1 Evaluation und Anpassung des Finanzgesetzes 1. Tagung der II. Landessynode der EKM Kloster Drübeck 16. – 18. April 2015
2 Evaluation und Anpassung des Finanzgesetzes 1.Grundlagen und Grundsätze der Evaluation und Anpassung des Finanzgesetzes 2.Meilensteine im Prozess 3.Entscheidungsrelevante Gesichtspunkte 4.Wichtige Änderungen im Finanzgesetz 5.Wichtige Änderungen in den Ausführungsbestimmungen
3 1. Grundlagen und Grundsätze der Evaluation und Anpassung des Finanzgesetzes § 33 Finanzgesetz „ Dieses Kirchengesetz ist durch den Landeskirchenrat spätestens vier Jahre nach seinem Inkrafttreten zu überprüfen. Hierzu sind die Kirchengemeinden und Kirchenkreise zu hören. Der Landessynode ist das Ergebnis zur Be- schlussfassung vorzulegen.“ Beschluss der Landessynode vom Entscheidung zur Berechnung der Stellen im Verkündigungsdienst Entnahme aus der Rücklage des Verkündigungsdienstes für Erprobungsräume ermöglichen Bestätigung des 2. Eckpunktepapiers
4 Grundsätze in der Verfassung Eigenverantwortung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise (Art. 7 Abs. 1) Solidarischer, sparsamer, wirtschaftlicher und transparenter Einsatz aller Mittel (Art. 85 Abs. 1 Satz 2) Innerkirchlicher Finanzausgleich zwischen den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen und der Landeskirche (Art. 86 Abs. 2) 1. Grundlagen und Grundsätze der Evaluation und Anpassung des Finanzgesetzes
5 Grundsätze im Finanzgesetz 1.Subsidiarität Stärkung der Mittleren Ebene 2.Solidarität Pfarrvermögen, Baulastfonds, Strukturfonds 3. Transparenz und Nachvollziehbarkeit Plansumme enthält wichtigste Einnahmen 4. Zukunftsfähigkeit Anpassungsformeln für Verkündigungsdienst und Verwaltungsdienst (LKA und KKÄ); Vorrang für Verkündigungsdienst 1. Grundlagen und Grundsätze der Evaluation und Anpassung des Finanzgesetzes
6 Vorlage des 1. Eckpunkte- papiers Jan.2014 April-Juni 2014 Stellungnahme- verfahren zum 1. Eckpunkte- papier in den Kirchenkreisen September 2014 Vorlage des 2. Eckpunkte- papiers November 2014 Beschluss der Landessynode zum 2. Eck- punktepapier; Auftrag an LKR Gesetzentwurf vorzulegen Jan./Febr Stellungnahme- verfahren zum Gesetzentwurf in den Kirchen- kreisen - Infotage April 2015 Diskussion und Beschluss der Landessynode zum Finanz- gesetz Mai/Juni 2015 Beschluss des LKR zu den Aus- führungs- bestimmungen Jan Inkrafttreten des Gesetzes und der Ausführungs- bestimmungen 2. Meilensteine im Prozess
7 3. Entscheidungsrelevante Gesichtspunkte Gemeindegliederentwicklung Kirchensteuerentwicklung Vergütungs- und Besoldungsentwicklung Absicherung der Versorgung Beiträge an die Ruhegehaltskassen Kapitalmarktentwicklung EKD-Finanzausgleichszahlungen EKD Solidarpakt
8 3. Entscheidungsrelevante Gesichtspunkte - Entwicklung der Gemeindegliederzahlen
9 Alterspyramide FrauenMänner FrauenMänner
10 Alterspyramide 2010 MännerFrauen Altersgruppe, die die meisten Kirchensteuern zahlen
12 3. Entscheidungsrelevante Gesichtspunkte - Tarifentwicklungen
13 3. Entscheidungsrelevante Gesichtspunkte - Versorgungsumlage Entwicklung der Versorgungsumlage (bei 2,5 % Besoldungsanpassung)
3. Entscheidungsrelevante Gesichtspunkte - Kosten des Verkündigungsdienstes Stellen Stellen Stellen Stellen Stellen Stellen
