Lese- und Rechtschreibschwäche Staatliches Studienseminar des Saarlandes Fachseminare Deutsch Peter Jochum Lese- und Rechtschreibschwäche Der Umgang mit der LRS und den Richtlinien zur Förderung von 2009
Gliederung Einstieg Vorüberlegungen Inhalte der Richtlinien Hinweise für die Praxis Offene Fragen und Probleme Literaturnachweis
Einstieg
Falsche Extrempositionen Auf Elternseite
Falsche Extrempositionen Auf Lehrerseite Oder aber
Ein Vermittlungsversuch Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens Vom 15. November 2009
Vorüberlegungen Schuljuristische Grundlagen Diagnose, Beratung und Förderung als unbestrittene Aufgabe der Schule (1.) Definitionsprobleme: „Allgemeine Lernschwäche“ „Lese- und/oder Rechtschreibstörung“ „akute Leistungsschwäche im Lesen und/oder Rechtschreiben“ (2.1) Ganz unterschiedliche biografische und/oder psychologische Ursachen, die nicht in der Verfügung der Lehrkraft stehen Annahmen: • Probleme beim Schriftspracherwerb haben unterschiedliche Ursachen, können zu Lernblockaden und psychosomatischen Auffälligkeiten führen. • Ursachen dafür können neben dem schulischen Lernen (Methodik, Didaktik, Lehrerpersönlichkeit) auch individuelle Lernvoraussetzungen beim Kind, die familiäre Situation oder auch die Beziehung zu Freunden sein. • LRS tritt vor allem in den ersten Schuljahren (Grundschule) auf, wenn das Kind Lesen und Schreiben lernt. • LRS ist keine Krankheit, sondern eine Schwierigkeit, die durch gezielte Fördermaßnahmen behoben werden kann.
Vorüberlegungen Lernpsychologische und unterrichtliche Voraussetzungen Wichtigkeit der „allgemeinen Lernvoraussetzungen“ Beobachtung und Berücksichtigung der „individuellen Ausgangslage“ jedes Schülers „individuelle und differenzierte Fördermaßnahmen“ (2.2) „variierende Übungsformen“ und „häufige Wiederholung“ (2.3)
Inhalte der Richtlinien: Förderdiagnostik und -maßnahmen Geltungsbereich: Primarstufe, Sekundarstufen I und II: Leistungen „nicht konstant ausreichend“ Prämisse: individuelle Förderung als schuljuris-tische und pädagogische Notwendigkeit Förderdiagnostik: Dokumentation des Lernprozesses durch die Deutschlehrkraft (3.1) Qualitative statt quantitative Fehleranalyse (3.1) Zuständigkeit: Klassenkonferenz …im Einvernehmen mit den Eltern… bei Bedarf unter Einbeziehung außerschulischer Personen: Psychologe, Facharzt (3.1) Kriterien für förderdiagnostische Beobachtungen, oder: Wie erkenne ich LRS? Aufschlussreich können folgende Beobachtungen sein: • Lesetechnik (Flüssigkeit, Geschwindigkeit, Genauigkeit, Sicherheit) o liest stockend o hat Schwierigkeiten, unbekannte Wörter zu lesen o hat Schwierigkeiten, längere / schwierige Wörter zu lesen o liest ungenau und manche Wörter falsch • Leseverständnis • Schreibfähigkeit o vertauscht häufig Buchstaben (flasch statt falsch) o erkennt Laute richtig, gibt sie aber mit falschem Buchstaben wieder (Fogel) o lässt Buchstaben aus o verwechselt ähnliche Laute (b/p, d/t, g/k) o macht gehäuft Fehler bei der Dehnung o macht gehäuft Fehler bei der Schärfung o macht zahlreiche Fehler beim Abschreiben (Heft) • Lernmotivation [z. B. Vermeidung von (Vor-)Lese- und Schreibsituationen] • sprachlicher Entwicklungsstand (z. B. Lispeln, Stottern, Sprachfehler, Angaben zum Wortschatz , Dysgrammatismus etc.) • kognitiver Entwicklungsstand (z.B. Problemlösefähigkeit, Transferleistung, Auffassungsgabe, Regeln erkennen etc.) • emotional-sozialer Entwicklungsstand (Angst, Stress, Vermeidung, Aufmerksamkeitsbedürfnis) • motorischer Entwicklungsstand (feinmotorische Fähigkeiten, Grobmotorik, Gleichgewicht, Rhythmik etc.). • Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit (Verschreibungen, Unvollständigkeit, Beteiligung, verfolgt den Text beim Lesen)
Inhalte der Richtlinien: Förderdiagnostik und -maßnahmen Fördermaßnahmen Klasseninterne Fördermaßnahmen Zusätzliche schulische Fördermaßnahmen Außerschulische Fördermaßnahmen Inhalte Lesen, u.a. Leseflüssigkeit, Sinnerfassung Schreiben, u.a. Rechtschreibstrategien (Wort verlängern, Nomenproben, Suchen verwandter Wörter, Nachschlagen im Wörterbuch) Wie gehe ich mit meinen Beobachtungen um? • Zusammenarbeit mit den Eltern [ggf. mögliche organische Ursachen (Seh- und Hörfähigkeit) abklären lassen; zusätzlich zur außerschulischen Betreuung durch Therapeuten raten • Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen • Kontakt zur Grundschule herstellen
