ZSA-Experiment sollen bis 31. Mai 2012 vorliegen. Danach folgen die Analyse der Endrunde der UEFA EURO 2012 und eine Präsentation bei der IFAB-Sondersitzung am 5. Juli 2012.

4 Torlinientechnologie (TLT) Antrag der FIFA Die Mitglieder folgen der Empfehlung und lassen zwei Unternehmen (Hawk-Eye und GoaIRef/Fraunhofer) zur Testphase 2 zu.

5 Freistoß-Spray Antrag der FIFA Die FIFA hat die Mitglieder über das Freistoß-Spray-Experiment bei der Copa America 2011 informiert. Nachdem der IFAB der CONMEBOL am 5. März 2011 für das Experiment mit einem Freistoß-Spray (zur Markierung des Abstands von 9,15 m) bei der Copa America 2011 und weiteren Wettbewerben die Erlaubnis erteilt hatte, erhielten die FIFA und der IFAB im Oktober 2011 von der CONMEBOL einen detaillierten Bericht.

6 Freistoß-Spray WICHTIGSTE ERGEBNISSE 1. Wirksame Durchsetzung der bestehenden Regeln: Der Abstand von 9,15 m zwischen der Mauer und dem Ball wird klar eingehalten. 2. Weniger Verzögerung, da die Position und die Distanz klarer sind. Mehr Spielzeit, weil sich die Mauer schneller bildet. 3. Neues Instrument, das die Fairness fördert und Konfrontationen zwischen den Spielern und Offiziellen bei Standardsituationen verhindert. 4. Günstig und somit für alle Profi- u. Amateurligen erschwinglich.

7 Freistoß-Spray Die Mitglieder beschließen, den Freistoß-Spray zuzulassen, wobei die einzelnen Mitgliedsverbändeüber den Einsatz des Sprays entscheiden sollen. Im DFB Bereich wird das Freistoß-Spray zunächst nicht eingesetzt.

8 Regel 4 - Ausrüstung der Spieler Antrag der FIFA Die Mitglieder lassen Kopftücher grundsätzlich zu. Vorbehalten bleibt eine Sicherheitsanalyse durch die Medizinische Kommission der FIFA, ehe bei der Sondersitzung am 5. Juli definitiv entschieden wird. Der DFB wartet diese Entscheidung ab.


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