15 3. Entscheidungsrelevante Gesichtspunkte – EKD-Solidarpakt Steigende Pfarrdienstkosten Als Einnahmen werden (im 6-Jahres-Durchschnitt) berücksichtigt: Kirchensteuereinnahmen (einschl. Clearing) Staatsleistungen EKD-Finanzausgleich Grenzwert: 40 %
16 3. Entscheidungsrelevante Gesichtspunkte - Mittelfristige Finanzplanung Einnahmen/Ausgaben Kirchensteuern 85,592,796,195,193,093,0 Finanzausgleich EKD49,748,550,648,547,547,0 Staatsleistungen35,836,138,438,739,439,8 Clearingrückstellung 6,0 6,4 6,7 4,4 4,3 4,3 Ausgleichsrücklage 0,3 6, ,3 Versorgungsrücklage 0 0 8,2 6,6 0 0 Übergänge/Erprob. 1,5 1,0 2, __ Plansummen 163,2 163,0 167,7 171,3 175,6 176,8
17 4. Wichtige Änderungen im FG 1.Plansummenanteil der Landeskirche 2.Stellenplanformel 3.Beteiligung der Kirchenkreise bei Beauftragungen und bei Strukturveränderungen 4. Baulastfonds 5. Grundvermögensfonds 6. Wegfall von gegenstandslosen oder nicht bewährten Übergangs- und Schlussbestimmungen
18 4. Wichtige Änderungen im FG Differenzierte Darstellung des Plansummenanteils der Landeskirche Bereich Differenz Versicherung/BG € € € Vorbereitungsdienst € € € Reformierte Pfarrstellen € € € SK € € +- 0 € Orgel-, Glockenfonds € € +- 0 € Umlagen (EKD, VELKD, DW) € € € Datenschutz, ARK … € € € Versorgung/Wartestand € € € Zwischensumme € € € Landeskirche allgem € € € Gesamtanteil LK € € €
19 4. Wichtige Änderungen im FG – Der allgemeine Plansummenanteil der Landeskirche Grundsatz: Kopplung an die Entwicklung der Kosten des Verkündigungsdienstes Kosten des Verkündigungsdienstes auf Ebene der Kirchenkreise und Kirchengem. Bruttobedarf lfd. HH Jahr ,64 € Bruttobedarf Planjahr ,14 € Differenz ,50 € Steigerung in Prozent 2,51 % Dieser Prozentsatz ist maßgeblich für die Berechnung des allgemeinen Anteils der Landeskirche. Die anteilige Deckung durch Einnahmen aus Pfarrvermögen bleibt unberücksichtigt. Finanzgesetz § 6 Abs. 3 Seite 6
20 4. Wichtige Änderungen im FG 1.Plansummenanteil der Landeskirche 2.Stellenplanformel 3.Beteiligung der Kirchenkreise bei Beauftragungen und bei Strukturveränderungen 4. Baulastfonds 5. Grundvermögensfonds 6. Wegfall von gegenstandslosen oder nicht bewährten Übergangs- und Schlussbestimmungen
21 4. Wichtige Änderungen im FG – Stellenplanformel Verkündigungsdienst Anpassung an die Finanzentwicklung Kriterien Berechnung altBerechnung neu Gemeindeglieder 1 VE pro VE pro Einwohner1 VE pro VE pro Landgemeinden 1 VE pro 221 VE pro 22 Anteil der Gemeindegliedera) 1 VE pro 4,6 % an den Einwohnern in %1 VE pro 4,6 % b) a) x GGl
22 4. Wichtige Änderungen im FG – Stellenplanformel Verkündigungsdienst Anpassung an die Finanzentwicklung
23 4. Wichtige Änderungen im FG 1.Plansummenanteil der Landeskirche 2.Stellenplanformel 3.Beteiligung der Kirchenkreise bei Beauftragungen und bei Strukturveränderungen 4. Baulastfonds 5. Grundvermögensfonds 6. Wegfall von gegenstandslosen oder nicht bewährten Übergangs- und Schlussbestimmungen
24 4. Wichtige Änderungen im FG - Beauftragungen - Strukturveränderungen Kirchenkreise werden an den Kosten von im Kirchenkreis tätigen Pfarrern im Wartestand mit Beauftragung beteiligt Kirchenkreise werden bei Strukturveränderungen im Pfarrstellenbereich unter klar beschriebenen Voraussetzungen an den Kosten beteiligt
25 Regelungen im Finanzgesetz § 14 Absatz 2, 4 und 5 Seite Wichtige Änderungen im FG - Verkündigungsdienst
