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Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht.

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Präsentation zum Thema: "Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht."—  Präsentation transkript:

1 Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum01.01.2015 ThemaKurs 2AutorAlain Batzli Für den Abschuss dürfen nur gestattete Jagdwaffen und Munition verwendet werden. Steinmarder, Baummarder und Vögel dürfen auch mit Kleinkalibergewehren erlegt werden. 11 22 33 4 Selbsthilfemassnahmen: Welche Waffen sind für den Abschuss der Tiere zugelassen? JaV, Art. Eine handlungsfähige Person, die durch Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder, Waschbär, Rabenkrähe, Elster, Saatkrähe, Eichelhäher, Türkentaube, Star, Amsel und verwilderte Haustaube einen Schaden an ihren Haustieren, landwirtschaftlichen Kulturen oder selber genutzten Liegenschaften erleidet, ist berechtigt, die Schaden verursachenden Tiere zu vergrämen oder so weit notwendig zu erlegen oder einzufangen und zu töten. Erkläre Selbsthilfemassnahmen JaV, Art. 8 Füchse Dachse Stein- und Baummarder Waschbären Welche Tiere, die im Rahmen der Selbsthilfemassnahmen erlegt wurden, müssen innert zwei Tagen dem Wildhüter gemeldet werden? JaV, Art. 8 a die Ausübung der Selbsthilfe in Gebieten mit Jagdverbot und im Walde, b bei Türkentauben, Staren und Amseln das Erlegen während der Zeit vom 1. März bis 15. Juni, c bei Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder sowie Waschbär das Erlegen ausserhalb des Umkreises von 100 Metern um bewohnte Gebäude und das Einfangen ausserhalb von Gebäuden und Vordächern, d der Einsatz von Hunden und Lockmitteln mit Ausnahme der Verwendung von Ködern in Kastenfallen. Wann und wie sind Selbsthilfemassnahmen verboten? JaV, Art. 9 4

2 Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum01.01.2015 ThemaKurs 2AutorAlain Batzli Ist das Verwenden von Fallen gestattet? JaV, Art. 20 Jede Verwendung von Wildfallen irgendwelcher Art ist verboten. Im Rahmen der Selbsthilfe ist die Verwendung von Kastenfallen im Innern von Gebäuden sowie unter Vordächern gestattet. Kastenfallen sind täglich mindestens zweimal zu kontrollieren. Was gilt als Fallwild? JaV, Art. 23 Als Fallwild gelten alle: toten, kranken und verletzten Wildtiere oder Teile davon verlassene oder verwaiste Jungtiere. Welches ist das korrekte Vorgehen nach dem Auffinden von Fallwild? JaV, Art. 23 Fallwild ist der Wildhüterin, dem Wildhüter oder der Kantonspolizei unverzüglich zu melden. Über dessen weitere Verwendung entscheidet das Jagdinspektorat. Fallwild darf nur unter unverzüglicher Meldung an die Wildhüterin oder den Wildhüter behändigt werden. Unverwertbares Fallwild kann der Finderin oder dem Finder überlassen werden, soweit es nicht für kantonale Zwecke verwendet wird. 55 66 77 88 In welcher speziellen Situation dürfen Fallen verwendet werden? JaV, Art. 20

3 Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum01.01.2015 ThemaKurs 2AutorAlain Batzli 99 10 11 12 Welches Tier gehört zum Patent A mit seinen Kategorien? Art. 1 JaDV Gämsbock älter als 2 Jahre (Kategorie A1) Gämsgeiss älter als 2 Jahre (Kategorie A2) Gämsjährling (Kategorie A3) Murmeltier Kronenhirsch mit beidseitiger Krone (Kategorie C1) Spiesser (Kategorie C2) übrige Stiere (Kategorie C3) Hirschkuh (Kategorie C4) Hirschkalb (Kategorie C5) Keiler schwerer als 40 Kilogramm (Kategorie D1) Bache schwerer als 40 Kilogramm (Kategorie D2) Wildschweine bis 40 Kilogramm (Kategorie D3). Rehbock (Kategorie B1) Rehgeiss (Kategorie B2) Rehkitz (Kategorie B3) Feldhase / Schneehase / Waldschnepfe Welches Tier gehört zum Patent B mit seinen Kategorien? Art. 1 JaDV Welches Tier gehört zum Patent C mit seinen Kategorien? Art. 1 JaDV Welches Tier gehört zum Patent D mit seinen Kategorien? Art. 1 JaDV

4 Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum01.01.2015 ThemaKurs 2AutorAlain Batzli 13 14 15 16 Wer legt die jährlichen Jagdkondingente fest? Art. 1 JaDV Volkswirtschaftsdepartment Dürfen milchtragende Gämsgeissen und Hirschkühe erlegt werden? Art. 11 JaV Milchtragende Gämsgeissen und Hirschkühe dürfen nicht erlegt werden. Wird eine milchtragende Gämsgeiss oder Hirschkuh trotz sorgfältigem Ansprechen nicht erkannt und erlegt, muss die Erlegerin oder der Erleger das Tier in die Abschusskontrolle (hinten) eintragen und die in Anhang 2 festgelegte Gebühr entrichten. Nachtansitz: In welcher Zeitperiode wird der Nachtansitz ausgeführt? Und an welchen Tagen? Art. 5 JaDV Vom 16. November bis Ende Februar 6 Nächten vor dem Vollmond Vollmondnacht 4 Nächten nach dem Vollmond Total 11 Nächte (Vollmondperiode) Was ist zu tun, wenn irrtümlicherweise eine milchtragende Gämsgeiss oder Hirschkuh erlegt wurde? Art. 11 JaV

5 Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum01.01.2015 ThemaKurs 2AutorAlain Batzli 17 18 19 20 Wildschwein, Fuchs, Dachs Edelmarder, Steinmarder (beide Marderarten ausserhalb des Waldes), Waschbär, Marderhund Soweit eine Jagdberechtigung für diese Tierarten besteht. Je Vollmondperiode darf der Ansitz an zwei Orten ausgeübt werden, sofern sie vor der erstmöglichen Ansitznacht bis 18 Uhr der örtlich zuständigen Wildhüterin oder dem örtlich zuständigen Wildhüter gemeldet worden sind. Während der Vollmondperiode darf höchstens einer der Ansitzorte gewechselt werden, sofern der Wechsel spätestens bis 18 Uhr des Vorabends gemeldet worden ist. Bei genügender Sicht von 21 Uhr bis 5 Uhr. Dies gilt auch an den Schontagen im November. Schontage: Wie sind die Schontage für alle Patente von August bis Februar geregelt? Art. 10 JaV August und September= keine Schontage Oktober und November= Di/Do/Fr Schontage (ausgenommen Nachtansitz ab 16. November) Dezember, Januar und Februar= Keine Schontage Nachtansitz: Welche Tiere dürfen bejagt werden? Art. 5 JaDV Nachtansitz: Wie sind die Ansitz-Standorte geregelt und bis wann muss der Wildhüter informiert werden? Art. 5 JaDV Nachtansitz: Wie sind die Schusszeiten geregelt? Art. 5 JaDV

6 Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum01.01.2015 ThemaKurs 2AutorAlain Batzli 21 22 23 24 Jagdzeiten: Patent A? Gämswild Art. 10 JaV Gämse und Murmeltier 10.9. – 30.9. Jagdzeiten: Patent B? Rehwild Art. 10 JaV Reh 1.10. – 15.11. Feldhase 1.10. – 15.11. Schneehase 1.11. – 15.11. Waldschnepfe (nur Berner Jura) 1.10. – 15.11. Jagdzeiten: Patent C? Hirsch Art. 10 JaV Rothirsch 1.9. – 20.9. 10.10. – 30.11. Jagdzeiten: Patent D? Wildschwein Art. 10 JaV Wildschwein 2.8. – 31.1.

7 Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum01.01.2015 ThemaKurs 2AutorAlain Batzli 25 26 27 28 Jagdzeiten: Patent E? Wasservögel Art. 10 JaV Blässhuhn / Stockente / Entenbastarde 1.9. – 31.12. Reiherente / Tafelente 1.10. – 31.12. Kormoran 1.9. – 28.2. Jagdzeiten: Basispatent? Fuchs / Marderhund / Waschbär / verwilderte Hauskatze / verwilderte Haustaube Art. 10 JaV Fuchs / Marderhund / Waschbär / verwilderte Hauskatze / verwilderte Haustaube 1.9. – 28.2. Jagdzeiten: Basispatent? Rabenkrähe / Elster / Eichelhäher / Saatkrähe Art. 10 JaV Rabenkrähe / Elster / Eichelhäher / Saatkrähe 1.9. – 15.2. (Rabenkrähenschwärme auf landwirtschaftlichen Kulturen mit Schadenpotential bis 28.2.) Jagdzeiten: Basispatent? Edelmarder / Steinmarder Art. 10 JaV Edelmarder / Steinmarder 1.9. – 15.2.

8 Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum01.01.2015 ThemaKurs 2AutorAlain Batzli 29 30 31 32 Jagdzeiten: Basispatent? Damhirsch / Sikahirsch / Mufflon Art. 10 JaV Damhirsch / Sikahirsch / Mufflon 1.9. – 31.1. Jagdzeiten: Basispatent? Dachs Art. 10 JaV Dachs 1.9. – 31.12. Jagdzeiten: Basispatent? Ringeltaube / Kolkrabe Art. 10 JaV Ringeltaube / Kolkrabe 1.9. – 15.11. Jagdzeiten: Basispatent? Fasan / Türkentaube Art. 10 JaV Fasan / Türkentaube 1.10. – 15.11.


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