Betriebsverfassungsgesetz

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Betriebsverfassungsgesetz Beteiligungsrechte des Betriebsrats Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Beteiligungsrechte des Betriebsrats Informationsrechte Allgemeines Informationsrecht: § 80 II BetrVG Besondere Informationsrechte: §§ 90 I, 92 I, 99 I, 100 II, 102 I, 105, 106 II, 108 III & V, 111 BetrVG Mitwirkungsrechte: Beispiele: § 90 II BetrVG: Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat >> zu beraten << § 92 I BetrVG: Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber >> Vorschläge << unterbreiten. § 102 BetrVG Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung >> zu hören << ; der Betriebsrat kann Bedenken und Widerspruch erheben. Rechtswirkung: In >> mitwirkungspflichtigen << Angelegenheiten liegt das Letztentscheidungsrecht beim Arbeitgeber. ER muss den Betriebsrat zwar einschalten und >> mit dem ernsten Willen zur Einigung << mit dem Betriebsrat verhandeln. Er ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorschläge des Betriebsrats zu realisieren. >> Übergeht << der Arbeitgeber den Betriebsrat ( z.Bsp. Er weigert sich über die Vorschläge des Betriebsrats zu verhandeln) so stellt dies eine >> grobe Pflichtverletzung << dar. § 23 III BetrVG Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Mitbestimmungsrechte Beispiele: § 87 BetrVG: Der Betriebsrat hat >> mitzubestimmen << ............... (= >> Zustimmungsverweigerungsrecht << & >> Initiativrecht << ) § 91 BetrVG: Der Betriebsrat kann Maßnahmen >> verlangen << ( >> Initiativrecht << ) § 99 BetrVG: Der Arbeitgeber hat die >> Zustimmung << des Betriebsrats einzuholen. ( = >> Zustimmungsverweigerungsrecht << ) Rechtswirkung: >> Mitbestimmungspflichtige << Regelungen und Maßnahmen sind Wirksam nur mit Zustimmung des Betriebsrats. Bei Nichteinigung über das >>OB<< und >>WIE<< einer Regelung oder Maßnahme entscheidet entweder die >> Einigungsstelle << (§ 87 II BetrVG) oder das >> Arbeitsgericht << ( § 99 IV BetrVG). Dort wo der Betriebsrat Initiativrechte hat, kann er eine Einigungsstelle oder das Arbeitsgericht anrufen. Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L Bestimmungen des BetrVG zur Sicherung und Durchsetzung von Beteiligungsrechten Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L Bestimmungen des BetrVG zur Sicherung und Durchsetzung von Beteiligungsrechten Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Bei >> Behinderung der Betriebsratsarbeit << kann auch ein >> Strafverfahren << nach § 119 I Nr. 2 BetrVG in Gang gesetzt werden ( Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft) Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Erzwingbare Einigungsstellenverfahren Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Erzwingbare Einigungsstellenverfahren Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Erzwingbare Einigungsstellenverfahren Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Erzwingbare Einigungsstellenverfahren Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Erzwingbare Einigungsstellenverfahren Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Erzwingbare Einigungsstellenverfahren Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Erzwingbare Einigungsstellenverfahren Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L Ausserordentliche Kündigung mit Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L Kündigungsschutz Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Muster Einladung mit Tagesordnung Firma Gut Gsund GmbH & Co Kg Betriebsrat Standort Heidelberg Telefon: Fax: Dienstag, 25. Juni 2002 Betriebsratssitzung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit lade ich zur nächsten BR-Sitzung am --------------------------- um ---------------- im Sitzungraum des Betriebsrats ein. Ich bitte um vollzählige Teilnahme. Sollte jemand nicht teilnehmen können, bitte ich um sofortige Benachrichtigung unter Angabe des Verhinderungsgrundes. Auf die beigefügte Tagesordnung für die Sitzung darf ich verweisen. Werden Ergänzungen gewünscht, bitte ich um sofortige Benachrichtigung. Das Protokoll der letzten BR- Sitzung vom ----------- ist diesem Schreiben beigefügt. Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten 3 – 7 können bei mir nachgefragt und Einsicht in vorliegende Unterlagen im Betriebsratsbüro zu den üblichen Zeiten genommen werden. Mit freundlichen Grüssen Betriebsratsvorsitzender Tagesordnung für die BR-Sitzung vom ---------- Genehmigung der Tagesordnung Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung vom ---------- Beantragte Zustimmung zur Herrn B. Adder Anmeldung zur Teilnahme am BR-Grundseminar „Geschäftsführung des Betriebsrats“ (Veranstalter ver.di) Beschwerde einer Kollegin wegen Mobbing Antrag auf Überstunden in der Abeilung …………………… Verschiedenes Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L Muster Tagesordnung _1 Tagesordnung für die Betriebsratssitzung am ……………… Genehmigung der Tagesordnung Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom ………….. (Tischvorlage) Geplante Betriebsvereinbarung „Überstunden Halle 2“ durch den Arbeitgeber Krankheitsbedingte Kündigung der Datenerfasserin Vera Heider Beschwerden der Kollegen aus der Halle …… über Zugluft. Berichte aus den Abteilungen und Verschiedenes Werden Ergänzungen zu dieser Tagesordnung gewünscht, bitte ich um umgehende Benachrichtigung, damit ich diese noch vor der Sitzung den Betriebsratsmitgliedern mitteilen kann, Betriebsratsvorsitzender Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L Muster Tagesordnung _2 Tagesordnung für die Betriebsratssitzung am ………… Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom ………….. (Tischvorlage) Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung Geplante Betriebsvereinbarung „Überstunden Halle 2“ durch den Arbeitgeber Krankheitsbedingte Kündigung der Datenerfasserin Vera Heider Beschwerden der Kollegen aus der Halle …… über Zugluft. Berichte aus den Abteilungen und Verschiedenes Werden Ergänzungen zu dieser Tagesordnung gewünscht, bitte ich um umgehende Benachrichtigung, damit ich diese noch vor der Sitzung den Betriebsratsmitgliedern mitteilen kann, Betriebsratsvorsitzender Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Muster Anwesenheitsliste Betriebsratsmitglieder Unterschrift Ersatzmitglieder JAV Schwerbehindertenvertretung Gewerkschaftssekretär Arbeitgeber zu TOP: Sonstige zu Top: Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Muster Mitteilung an Arbeitgeber Firma Gut Gsund GmbH & Co Kg Betriebsrat Standort Heidelberg Telefon: Fax: An die Personalleitung z.H. …………………… im Hause Dienstag, 25. Juni 2002 Mitteilung über die nächste BR-Sitzung gem. § 30 BetrVG Sehr geehrte/r Frau/Herr …………, hiermit unterrichten wir Sie vom Zeitpunkt der nächsten Betriebsratssitzung am …………………. um ……… Uhr im Sitzungraum des Betriebsrats Mit freundlichen Grüßen BR-Vorsitzender Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Protokoll des Betriebsrats Über jede Sitzung des Betriebsrats und seiner Ausschüsse ist ein Protokoll anzufertigen. der Betriebsrat hat eine/n SchriftführerIn zu bestimmen In grösseren Betriebsräten ist die Hinzuziehung einer Schreibkraft möglich, § 40 BetrVG Beschlüsse (auch vom BR abgelehnte) müssen im Wortlaut protokolliert werden. Das Abstimmungsergebnis ist im Protokoll festzuhalten. Tonbandaufnahmen etc. sind nur zulässig, wenn alle Teilnehmer der Sitzung damit einverstanden sind. Das Protokoll muss vom Betriebsratsvorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Betriebsrats unterzeichnet werden. Das Protokoll stellt eine Urkunde gem. § 267 STGB dar ( Urkundenfälschung ist strafbar) Dem Protokoll muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein. Die Eintragung muss eigenhändig sein, dabei ist die Unterschrift des Mitglieds ausreichend. Die vorab Erstellung einer Teilnehmerliste ist daher zulässig. Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Überlassung einer Abschrift des Protokolls. Arbeitgeber und Gewerkschaftsbeauftragte erhalten einen Abschrift des Protokolls bzw. eines Protokollauszugs über den Teil der Sitzung an dem Sie teilgenommen haben. Einwendungen gegen das Protokoll sind unverzüglich vorzubringen, können aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden. Die Einwendungen sind dem Protokoll beizufügen. Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L

Einsichtrecht der Betriebratmitglieder Betriebsratsmitglieder haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Mitglieder jederzeit einzusehen. § 34 III BetrVG Jederzeit bedeutet: Angabe eines konkreten Grundes und eines besonderen Interesses ist nicht erforderlich Einsichtnahme bedeutet: kein Anspruch auf Überlassung, Notizen und Kopien dürfen gefertigt werden gilt nur für BR-Mitglieder ( nicht für Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertrauensmann, Gewerkschaftsvertreter) Unterlagen des Betriebsrats sind: sämtliche Schriftstücke, Protokolle, Sitzungsunterlagen, Stellungnahmen, Akten usw. aber auch: Materialien, Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Kommentare, Handbücher etc. Juni 2002 Beteiligungsrechte des Betriebsrats G.L