Inhalte der Richtlinien: „Organisation der Förderung“ Erstellung eines Förderplans durch die Deutschlehrkraft Entscheidung über Förderplan (Art, Umfang, Dauer der Maßnahmen) durch die Klassen-konferenz Kontinuierliche Überprüfung (mind. 1x pro HJ) Information der Erziehungsberechtigten Dokumentation der Entscheidungen in der Schülerakte Wie läuft konkret eine Fördermaßnahme ab? • Die Koordination erfolgt durch die Klassenleitung zusammen mit dem Deutschlehrer/ der Deutschlehrerin. • Die Klassenkonferenz entscheidet über Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer der Förderung, das heißt auch: Nur die Klassenkonferenz entscheidet über Umfang und Art des Nachteilsausgleichs bzw. des „Abweichens von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und –beurteilung“. Externe Fachgutachten können bei dieser Entscheidung (nur) beratenden Einfluss haben. • Art, Umfang und Dauer der individuellen Förderung werden in einem individuellen Förderplan dokumentiert, der in die Schülerakte gehört.
Inhalte der Richtlinien: Leistungserhebung und -bewertung SuS mit besonderen Schwierigkeiten im lesen und Rechtschreiben unterliegen in der Regel den für alle SuS geltenden Maßstäben der Leistungserhebung und Leistungsbewertung. Vorrangig vor dem Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbe-wertung sind Hilfen im Sinne des Nachteilsausgleichs vorzusehen. Alle Abweichungen von den üblichen Beurteilungsrege- lungen müssen in den individuellen Förderplänen der SuS festgelegt sein und durch die Klassenkonferenz beschlossen werden. Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs und der „Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und –beurteilung“ Die Ri gibt dem Nachteilsausgleich Vorrang vor dem „Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und –beurteilung“. Eine Möglichkeit des Nachteilsausgleich ist das Ausweiten der Arbeitszeit bei schriftlichen Arbeiten.
Inhalte der Richtlinien: Leistungserhebung und -bewertung Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung kommen nur bei SuS mit einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung bis einschließlich Klasse 9 in Betracht Beispiele: Ersetzen von schriftlichen durch mündliche Lernerfolgskontrollen, Verzicht auf Bewertung der Lese-Rechtschreibleistung, Benutzung von Hilfsmitteln … Möglichkeiten der „Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und –beurteilung“ sind • verbale Beschreibung des Lernfortschritts anstelle oder ergänzend zu einer Bewertung nach dem Notensystem • stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen und anderer nicht schriftlicher Leistungen • zeitweiser Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung in allen betroffenen Unterrichtsgebieten (Nutzung des pädagogischen Ermessensspielraumes) • verbale Bewertung der Rechtschreibleistung bei Schreibaufgaben.
Praxis: Die Beteiligten
Praxis: Das gestufte Fördermodell Die/Der Deutschlehrer/in nimmt die Rechtschreibschwäche - wie andere Lernschwächen auch – ernst. Sie/Er „diagnostiziert“ die Schwäche und fördert betreffende Schüler/innen im Rahmen des Möglichen. Wenn die/der Deutschlehrer/in einen Förderbedarf sieht, fördert sie/er die/den Schüler/in innerhalb seines Unterrichts individuell. Die/Der Deutschlehrer/in kann entscheiden, ob er die Fördermaßnahmen dokumentiert. (Diese Vorgehensweise bezieht sich auf weniger gravierende Fälle, die von den Richtlinien nicht betroffen sind.) Wo eine umfassendere und gezieltere Förderung notwendig scheint, (wo also eine grundsätzliche Schwäche im Sinne der Richtlinien vermutet wird), kann die/der Deutschlehrer/in in Zusammenarbeit mit der/dem Klassenlehrer/in und in Absprache mit der Klassenkonferenz weiter führende Fördermaßnahmen ergreifen. Diese weiter führenden Fördermaßnahmen werden dokumentiert. Über einen Nachteilsausgleich (z.B. mehr Korrekturzeit bei der KA) oder eine individuelle Bewertung der Rechtschreibleistungen entscheidet die Klassenkonferenz. Beides stellt nicht die Regel dar und kann sich nur auf die Leistungen eines definierten Zeitraums erstrecken, in welchem die/der Schüler/in besonders gefördert wird. Eine offenbar erfolglose Förderung muss zeitlich begrenzt werden.
