Instrumente und Förderungen

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Instrumente und Förderungen Referentin: Dipl.Verwaltungswirtin Christine Halkow 22.04.2015 Instrumente und Förderungen Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: Menü-Reiter [ > Bild/Logo einfügen > Logoauswahl (Pulldown-Menü)] (Bitte nicht über „Bild ändern“, nicht über „Einfügen“.

Überblick Beratung/ Vermittlung von Arbeitskräften Jeder Arbeitgeber hat einen persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice Beratung/ Vermittlung von Arbeitskräften Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)) Weiterbildung/ Betriebliche Einzelumschulung Förderung zur Weiterbildung Eignungsfeststellung/ Kenntnisvermittlung Maßnahme bei einem Arbeitgeber Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Überblick Förderung zur Ausbildung Förderung zur Arbeitsaufnahme Einstiegsqualifizierung (EQ) ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Ausbildungszuschuss für Behinderte und Schwerbehinderte (AZ) Förderung zur Ausbildung Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für Behinderte und (besonders) Schwerbehinderte Förderung zur Arbeitsaufnahme Ihre Fragen Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Beratung/ Vermittlung von Arbeitskräften Beratung in allen Fragen der Personalgewinnung - gern auch im Außendienst Gezielte Vorauswahl der Bewerber Umfassende und individuelle Betreuung von Arbeits- und Ausbildungsstellen Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten allgemein und für Beschäftigte Beratung zur Lage und Entwicklung auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt Beratung zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellung Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Förderung der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter WeGebAU: Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (§81, §82 und §131a SGB III) Förderung für Arbeitnehmer möglich unabhängig vom Alter KANN-Leistungen Antragsstellung immer vor Maßnahmebeginn (mind. 2Wochen)!! Pflichtleistungen des Arbeitgebers sind nicht förderfähig Die Maßnahme muss mindestens 4 Wochen bzw. 160 Stunden betragen Maßnahme und Träger müssen nach AZAV zertifiziert sein Die Maßnahme muss während der betriebsüblichen Arbeitszeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes stattfinden Weiterbildung außerhalb des Betriebes Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

WeGebAU für geringqualifizierte Beschäftigte Definition geringqualifiziert: (§81 Abs.5 SGB III) Ungelernte: ohne Berufsabschluss und mindestens 3 jährige berufliche Tätigkeit oder Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die jedoch auf Grund einer mindestens 4 Jahre ausgeübten Helfertätigkeit (berufsfremd), den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können !!! Geringqualifizierte können unabhängig von der Betriebsgröße gefördert werden !!! Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

WeGebAU für geringqualifizierte Beschäftigte Förderleistung: WAS? Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten (§81 Abs. 5 SGB III) Weiterbildungskosten (§81 Abs. 2 SGB III) WIEVIEL? Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100% (in Abhängigkeit der Betriebsgröße) Lehrgangskosten bis 100% Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung:  wenn sie durch die Teilnahme zusätzlich entstehen Die Förderung ist nur für Maßnahmen möglich, die auf einen Berufsabschluss bzw. auf eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation abzielen. Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

WeGebAU für geringqualifizierte Beschäftigte WICHTIG Umschulungen sind nur förderbar, wenn sie um mindestens 1/3 der regulären Ausbildungsdauer verkürzt sind. AUSNAHMEN ist eine Verkürzung aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelung ausgeschlossen (häufig bei Ausbildungen an Berufsfachschulen) ist ein Maßnahmeteil von 2/3 förderbar, wenn die Finanzierung des letzten Drittels aufgrund bundes- oder landesrechtlichen Regelung gesichert ist Für Umschulungen in der Altenpflege sind im Vorfeld Verkürzungsmöglichkeiten (insbesondere nach § 7 Abs. 4 AltPflG für Personen mit mindestens zweijähriger Pflegeerfahrung) zu prüfen Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

