1 Lerneinheit 2 – 10.11.2009 Überblick A.Bereicherungsrecht § 4 Die speziellen Nichtleistungs- (bzw. Eingriffs-) Kondiktionen nach §§ 816, 822.

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1 Lerneinheit 2 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 4 Die speziellen Nichtleistungs- (bzw. Eingriffs-) Kondiktionen nach §§ 816, 822

2 Wiederholung: A verkauft dem B durch notariell beurkundeten Vertrag ein Grundstück. Der Kaufpreis soll 1 Mio. € betragen. Um Steuern zu sparen, wird aber lediglich ein Kaufpreis von € angegeben. B zahlt vereinbarungsgemäß 1 Mio. auf ein Konto des A. Dennoch verweigert A die Übereignung des Grundstücks. Daraufhin verlangt B die Rückzahlung des Geldes. Zu Recht?

3 § 4 Die speziellen Nichtleistungs- (bzw. Eingriffs-) Kondiktionen nach §§ 816, 822 Fall: G leiht dem Z sein Notebook. Da Z in finanziellen Schwierigkeiten steckt, veräußert er das Notebook für € an den gutgläubigen D. Rechte des G?

4 Leihe (§ 598) GZ § 929, § 932 (§ 433) D

5 § 4 Die speziellen Nichtleistungs- (bzw. Eingriffs-) Kondiktionen nach §§ 816, 822 I.§ 816 I 1: Entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten > Rechtsfortwirkungsgedanke 1.Voraussetzungen a)Verfügung - nur rechtsgeschäftliche Verfügung - nicht Vermietung/Verpachtung (str.) - nur entgeltliche Verfügung b)Fehlender Grund hier: Nichtberechtigung des Verfügenden (nicht bei Ermächtigung)

6 c)Wirksamkeit gegenüber dem Berechtigten aa)Anfängliche Wirksamkeit (z.B. gutgläubiger Erwerb > § 932) bb)Nachträgliche Wirksamkeit (Genehmigung > §§ 185 II 1, 184) - uU auch konkludent - auch bei zwischenzeitlichem Eigentumsverlust gem. §§ 946 ff. (vgl. BGHZ 56, 131 – Leder-Fall)

7 d)Erlangtes Etwas - Volle Gegenleistung (Erlös)? (so zB BGHZ 29, 157 – Gewebe-Fall) - Nur Wertersatz? Relevant für Mehrerlös bei gutgläubiger Weiterveräußerung (Hinweis: bei Bösgläubigkeit Anspruch aus angemaßter Eigengeschäftsführung, §§ 687 II 1, 681 S. 2, 667 – Einzelheiten unter B) 2.Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten an den Berechtigten (kein Abzug von Erwerbskosten; vgl. BGHZ 55, 176 – Jungbullen-Fall)

8 II.§ 816 I 2: Unentgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten 1.Konstellation a)Berechtigter als Gläubiger b)Nichtberechtigter als Verfügender c)Erwerber als Schuldner zB: Im Ausgangsfall schenkt Z das Notebook seiner Freundin F, um bei ihr Eindruck zu machen. Rechte des G?

9 Leihe (§ 598) GZ § 929, § 932 (§ 516) F (Dritte)

10 2.Voraussetzungen a)Verfügung eines Nichtberechtigten, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist b)Unentgeltlichkeit aa)Definition bb)Gemischte Schenkung (§ 816 I 2 anwendbar, wenn Unentgeltlichkeit überwiegt; aA Teilung des Geschäfts) 3.Rechtsfolge: DURCHGRIFF

11 Leihe (§ 598) GZ § 929, § 932 (- § 433) D

12 4.Rechtsgrundlosigkeit des Verfügungsgeschäfts § 816 I 2 analog? a)Rechtsgrundlose, entgeltliche Verfügung Frühere Lehre bejahend Neuere Ansicht verneinend: Nur Kondiktion der Kondiktion b)Rechtsgrundlose, unentgeltliche Verfügung > § 816 I 2 anwendbar

13 zB Darlehensrückzahlungsanspruch SN (Zedent) § 398 § 407 D (Zessionar)

14 III.§ 816 II: Leistung an einen Nichtberechtigten - Drittempfangskondiktion 1.Voraussetzungen a)Bewirkung einer Leistung an einen zur Einziehung Nichtberechtigten (N) b)Wirksamkeit der Leistung gegenüber dem Berechtigten aa)aufgrund Gesetzes, z.B. gemäß § 407 bb)aufgrund einer Genehmigung (§ 185) 2.Rechtsfolge: Herausgabe des Geleisteten vom Empfänger (N) an (S)

15 Unwirksames Rechtsgeschäft GZ § 929, § 932 (§ 516) D

16 IV.§ 822: Unentgeltliche Zuwendung eines ungerechtfertigt Bereicherten 1.Voraussetzungen a)Vorerwerb des Zuwendenden (Z) von (G) b)Bereicherungsanspruch des Gläubigers (G) gegen (Z) c)Rechtsgeschäftliche Zuwendung durch (Z) an einen Dritten (D) d)Unentgeltlichkeit dieser Zuwendung (Z – D)

17 e)Wegfall des Bereicherungsanspruchs des (G) gegen (Z) infolge der unentgeltlichen Zuwendung (Z – D), § 818 III aa)„Subsidiarität“ der Haftung des Drittempfängers bb)Keine Gleichsetzung von „Unentgeltlichkeit“ und „Rechtsgrundlosigkeit“ 2.Rechtsfolge: (G – D) DURCHGRIFF