Strafrecht BT Repetition Vorlesung vom 14. Dezember 2009

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Strafrecht BT Repetition Vorlesung vom 14. Dezember 2009 HS 2009 Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern

Repetition – Programm Verhältnis (versuchte) Tötung / Körperverletzung Repetition Konkurrenzen allgemein Verhältnis versuchte Tötung / Körperverletzung im Speziellen Teilnahme an Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord gemäss Art. 115 Mord gemäss Art. 112: Annahme besonderer Skrupellosigkeit bei/trotz kulturbedingter psychischer Störung Ehrverletzungsstraftaten Prüfungsschema für Verleumdungen gemäss Art. 174 Retorsion gemäss Art. 177 Ziff. 3: Tätlichkeit als "Anlassdelikt"? Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 2

Konkurrenzen allgemein – Übersicht Konkurrenz: ein Täter verwirklicht mit seinem Verhalten mehrere Straftatbestände unechte Konkurrenz: ein Straftatbestand deckt das Tatunrecht so vollständig ab, dass die übrigen (ebenfalls erfüllten) Straftat-bestände dahinter zurücktreten (im StGB nicht geregelt) echte Konkurrenz: Täter hat mehrere Straftatbestände verwirklicht, die zueinander nicht im Verhältnis des wechselseitigen Ausschlus-ses stehen (Art. 49 Abs. 1), sondern zu einer Strafschärfung führen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 3

Konkurrenzen allgemein – Hinweise zur Prüfung der Konkurrenzen: Wo? Wo (an welcher Stelle der Falllösung) prüfe ich Konkurrenzen? Ein Sachverhalt ist wenn möglich in verschiedene Handlungs-abschnitte zu gliedern. Es empfiehlt sich, Konkurrenzen jeweils am Ende eines Handlungsabschnitts zu prüfen. Alternative: Prüfung der Konkurrenzen ganz am Schluss der Falllösung. Bei mehreren Tätern sind die Konkurrenzen für jeden Täter separat zu prüfen. Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 4

Konkurrenzen allgemein – Hinweise zur Prüfung der Konkurrenzen: Wie? Wie prüfe ich Konkurrenzen? (Vorgehen) 1. Schritt: Quasi als Vorfrage ist in jedem Handlungsabschnitt zu überlegen, ob mehrere Handlungen eines Täters im strafrecht-lichen Sinn eine Handlungseinheit bilden, die als eine einzige Handlung zu bestrafen ist, so dass sich diesbezüglich die Frage der Konkurrenzen gar nicht stellt. 2. Schritt: Falls mehrere Straftatbestände erfüllt sind, ist zu prüfen, ob diese Straftatbestände unter einander im Verhältnis der unechten Konkurrenz stehen. 3. Schritt: Falls nach der Prüfung der unechten Konkurrenz mehrere Straftatbestände übrig bleiben, nach denen der Täter zu bestrafen ist, so ist der Strafrahmen gemäss Art. 49 Abs. 1 zu bestimmen. Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 5

Konkurrenzen allgemein – Handlungseinheit tatbestandliche Handlungseinheit (= rechtliche Handlungseinheit): ein Straftatbestand verbindet mehrere Einzelhandlungen von Gesetzes wegen zu einer Bewertungseinheit zusammengesetzte Straftatbestände wie etwa Raub (Art. 140) gewerbsmässige Straftaten wie etwa Art. 139 Ziff. 2 oder Art. 146 Ziff. 2 Dauerdelikte wie etwa Freiheitsberaubung (Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1) natürliche Handlungseinheit: einheitlicher Willensakt; räumlicher und zeitlicher Zusammenhang der Einzelakte mehrfaches Einstechen auf ein Opfer Plündern eines Hotelsafes mit Sachen verschiedener Gäste Ladendiebstahl in demselben Laden, innert kurzer Zeit, nach festem Plan Rechtsfolge: nur ein Tatbestand ist erfüllt bzw. ein bestimmter Tatbestand ist nur ein einziges Mal erfüllt; d.h. keine Konkurrenz Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 6

Konkurrenzen allgemein – Unechte Konkurrenz Unechte Konkurrenz (= Gesetzeskonkurrenz) Bedeutung: Im Falle der unechten Konkurrenz schliesst die Anwendung einer Strafbestimmung die Anwendung einer oder mehrerer anderer Strafbestimmungen aus. Arten (Unterscheidung ohne praktische Folgen) Spezialität: Spezialnorm enthält Allgemeinnorm vollständig insb. Qualifikationen bzw. Privilegierungen im Verhältnis zum Grundtatbestand Konsumtion: ein Tatbestand ist in einem anderen wertungsmäs-sig enthalten Subsidiarität: Vorformen treten hinter eigentliche Rechtsgutsver-letzung zurück mitbestrafte Vor- oder Nachtat: Handlung ist blosses Vorstadium oder dient der Verwertung bzw. Sicherung des Erreichten Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 7