WeGebAU Beschäftigte in KMU Förderleistung: Beschäftigte ab 45 Jahren mit und ohne Berufsabschluss (§82 SGB III) Zuschuss zu den Lehrgangskosten bis 75% Beschäftigte unter 45 Jahre mit und ohne Berufsabschluss (131a SGBIII) Zuschuss zu den Lehrgangskosten bis 50% Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung: wenn sie durch die Teilnahme zusätzlich entstehen HINWEIS: die Förderung nach § 81 (2) SGB III (gering qualifizierte Beschäftigte) hat Vorrang vor der Förderung nach §§ 82 und 131a SGB III (Beschäftigte in KMU) Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Weiterbildung während Arbeitslosigkeit §81ff SGB III Weiterbildungs-/ Lehrgangskosten können durch die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter übernommen werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, die Arbeitslosigkeit zu beenden.. Förderfähig sind Teilqualifikationen und Maßnahmen zum Erwerb eines Berufsabschlusses (Umschulungen) Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Betriebliche Einzelumschulung WER? Geringqualifizierte Arbeitslose (kein Berufsabschluss, oder mehr als 4 Jahre vom erlernten Beruf entfernt ) WIE? Abschluss eines Umschulungsvertrages mit Verkürzung um 1/3 der Ausbildungszeit Einstieg wie ein regulärer Auszubildender mit Besuch der Berufsschule KOSTEN? Sie zahlen die ortsübliche bzw. tarifliche Ausbildungsvergütung die Agentur oder das Jobcenter übernimmt durch die Umschulung entstehende Kosten (z.B Berufsschulgebühren, notwendige Lernmittel, Fachliteratur, Prüfungsgebühren, erforderliche Eignungsfeststellung u.a.) Der Arbeitnehmer erhält seine Leistungen von der Agentur bzw. Jobcenter weiter, sowie entstehende Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten und gff. Kosten für auswärtige Unterbringung Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Förderung zur Ausbildung Einstiegsqualifizierung Einstiegsqualifzierung (EQ) §54a SGB III WER? Ausbildungsbewerber/innen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, Altnachfrager WAS? Praktikum in Vollzeit oder Teilzeit zur Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung, Vermittlung von Basiskompetenzen für eine Ausbildung Berufsschulpflicht für Jugendliche unter 18Jahren Dauer: mind. 6 Monate - max. 12 Monate KOSTEN? 216 € der vereinbarten Praktikumsvergütung zzgl. der SV-Pauschale von 108€ werden durch die Agentur/ Jobcenter übernommen HINWEIS: vor Beginn beim Arbeitgeberservice beantragen; EQ Vertragsabschluss ist bei der nach dem BBiG zuständigen Stelle anzuzeigen Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Förderung zur Ausbildung abH ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) §75 SGB III WER? Auszubildende, die für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zusätzlich Hilfen benötigen, ggf. vom ersten Tag an KOSTEN? werden vollständig durch die Agentur/ Jobcenter übernommen  Antragstellung durch die/den Auszubildende/n bei ihrem/seinem Berufsberater Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen § 73 SGB III (AZ-SB) betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten bzw. schwerbehinderten Menschen in Ausbildungsberufen keine Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträger im Sinne des SGB IX KOSTEN? Zuschuss zur monatlichen Ausbildungsvergütung (zgl. des pauschalierten Arbeitgeberanteils) gemessen am letzten Ausbildungsjahr i.H.v. 60 % für Behinderte bzw. 80 % für Schwerbehinderte Antragstellung durch den Arbeitgeber vor Beginn der Ausbildung HINWEIS: zu den behinderten Menschen zählen oft Lernbehinderte, die eine theoriereduzierte Ausbildung in bestimmten Bildungseinrichtungen benötigen (nicht OSZ) Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III  durch den Arbeitnehmer zu beantragen, vor Beginn der Maßnahme zur Eignungsfeststellung (fachliche und soziale Kompetenzen) Dauer bis zu 6 Wochen Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Eingliederungszuschuss §88ff SGB III Eingliederungszuschuss (EGZ) §88 ff SGBIII Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen §90 SGB III KANN-Leistung: kein Rechtsanspruch Antragstellung spätestens vor dem 1.Arbeitstag Arbeits- leistung Stellen- anforderung Minderleistung und Vermittlungshemmnisse Einarbeitungsdauer Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Eingliederungszuschuss §88ff SGB III Voraussetzung: Vermittlungshemmnisse und Minderleistungen Höhe und Dauer: max. 50% des zu berücksichtigen Arbeitsentgeltes für bis zu 12 Monate Für Arbeitnehmer 50+ maximal 36 Monate Ausschluss: versicherungspflichtige Vorbeschäftigung von mehr als 3 Monaten während der letzten 4 Jahre  Die Nachbeschäftigungspflicht entspricht der Dauer der Förderung Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen Voraussetzung: Vermittlungshemmnisse und Minderleistungen Höhe und Dauer: Für behinderte und schwerbehinderte Menschen bis zu 70% des zu berücksichtigen Arbeitsentgeltes für bis zu 24 Monate Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bis zu 70% für bis zu 60 Monate Für besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben für bis zu 96 Monate Ausschluss: versicherungspflichtige Vorbeschäftigung von mehr als 3 Monaten während der letzten 4 Jahre, dies gilt nicht, wenn es sich um die befristete Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen handelt.  Keine Nachbeschäftigungspflicht für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Ihre Fragen Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christine Halkow Dipl. Verwaltungswirtin FH Arbeitsvermittlerin Arbeitgeber-Service Cottbus Telefon: 0355 619-2140 Telefax: 0355 619-1144 E-Mail: Cottbus.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Cottbus Bahnhofstr. 10 03046 Cottbus Instrumente und Förderungen 22.04.2015, © Bundesagentur für Arbeit