Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I

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Ass.-Prof. Dr. Gerhard Saria
SchuldR AT 1 5. Woche.
 Präsentation transkript:

Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I Sommersemester 2009

Leistung Tun oder Unterlassen Teilbare oder Unteilbare Leistung Bestimmtheit der Leistung Gattungsschuld Stückschuld Wahlschuld

Leistung Geldschuld: qualifizierte Schickschuld Zinsen: Entgelt für die Nutzung von Kapital Leistungszeit Erfüllungsort

Das Erlöschen der Schuld Erfüllung: Leistung des Geschuldeten (§ 1412); Tilgungsregeln(§ 1425) Hinterlegung: Schuld befreiend; wenn Gläubiger unbekannt oder abwesend; Leistung an Zahlungs Statt: eine von den Parteien anstelle der ursprünglich vereinbarten Leistung einvernehmlich gegebene und genommene andere Leistung

Das Erlöschen der Schuld Die Aufrechnung: Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung; Voraussetzung: Gegenseitigkeit und Aufrechnungserklärung; muss gültig, gleichartig und fällig sein. Vereinigung: § 1445 Recht und Verbindlichkeit in einer Person Verzicht: auf Rechte verzichten und dadurch Verbindlichkeiten aufheben

Das Erlöschen der Schuld Zeitablauf: Kündigung, § 1449 Tod: § 1448 nur bei höchstpersönlichen Schulden Insolvenzverfahren: Konkurs keine Befreiung der Verbindlichkeiten; Ausgleich teilerlöschen der Verbindlichkeiten

Leistungsstörungen Vertrag wird gar nicht erfüllt (Nachträgliche Unmöglichkeit). Vertrag wird zu spät erfüllt (Verzug). Vertrag wird mangelhaft erfüllt (Gewährleistung).

Nachträgliche Unmöglichkeit Definition und Abgrenzung Zufällige nachträgliche Unmöglichkeit Dem Schuldner zuzurechnende Unmöglichkeit Dem Gläubiger zuzurechnende Unmöglichkeit Teilunmöglichkeit

Verzug Definition: Schuldner und Gläubigerverzug Objektiver Schuldnerverzug Subjektiver Schuldnerverzug Fixgeschäft Teilverzug Verzug mit Geldleistungen Gläubigerverzug

Gewährleistung Gesetzlich angeordnete Haftung des Schuldners bei entgeltlichen Geschäften für Mängel. Verhältnis Gewährleistung zur Nichterfüllung Sachmängel und Rechtsmängel Mangel Rechtsfolgen (§ 932) Geltendmachung Ausschluß der Gewährleistung