26 4. Wichtige Änderungen im FG 1.Plansummenanteil der Landeskirche 2.Stellenplanformel 3.Beteiligung der Kirchenkreise bei Beauftragungen und bei Strukturveränderungen 4. Baulastfonds 5. Grundvermögensfonds 6. Wegfall von gegenstandslosen oder nicht bewährten Übergangs- und Schlussbestimmungen
27 4. Wichtige Änderungen im FG - Baulastfonds Kosten der Verwaltung für das Kirchenland die Finanzierung aus den Einnahmen des Kirchenlandes folgt der Regelung beim Pfarrvermögen die Abwicklung über den Baulastfonds ist verwaltungs- technisch am einfachsten auf die Mindestausstattung der Baulastfonds hat die Regelung keine mindernde Auswirkung Finanzgesetz § 17 Abs. 3 Seite 24
28 4. Wichtige Änderungen im FG 1.Plansummenanteil der Landeskirche 2.Stellenplanformel 3.Beteiligung der Kirchenkreise bei Beauftragungen und bei Strukturveränderungen 4. Baulastfonds 5. Grundvermögensfonds 6. Wegfall von gegenstandslosen oder nicht bewährten Übergangs- und Schlussbestimmungen
4. Wichtige Änderungen im FG - Grundvermögensfonds der Grundstücks-, der Landwirtschafts- und der Forstfonds werden zu einem Grundvermögensfonds zusammen geführt zum Zwecke des Erwerbs von Ersatzgrundvermögen auf eigenen Namen der einlegenden Körperschaft wird die Einlage unbefristet an den Einleger freigegeben (Wegfall der 2-Jahres-Frist) freiwillige Geldanlagen werden im Grundvermögensfonds nicht mehr ermöglicht Finanzgesetz § 23 Seite 31 bis 36
30 4. Wichtige Änderungen im FG 1.Plansummenanteil der Landeskirche 2.Stellenplanformel 3.Beteiligung der Kirchenkreise bei Beauftragungen und bei Strukturveränderungen 4. Baulastfonds 5. Grundvermögensfonds 6. Wegfall von gegenstandslosen oder nicht bewährten Übergangs- und Schlussbestimmungen
31 4. Wichtige Änderungen im FG Übergangs- und Schlussbestimmungen Übergangsfinanzierung Grundsätzliche Finanzierungszusage ist am ausgelaufen Stellenüberleitungsgesetz gilt wie bisher Zugesagte Kosten für Projekt- und Altersteildienststellen wurden gemäß den Laufzeiten hochgerechnet und ausgezahlt Bestandsmittelübernahmen Bestandsmittelübernahmen sind zum erfolgt Rechtsbehelfe Rechtsbehelfe, die nur mit Verfahrensfehlern begründet werden können, haben sich in der Praxis nicht bewährt
32 4. Wichtige Änderungen im FG Übergangs- und Schlussbestimmungen Regelungen im Finanzgesetz § 26, 27 und 29 Seite 37, 39 und 40
33 5. Wichtige Änderungen in den Ausführungsbestimmungen 1.Kirchenkreisanteil 2.Berechnung des Kirchengemeindeanteils 3.Zuweisung für besetzte Schulpfarrstellen 4.Bonusregelung bei Zusammenlegung oder Veränderung von Kirchenkreisen 5. Rücklagenentnahme für landeskirchlich anerkannte Erprobungsräume
34 5. Wichtige Änderungen in den AFG - Kirchenkreisanteil Verteilung der Mittel: 75 % nach Einwohnern und 25 % nach Gemeindegliedern Min € Max € Ausführungsverordnung § 6 Abs. 2 Nummer 2 Seite 5
35 5. Wichtige Änderungen in den Ausführungsbestimmungen 1.Kirchenkreisanteil 2.Berechnung des Kirchengemeindeanteils 3.Zuweisung für besetzte Schulpfarrstellen 4.Bonusregelung bei Zusammenlegung oder Veränderung von Kirchenkreisen 5. Rücklagenentnahme für landeskirchlich anerkannte Erprobungsräume