Praxis: Diagnose Die „Diagnose“ und Ursachenforschung muss sich aus Sicht der Deutschlehrerin/des Deutschlehrers in erster Linie auf diejenigen Kompetenzbereiche beziehen, die ihrer/seiner Qualifikation als Deutschlehrer/in am Gymnasium entsprechen. Dazu gehören: - Das Kennen von Rechtschreibregeln und Ausnahmen. - Das richtige Anwenden der Rechtschreibregeln und das Berücksichtigen der Ausnahmen. - Das Kennen von Strategien zur Reduzierung von Schreibunsicherheiten (Ableitungen bilden, das Stammprinzip verfolgen, das Wörterbuch benutzen…). Das richtige Anwenden dieser Strategien. Dem internen Lehrplan und dem Arbeitsplan der Fachkonferenz Deutsch entsprechend vermittelt und übt der Deutschunterricht die beschriebenen Kompetenzen. Die Unterrichtsinhalte und –schwerpunkte bestimmt die/der jeweilige Deutschlehrer/in. Unabhängig von der grundsätzlichen Bereitschaft zur Förderung der Lernschwäche muss festgehalten werden, dass organische, motorische und im weitesten Sinne psychische Ursachen einer Lernschwäche nicht grundsätzlich zum Diagnosebereich der Deutschlehrerin/des Deutschlehrers gehören können und dürfen. Wenn die/der Deutschlehrer/in Anlass hat, entsprechende Ursachen zu vermuten, wird sie/er seine Beobachtungen natürlich an die Eltern weitergeben. Sicherlich sind Hausärzte und Schulpsychologen in diesen Fällen kompetente Ansprechpartner bei weiterem Beratungsbedarf.
Praxis: Binnendifferenzierung
Praxis: Nachteilsausgleich In Bewertungssituationen … mehr Zeit zum Schreiben (max. 50%) mehr Zeit zum Überarbeiten Bereitstellen von Hilfsmitteln z.B. Nachfragen, Vorlesen, Wörterbuch, Computer ... ermutigende Korrektur und Verbalbeurteilung Stellung alternativer Hausaufgaben stärkere Gewichtung der mündlichen Leistung
Praxis: Förderplan von Deutschlehrkraft erstellt Art, Umfang und Dauer der Förderung Anhörung der Erziehungsberechtigten von Klassenkonferenz beschlossen kontinuierlich geführt (1x pro HJ) In der Schülerakte dokumentiert Die Dokumentation der Fördermaßnahmen und ihrer Ergebnisse sollte in der Schülerakte aufbewahrt werden, sodass sich die/der Deutschlehrer/in über die „Förderbiografie“ einer Schülerin/eines Schülers informieren und die entsprechenden Informationen für ihre/seine Arbeit nutzen kann. Informationen, die in der Schülerakte enthalten sein könnten, sind: • Diagnosetests • Anträge auf Nachteilsausgleich • Antrag auf Aussetzung der Note • Konferenzbeschlüsse • Persönliche Fehlerschwerpunktdiagnose • Kopien der Klassenarbeiten • Gesprächsprotokolle von z.B. Beratungsgesprächen
Praxis: Förderunterricht Umfang: 1-2 WSt Parallel zum oder nach dem Regelunterricht Fördergruppen von höchstens 8 SuS In allen Schulen bis einschließlich Jgst. 9 --------------------------------------------------------------- Anmeldung durch die Eltern auf Empfehlung der Fachlehrkraft Koordination durch die Klassenleitung
Praxis: Elternarbeit Regelmäßigen Kontakt, Gespräch und Zusammenarbeit ernst nehmen Gespräche führen und kurz protokollieren Literatur/ Internetseiten empfehlen Beratungsbroschüre zusammenstellen und aushändigen Elternbrief zum Förderkonzept der Schule verschicken
Praxis: Lerntipps tägliches Üben (20-30 Minuten) Arbeit am Computer Lauf- oder Dosendiktate Diktattexte mit Sprachmemo-Funktion des Handys aufnehmen oder Schreiben nach Hörbüchern (PAUSE-Taste benutzen) regelmäßiges Lautes Vorlesen Überarbeiten eigener Texte
Offene Fragen und Probleme Wie lange wird gefördert? Was passiert, wenn Förderung nicht zur Verbesserung führt? Empfinden die anderen SuS die Förderung nicht als unfair? Was ist mit der Förderung besonders begabter SuS? Sind nicht auch die anderen Fächer betroffen?
Literatur Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens (Amtsblatt des Saarlandes vom 15. November 2009) http://www.studienseminar-koblenz.de//medien/fachseminare/DE
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