Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler1 Überprüfung von Großvorhaben durch den Kärntner Landesrechnungshof
Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler2 Gesetzliche Grundlagen: Kärntner Landesrechnungshofgesetz 1996 § 10 Kostenüberprüfung von Großvorhaben § 11 Überprüfung der Durchführung von Großvorhaben
Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler3 Was ist ein Großvorhaben? einheitlicher Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang gesamtheitliche Planung außergewöhnliche finanzielle Bedeutung
Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler4 Welche Großvorhaben unterliegen der Prüfung? die das Land Kärnten selbst durchführt bei denen sich das Land zur Durchführung anderer Rechtsträger bedient die von einer Unternehmung durchgeführt werden an denen das Land mit mindestens 50 % beteiligt ist, sofern 50 % der erforderlichen Mittel vom Land zur Verfügung gestellt werden bei denen sich o.a. Unternehmung anderer Rechtsträger bedient
Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler5 § 10 Kostenüberprüfung von Großvorhaben Was wird geprüft? Soll-Kosten-Berechnungen Folge-Kosten-Berechnungen
Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler6 Anforderungen an die Soll- und Folge-Kosten-Berechnung: gemäß K-LRHG § 10: detailliert übersichtlich nachvollziehbar ziffernmäßig richtig
Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler7 Beispiel A: Straßenbaulos Grundeinlöse Ersatzleistungen Projektvorbereitung Projektierung, ÖBA Baukosten Reserven Folgekosten
Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler8 Beispiel B: Krankenhaushochbau Grundankauf Aufschließung Bauwerk-Rohbau Bauwerk-Technik Bauwerk-Ausbau Einrichtung Außenanlagen Honorare Nebenkosten Reserven Folgekosten
Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler9 Anforderungen an ein Mengen- und Preisgerüst: „Schärfegrad“ +/- 10% bei Neubau, +/- 15% bei Umbau Planungsstand ausreichend detailliert Musterleistungsbeschreibungen als Grundlage Massenermittlung auf Basis der Plänen Massenbilanzen geschlossen Preise aus Erfahrungswerten oder Statistik Stichtag der Soll-Kosten-Berechnung deklarierte Reserven
Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler10 Prüfergebnis innerhalb von drei Monaten Bericht an den Kontrollausschuss des Landtages an die Landesregierung und gegebenenfalls an die betroffene Unternehmung erst danach endgültige Beschlussfassung über das Vorhaben unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses des K-LRH
Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler11 § 11 Überprüfung der Durchführung von Großvorhaben Was wird geprüft? Vergleich Soll-Kosten-Berechnung - Ausschreibungsmassen Rechtskonformität der Vergaben Vergleich Soll-Kosten-Berechnung - Vergabesummen Projektabwicklung Übereinstimmung der Kostenaufzeichnungen Ortsaugenschein Prognosen
Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler12 Überprüfung von Großvorhaben durch den Kärntner Landesrechnungshof