Konkurrenzen allgemein – Echte Konkurrenz Voraussetzung: keine unechte Konkurrenz verschiedene Arten (Unterscheidung ohne praktische Folgen) Idealkonkurrenz: mehrere Tatbestände werden durch eine einzige Handlung verwirklicht ungleichartige Idealkonkurrenz: eine Handlung verwirklicht mehrere Straftatbestände gleichartige Idealkonkurrenz: eine Handlung verwirklicht denselben Tatbestand mehrmals Realkonkurrenz: mehrere (gleiche oder verschiedene) Tatbestände werden durch mehrere selbständige Handlungen verwirklicht Rechtsfolge (Art. 49 Abs. 1): Strafschärfung gemäss Asperationsprinzip 1. Schritt: Bestimmung des Strafrahmens für schwerste Straftat 2. Schritt: Festsetzung der Einsatzstrafe für die schwerste Straftat innerhalb dieses Strafrahmens 3. Schritt: Erhöhung der Einsatzstrafe unter Einbezug der anderen Straftaten zur Gesamtstrafe Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 8

Verhältnis (versuchte) Tötung / Körperverletzung im Speziellen Konstellation: Der Täter schiesst mit Tötungsvorsatz auf sein Opfer. Das Opfer wird getroffen und ist schwer verletzt. 1. Meinung (BGer; Teil der Lehre): echte Konkurrenz Formale Argumentation: Bestrafung wegen versuchter Tötung deckt nur den Handlungsunwert der Tat ab, nicht jedoch den Erfolgsunwert 2. Meinung (Teil der Lehre): in der Regel unechte Konkurrenz Wertende Argumentation: versuchte Tötung deckt wertungsmässig die vollendete Körperverletzung ab; Strafmilderung beim Versuch fakultativ Ausnahme nur, wenn Körperverletzung eintritt, die nicht blosses Durchgangsstadium der Tötung ist und vom Vorsatz umfasst ist Relevanz der Meinungsverschiedenheit? Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 9

Teilnahme an Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord gemäss Art. 115 Art. 115: Verleitung und Beilhilfe zum Selbstmord Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Grundsätzlicher Charakter von Art. 115: Teilnahme als Täterschaft ausgestaltet Unterschiede zur Teilnahme gemäss den allgemeinen Regeln von Art. 24/25 Anstiftung (Verleitung) nur strafbar, wenn Selbsttötung zumindest versucht worden ist selbstsüchtige Beweggründe als besonderes Merkmal des subjektiven Tatbestands (Vorsatz betreffend Haupttat nicht ausreichend) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 10

Teilnahme an Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord gemäss Art Teilnahme an Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord gemäss Art. 115 (Fortsetzung) Frage der Strafbarkeit der Verleitung/Beihilfe zur Selbsttötung gemäss Art. 115 Problem? Lösung Verleitung und Beihilfe zur Selbsttötung als eigenständiger Tatbe-stand; deshalb ist nach den allgemeinen Regeln die Anstiftung gemäss Art. 24 bzw. die Gehilfenschaft gemäss Art. 25 möglich aus dem Charakter der abschliessenden Sonderregelung leitet sich jedoch ab, dass bei Teilnahme gemäss Art. 24 bzw. Art. 25 ebenfalls zumindest Versuch der Selbsttötung sowie die besondere subjektive Voraussetzung der selbstsüchtigen Beweggründe vorliegen müssen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 11

Mord (Art. 112): Besondere Skrupellosigkeit bei/trotz kulturbedingter psychischer Störung Art. 112: Mord Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. über das Vorliegen einer besonderen Skrupellosigkeit ist mittels einer wertenden Gesamtwürdigung aller Tatumstände bzw. Indizien zu entscheiden BGE 127 IV 10: Berücksichtigung kulturbedingter psychischer Störung (chronische psychosoziale Dauerbelastung vor dem Hintergrund traditioneller Werte) führt nicht per se zur Ablehnung einer besonderen Skrupellosigkeit Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 12

Ehrverletzungsstraftaten – Prüfungsschema für Verleumdungen gemäss Art es gibt zwei Varianten, eine Verleumdung zu prüfen 1. Variante: abgestufte Prüfung 1. Schritt: Prüfung von Art. 173 als Grundtatbestand 2. Schritt: Prüfung der qualifizierenden Merkmale von Art. 174 obj. TB: Unwahrheit der Äusserung subj. TB: sicheres Wissen um die Unwahrheit der Äusserung 2. Variante: integrale Prüfung obj. TB: alle Merkmale der üblen Nachrede plus Unwahrheit der Äusserung sub. TB: Vorsatz plus sicheres Wissen um die Unwahrheit der Äusserung Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 13

Ehrverletzungsstraftaten – Beschimpfung (Art. 177): Retorsion (Ziff. 4) Art. 177: Beschimpfung (…) 3 Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien. Gesetzeswortlaut: Beschimpfung oder Tätlichkeit als unmittelbare Reaktion auf eine vorangegangene Beschimpfung Rechtsprechung: analoge Anwendung auch bei Veranlassung der Beschimpfung durch eine Tätlichkeit Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Repetition  Folie 14