Dr. Basikow Sachverständigenbüro®

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Dr. Basikow Sachverständigenbüro® 3. Arbeitsschutz „Bei der Probenahme von Abwasser müssen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie örtliche bzw. betriebliche Vorschriften beachtet werden“. Darüber hinaus ist das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die darauf basierenden einschlägigen Vorschriften zu beachten. Einen Hinweis auf mögliche Infektionsgefahren im Zusammenhang mit Abwasser geben die ATV-Auskunftsstelle (s. Anhang 3) sowie die Merkblätter Biologische Arbeitsstoffe (Hofmann/Jäckel). Diese Vorschriften sind hilfreich, damit Unfallgefahren bei der Probenahme erkannt und Unfälle vermieden werden können. Die Aufklärungspflicht liegt bei dem Arbeitgeber/Auftraggeber, die Hinweise zu befolgen ist Pflicht der/des Probenehmerin/ers. Alle Arbeitnehmer sind regelmäßig, sowie bei neuen Erkenntnissen zu unterweisen.

3.Arbeitsschutz Arbeits- und Schutzausrüstungen Dr. Basikow Sachverständigenbüro® 3.Arbeitsschutz Arbeits- und Schutzausrüstungen Für die sichere Durchführung der fachgerechten Probenahme vor Ort werden persönliche Arbeits und Schutzausrüstungen benötigt, deren Auswahl zusammen mit dem Sicherheitsbeauftragten erfolgen soll. Hierzu gehören z. B.: • rutschfeste Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe • Gummistiefel mit Stahlkappe • geeignete Arbeits- bzw. Schutzkleidung • Regenkleidung • wasserundurchlässige Schutzhandschuhe • Schutzbrille • Schutzhelm • ggf. Schutzmaske als Fluchtmaske • ggf. Staubmaske • Einmal-Chemikalienanzug • Warnweste • ggf. Schwimmweste

Dr. Basikow Sachverständigenbüro® 3.Arbeitsschutz Neben der persönlichen Schutzausrüstung müssen weitere sicherheitsrelevante Ausrüstungsgegenstände im Probenahmefahrzeug mitgeführt werden. • Feuerlöscher • Pylone • Augendusche • Reinigungs- und Desinfektionsmittel für die Hände • Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen nach § 29 GefStoffV • Betriebsanweisungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen nach BioStoffV, inkl. Reinigungs- und Hygieneplan • Mobilfunktelefon, insbesondere, wenn man allein unterwegs ist

• F(I)-Schutzschalter • EX- geschützte Handleuchte Dr. Basikow Sachverständigenbüro® 3. Arbeitsschutz Darüber hinaus sollten folgende Ausrüstungsgegenstände im Probenahmefahrzeug mitgeführt werden: • F(I)-Schutzschalter • EX- geschützte Handleuchte • Hautschutz- und Pflegecreme Je nach Probenahmeauftrag kann es erforderlich werden, dass zusätzliche Sicherungs- oderWarngeräte im Einzelfall benötigt werden, wie z. B. EX/TOX-Warngeräte für kritische Bereiche.

Arbeitssicherheit bei der Probenahme Dr. Basikow Sachverständigenbüro® 3. Arbeitsschutz Arbeitssicherheit bei der Probenahme Zur eigenen Sicherheit sollten bei der Ausübung der Probenahmetätigkeit zwei Grundsätze beachtet werden: 1. „Keine Probe ist so wichtig, dass das eigene Leben oder das anderer Personen in Gefahr gebracht wird“. 2. „Während der Probenahme ist das Essen, Trinken und Rauchen nicht erlaubt“.

Dr. Basikow Sachverständigenbüro® 3. Arbeitsschutz