5. Wichtige Änderungen in den AFG - Kirchengemeindeanteil bisherige Regelungneuer Vorschlag 55 vom HundertKG bis 100 GGl.KG bis 100 GGl. 60 vom Hundert 101 bis 300 GGl. 101 bis 300 GGl. 65 vom Hundert 301 bis GGl. 301 bis 600 GGl. 70 vom Hundert 1001 bis GGl. 601 bis GGl. 75 vom Hundert über GGl. über GGl. Die Berechnung gilt als Mindestsatz für die Kirchengemeinden (Rechtsanspruch). Ausführungsverordnung § 9 Absatz 2 Seite 9
37 5. Wichtige Änderungen in den Ausführungsbestimmungen 1.Kirchenkreisanteil 2.Berechnung des Kirchengemeindeanteils 3.Zuweisung für besetzte Schulpfarrstellen 4.Bonusregelung bei Zusammenlegung oder Veränderung von Kirchenkreisen 5. Rücklagenentnahme für landeskirchlich anerkannte Erprobungsräume
38 5. Wichtige Änderungen in den AFG - Zuweisungen Schulpfarrstellen Kirchenkreise mit Schulpfarrstellen im Freistaat Thüringen erhalten zusätzlich 25 % des Personalkostendurchschnitts pro voller besetzter Pfarrstelle Ausführungsverordnung § 12 Abs. 1 Nr. 8b Seite 14
39 5. Wichtige Änderungen in den Ausführungsbestimmungen 1.Kirchenkreisanteil 2.Berechnung des Kirchengemeindeanteils 3.Zuweisung für besetzte Schulpfarrstellen 4.Bonusregelung bei Zusammenlegung oder Veränderung von Kirchenkreisen 5. Rücklagenentnahme für landeskirchlich anerkannte Erprobungsräume
40 5. Wichtige Änderungen in den AFG - Veränderung von Kirchenkreisen Bisherige Formel zur Berechnung der Stellen für den Verkündigungsdienst bringt – bedingt durch das Kriterium des Anteils der Gemeindeglieder an den Einwohnern - Nachteile bei Zusammenlegung oder Veränderung von Kirchenkreisen deshalb gibt es die Regelung (§14 Abs. 2 Nummer 4), den Anteil bei der Zusammenlegung mit der Anzahl der Kirchenkreise zu multiplizieren diese Regelung gilt bisher unbefristet die neue Formel setzt den Anteil der Gemeindeglieder an den Einwohnern ins Verhältnis zu einer Referenzgröße von – damit wird eine Sonderregelung bei Zusammenlegungen überflüssig
41 5. Wichtige Änderungen in den AFG - Veränderung von Kirchenkreisen Neue Bonusregelung bei Zusammenlegung oder Veränderung von KK der Anteil der Gemeindeglieder an den Einwohnern wird ohne die Anwendung der Referenzgröße von ermittelt und mit der Anzahl der fusionierenden Kirchenkreise multipliziert diese Berechnung gilt befristet für 5 Jahre danach wird der Anteil der Gemeindeglieder an den Einwohnern unter Anwendung der Referenzgröße von ermittelt Ausführungsverordnung § 14 Abs. 2 Nr. 4 Seite 17
42 5. Wichtige Änderungen in den Ausführungsbestimmungen 1.Kirchenkreisanteil 2.Berechnung des Kirchengemeindeanteils 3.Zuweisung für besetzte Schulpfarrstellen 4.Bonusregelung bei Zusammenlegung oder Veränderung von Kirchenkreisen 5. Rücklagenentnahme für landeskirchlich anerkannte Erprobungsräume
43 5. Wichtige Änderungen in den AFG – Rücklagen für Erprobungsräume Voraussetzung für eine Entnahme aus der Rücklage des Verkündigungs- dienstes ist die landeskirchliche Anerkennung als Maßnahme im Rahmen von Erprobungsräumen die Kriterien dafür werden im Laufe des Jahres 2015 erarbeitet und kommuniziert eine Rücklagenentnahme ist nur zulässig, wenn die Mindesthöhe (1/3 der jährlichen Personalkosten im Verkündigungsdienst) nicht unterschritten wird Verwendung für Baumaßnahmen ist ausgeschlossen Ausführungsverordnung § 14 Abs. 6 Nummer 8 Seite 20
Evaluation und Anpassung Finanzgesetz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit