Universität Bremen Sicherheitsbeauftragte
Welche Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? Aufgabenkatalog Inhalte 1. Grundlage 2. Aufgaben Rechtlich Verantwortung? Welche Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? Aufgabenkatalog Wie gehe ich vor? / Probleme Fortbildung / Informationen
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) rechtliche Grundlage Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) § 22 - Sicherheitsbeauftragte § 23 - Aus- und Fortbildung - UVV „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 20 - Sicherheitsbeauftragte
Verantwortung / Vorgaben: Gemäߧ22 SGB VII haben Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis. Sie können deshalb zivil- und strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden. Ihre Aufgabe besteht einzig und allein darin, Ihren Arbeitgeber oder Ihre Vorgesetzten zu beraten, Mängel und Unfallgefahren zu melden und Verbesserungen anzuregen. Gemäß § 20 DGUV-V1 müssen Unternehmer die erforderliche Anzahl von Sicherheitsbeauftragten bestellen. Folgende Kriterien sind dabei umzusetzen. link Seite 13, § 20
Aufgaben und Anlässe - Link Seite 10
Wie gehe ich vor ? / Probleme Klare Wirkungsbereich Bekanntgabe Regelmäßiger Teilnahme an den Sicherheitsbeauftragtentreffen Sinnvoll sind regelmäßige Begehungen (Protokoll) Verantwortliche Person schriftlich benachrichtigen Kolleginnen und Kollegen direkt ansprechen Sicherheitsbeauftragte sollen keine Ja-Sager um jeder Preis und kein notorischen Querulanten sein! Sicherheitshinweise können schnell als Kritik aufgenommen werden. Schnell steht man als „Besserwisser“ oder „Sicherheitsfuzzi“ dar.
Fortbildungen Regelmäßige Treffen (4x jährlich) Zusätzliche Schulungen (bis jetzt 2x jährlich) Fortbildungen über die Unfallkasse Bremen
Literatur / Informationen DGUV Vorschrift 1 (aktuell) DGUV Regel 100-001 (aktuell) DGUV Information 211-011 (Arbeitsschutz will gelernt sein von 2013) DGUV Information 211-021 (Der Sicherheitsbeauftragte von 2006) DGUV Information 211-022 (Gesprächsführung von 2000)
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